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FRONTSCHUTZBÜGEL verboten?


 
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SD-1
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...und hat diesen Thread vor 6513 Tagen gestartet!


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1. Grand Cherokee Overland
BeitragVerfasst am: 28.09.2007 08:43:51    Titel: FRONTSCHUTZBÜGEL verboten?
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Habe ich da was verpasst ? Habe die gelegenheit günstig einen FRONTSCHUTZBÜGEL zu bekommen . Bekomme ich den nicht mehr eingetragen ?
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Touareg
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BeitragVerfasst am: 28.09.2007 09:16:39    Titel:
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Neu werden nur noch EU-Personenschutzbügel mit entsprechendem Gutachten eingetragen.
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SD-1
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1. Grand Cherokee Overland
BeitragVerfasst am: 28.09.2007 09:22:40    Titel:
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Und wo gibt es sowas ? EU-Personenschutzbügel
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Touareg
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BeitragVerfasst am: 28.09.2007 09:34:33    Titel:
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SD-1 hat folgendes geschrieben:
Und wo gibt es sowas ? EU-Personenschutzbügel

Bei Google?! Ätsch

oder www.g-classics.com oder ?
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SD-1
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1. Grand Cherokee Overland
BeitragVerfasst am: 28.09.2007 09:46:00    Titel:
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g-classics hatt nnur für Suzuki ich bräuchte für einen Grand Cherokee 12/03
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chrissy
.....ist wieder da!
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1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979)
2. Suzuki Jimny GJ
3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis
BeitragVerfasst am: 28.09.2007 09:46:40    Titel:
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www.antec-online.de

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SD-1
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1. Grand Cherokee Overland
BeitragVerfasst am: 28.09.2007 10:11:46    Titel:
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www.antec-online.de Ausverkauft + wird nicht mehr Produziert.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 28.09.2007 14:00:33    Titel: Re: FRONTSCHUTZBÜGEL verboten?
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SD-1 hat folgendes geschrieben:
Habe ich da was verpasst ? Habe die gelegenheit günstig einen FRONTSCHUTZBÜGEL zu bekommen . Bekomme ich den nicht mehr eingetragen ?


eine Möglichkeit haste noch..ansonsten is es Essig mit Eintragungen von Frontschutzbügeln, mit alten Gutachten, vor dem 25.05.07.

die neuen Frontschutzbügel müssen der aktuellen "Frontschutzverordnung" entsprechen.

wenn dein Fahrzeug mit originalem Frontschutzbügel ab Werk ausgeliefert wurde, oder der Frontschutzbügel (original Zubehör ) bereits in deiner Fahrzeug-ABE (siehe Kfz-Brief) berücksichtigt wurde, dann kannste den immer noch anbauen. Hier besteht dann Bestandsschutz. Einfach bei deinem Hersteller anfragen, wegen einer Bestätigung. Die musste dann mitführen wenn, der originale Frontschutzbügel, nicht bereits in deinem Fahrzeugschein vermerkt ist.

erkennbar is das als auch, wenn du die Masse aus deinem Fahrzeugschein mal vergleichst, zu deiner tatsächlichen Breite und Länge des Fahrzeuges. Is das Fahrzeug kürzer wie im Kfz-Schein angegeben, also haste da noch so einige cm Luft, dann hat das der Hersteller schon über die Länge und Breite des Fahrzeuges berücksichtigt. Wenn kein Bullfänger vorne dran is.

Bitte beachten!!
das betrifft nur die Bullfänger ab Werk !!..also Originalteile vom Hersteller.
Für fahrzeuge die vor dem 25.05.07 zugelassen wurden.
Zubehör von Drittanbietern, auch wenn Gutachten dabei sind, die vor dem 25.05.07 erstellt wurden, dürfen nimmer eingetragen werden.


Gruss
Sandman Winke Winke
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Thale
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1. GRJ 125, 3T und Zweirädriges
BeitragVerfasst am: 07.11.2007 20:30:45    Titel:
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Im Moment bekommt man die alten Bügel mit Papieren wieder eingetragen. Da die EU - Regelung nicht in nationales Recht überführt wurde ,gibt es im Moment ein "Schlupfloch". Ich hatte heute auch Kontakt zum TÜV - Sachverständigen dazu, der hat mir das bestätigt. Völlige Eigenkonstruktionen ohne Papiere sind aber nicht eintragungsfähig

Es besteht also nochmal eine weitere letzte "Chance" die "nutzlosen" Teile anzubauen und mit Papieren einzutragen. Also wer Bedarf hat Hau mich, ich bin der Frühling

Gruss - Dirk

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Wenn's einfach wär, dann könnt's ja jeder!
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grafe
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BeitragVerfasst am: 07.11.2007 20:54:35    Titel:
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Thale hat folgendes geschrieben:

Es besteht also nochmal eine weitere letzte "Chance" die "nutzlosen" Teile anzubauen und mit Papieren einzutragen. Also wer Bedarf hat Hau mich, ich bin der Frühling


nutzlos? Unsicher



nutzlos und eingetragen, ganz ohne papiere und kurz vor dem ablauf der angeblichen frist, die nun doch nicht abgelaufen scheint Hau mich, ich bin der Frühling

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flashman
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BeitragVerfasst am: 07.11.2007 20:59:15    Titel:
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Er meinte sicher die wirklich relativ nutzlosen Chrom-Fett-Backen-Rohre, wie auch am Terrano dran Ätsch
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Thale
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1. GRJ 125, 3T und Zweirädriges
BeitragVerfasst am: 07.11.2007 21:22:07    Titel:
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grafe hat folgendes geschrieben:

nutzlos? Unsicher


OK - nutzlos sind die Teile nie - und wenn sie nur zum Trocknen der Schuhe, Sohlen und Socken dienen Hau mich, ich bin der Frühling



Gruss - Dirk

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BlueGerbil
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BeitragVerfasst am: 07.11.2007 22:02:48    Titel:
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In der aktuellen 4Wheel-Fun gibts ein Artikelchen darüber, das die Teile wieder eingetragen werden dürfen, nach meinem Verständnis interpretiert heißt es: "es gibt bisher nur eine EU-Richtlinie, aber noch keine daraus resultierenden Gesetze" - ergo: Ab zum TÜV, damit konfrontieren und noch schnell eintragen, was einzutragen ist. Am besten natürlich möglichst universell, "Frontschutzbügel" ist ja ein seeeeehr dehnbarer Begriff.

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Wolsberg
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1. VW-Caddy 4x4 Kastenwagen
BeitragVerfasst am: 08.11.2007 19:02:17    Titel:
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Jou Smile

...oder einfach als "Lampenträger" eintragen lassen Ätsch !

Das macht mein "Prüfer"...

Grüße, Patrick. Winke Winke

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+++ Aktuell: Nissan Qashqai J11 All Mode 4x4 +++ Ex-VW-Caddy 4motion Fahrer +++ Ex-Mitsubishi Pajero-Pinin Fahrer +++ Ex-Suzuki Jimny Fahrer +++ Ex-Gruppe G Polo Rennfahrer +++
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Caruso
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2. Disco 300 TDI
BeitragVerfasst am: 13.12.2007 18:16:42    Titel:
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BlueGerbil hat folgendes geschrieben:
In der aktuellen 4Wheel-Fun gibts ein Artikelchen darüber, das die Teile wieder eingetragen werden dürfen, nach meinem Verständnis interpretiert heißt es: "es gibt bisher nur eine EU-Richtlinie, aber noch keine daraus resultierenden Gesetze" - ergo: Ab zum TÜV, damit konfrontieren und noch schnell eintragen, was einzutragen ist. Am besten natürlich möglichst universell, "Frontschutzbügel" ist ja ein seeeeehr dehnbarer Begriff.


Kann mir mal jemand erklären,warum nationales Recht vor EU-Recht gehen sollte?
Woher nimmt der TÜV-Nord diese Erkenntnis und warum weiß der TÜV-Süd nichts davon?

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autoteam-essen.de
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