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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
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Verfasst am: 07.01.2008 15:10:22 Titel: |
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Einigen wir uns auf
Xenonphilie  | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 07.01.2008 15:15:34 Titel: |
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Henning hat folgendes geschrieben: | Einigen wir uns auf
Xenonphilie  |
Ja
Mach Du den Wiki-Eintrag  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
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Verfasst am: 07.01.2008 15:17:28 Titel: |
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flashman hat folgendes geschrieben: | Henning hat folgendes geschrieben: | Einigen wir uns auf
Xenonphilie  |
Ja
Mach Du den Wiki-Eintrag  |
Habsch doch schon
Wiki hat folgendes geschrieben: | Zuletzt aktualisiert von Henning am 07.01.2008 12:44 Uhr |
| _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
Zuletzt bearbeitet von am 07.01.2008 15:18, insgesamt einmal bearbeitet |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6408 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 07.01.2008 15:18:10 Titel: |
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Moin
mal gut dass ich nochmal nachgefragt hab. Na dann werden es nur normale H4 Scheinwerfer ausm Golf.
Echt schade. Aber da kann man nix machen. Vielleicht bau ich mir dann Xenon in die .
Auf jeden Fall Danke für eure Antworten.
Sven | |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
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Verfasst am: 07.01.2008 15:18:18 Titel: |
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@Dr. Hönnings: Krass  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 ex Cooljango


Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Königsbrunn Status: Verschollen
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Verfasst am: 07.01.2008 16:04:20 Titel: |
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@ mudmaster: Das hat nichts mit glauben zu tun. Gibt wie Flashman bereits geschrieben hat bei ebay unzählige Anbieter. Gehen von 140,- - 350,- Euro. Gibt es mit und ohne . Must halt mal etwas stöbern.
Gruss
Jürgen | |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Oldenburg
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Verfasst am: 07.01.2008 16:07:53 Titel: |
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Sven4x4 hat folgendes geschrieben: | Moin
mal gut dass ich nochmal nachgefragt hab. Na dann werden es nur normale H4 Scheinwerfer ausm Golf.
Echt schade. Aber da kann man nix machen. Vielleicht bau ich mir dann Xenon in die .
Auf jeden Fall Danke für eure Antworten.
Sven |
Wechsel im Gelände auf 100Watt Birnen, bringt mehr als Xenon... | |
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 ex Cooljango


Mit dabei seit Mitte 2006 Wohnort: Königsbrunn Status: Verschollen
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Verfasst am: 07.01.2008 16:10:55 Titel: |
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allrad-marko hat folgendes geschrieben: | cooljango hat folgendes geschrieben: | Hallo,
ich habe meinen Unimog mit genau dieser Kombination (Golf II Klarglas / Xenon ) umgerüstet.
Ich benötige für meinen Unimog keine Zulassung / Tüv, daher war es rechtlich kein Problem.
Mit Zulassung / Tüv fähig muss es folgend aussehen.
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
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Wo hast Du Dein Xenon Satz mit den Steuergerät her? Von einen Kumpel von mir hatte wohl auch mal einer sowas gekauft, ich glaube so 150 Euro hatte der für die Xenon + Steuergerät bezahlt. |
Ich habe mir den Satz auch aus ebay geholt. Habe auch etwa 150 - 160Euro bezahlt. | |
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 scheint zu gehen

Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 07.01.2008 22:06:54 Titel: |
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cooljango hat folgendes geschrieben: | @ mudmaster: Das hat nichts mit glauben zu tun. Gibt wie Flashman bereits geschrieben hat bei ebay unzählige Anbieter. Gehen von 140,- - 350,- Euro. Gibt es mit und ohne . Must halt mal etwas stöbern.
Gruss
Jürgen |
Dann hat die Birne vieleicht ne aber einen H4 Scheinwerfer darf mann nicht zum Xenon umbauen . Das ist so niemals geprüft worden !
Für nen reinen Offroader der nur im Gelände bewegt wird ist das ja (L)egal . Da würd ich das auch machen . | |
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 scheint zu gehen

Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 07.01.2008 22:11:02 Titel: |
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Ratgeber für die Nachrüstung von Xenonscheinwerfern - was muß ich beachten?
Ich danke allen, von denen ich Resonanz bekommen habe, sei es Lob oder konstruktive Kritik, die mir geholfen hat, den Ratgeber inhaltlich immer weiter zu verbessern! Leider erfreut sich dieser Ratgeber, wie auch meine übrigen Ratgeber, intensiver Rachebewertungen durch betroffene, unseriöse Anbieter. Ich möchte deshalb jeden, der meinen Ratgeber liest und ihn hilfreich findet, darum bitten, eine positive Bewertung zu hinterlassen, um den Schaden durch die Rachebewertungen in Grenzen zu halten. Werft auch einen Blick auf meine anderen Ratgeber!
Es werden bei ebay immer noch Nachrüstsätze für Xenonlicht angeboten, die so einfach wie beschrieben nicht im Geltungsbereich der STVZO (also auf Deutschlands Straßen) verwendet werden dürfen und nicht immer weisen die Anbieter darauf hin.
Das oft angepriesene "E13- geprüft" bedeutet nur- E13: geprüft in Luxemburg - und die Nummer dahinter: ja, dieses Lämpchen erfüllt die danach aufgeführte ECE- Norm. Das bedeutet, es handelt sich um einen geprüften Xenonbrenner, aber es sagt nichts darüber aus, daß es zulässig ist, den Brenner in einen beliebigen Scheinwerfer zu verbauen.
Alle Nachrüstlösungen, bei denen lediglich Xenonbrenner in die Lampenfassung der Originalscheinwerfer eingesetzt werden, sind unzulässig und führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Begründung: Die Originalscheinwerfer sind nur auf das jeweils verbaute Leuchtmittel ausgelegt und damit ECE- geprüft. Es ist also nicht zulässig, Xenonbrenner in einen konventionellen H1, H4 oder H7- Scheinwerfer einzubauen. Neben der Blendung anderer Verkehrsteilnehmer haben solche manipulierte Scheinwerfer kein vernünftiges asymetrisches Lichtbild mehr und verursachen oft deutlich erhöhte Eigenblendung durch stark erhöhtes Streulicht.
Eine Xenonnachrüstung setzt nach STVZO zwingend vorraus: Neuer Scheinwerfer mit Zulassung/ Prüfung für Xenonlicht; entsprechende Xenonbrenner; Nachrüstung einer zwingend vorgeschrieben Scheinwerferreinigungsanlage und einer automatischen Leuchtweitenregulierung (nicht manuell!) für die Scheinwerfer. Gibt es mitunter auch bei ebay, ist aber teurer...
Korrekte Kennzeichnung eines für Xenonlicht geeigneten Scheinwerfers nach ECE- Norm (auf der Streuscheibe oder dem Gehäuse:
DC - geeignet für Xenonabblendlicht
DR - geeignet für Xenonfernlicht
DC/R - Bi- Xenon
Näheres zu den angesprochenen ECE- Normen und den Schweinwerfer - Kennzeichnungen findet Ihr hier: "www" .bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1446/KfZ-technische-Vorschriften.htm
Ausführliche rechtliche Grundlage der Regelungen zu Xenonscheinwerfern:
National/ Fahrzeug hat deutsche ABE:
§50 STVZO Absatz 10
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit:
- einer automatischen Leuchtweiteregelung ,
- einer Scheinwerferreinigungsanlage und
- einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
Ergänzend dazu: § 72 stvzo
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Das bedeutet, daß Fahrzeuge, die vor dem ersten 1.4.2000 ab Werk mit Xenonlicht ausgeliefert oder die bis zu diesem Stichtag umgerüstet wurden, nicht mit den genannten Systemen nachgerüstet werden müssen. Dies betrifft aber nur eine Handvoll Fahrzeuge, etwa A8, BMW 7er, der eine oder andere Porsche, wo diese Systeme damals optional erhältlich waren. Die Xenonscheinwerfer sind dann in der Fahrzeug- vermerkt und dort steht dann auch, ob das Fahrzeug mit oder ohne automatischer Leuchtweitenregelung genehmigt wurde. (Die korrekte Scheinwerferkennzeichnung mußte natürlich trotzdem beachtet werden, also auch hier geht es nicht, bei einer Umrüstung einfach die Brenner in die alten Gehäuse zu stopfen.)
Es sind "Gutachten" im Umlauf, in denen behauptet wird, für diesen oder jenen Fahrzeugtyp gebe es eine Ausnahmeregelung vom §50 STVZO und die dort genannten technischen Anforderungen seien nicht nötig. Die "Gutachten" sind plumpe Fälschungen. Es kursiert auch ein veraltetes Schreiben des KBA an die Firma Hella von 1996, welches inzwischen rechtlich überholt ist.
Eu- Recht/ Fahrzeuge mit EG- Betriebserlaubnis:
Fahrzeuge mit EG- BE müssen der Richtlinie 76/756 EWG über den Anbau lichttechnischer Einrichtungen an Fahrzeugen entsprechen. Diese Richtlinie ist Bestandteil der ECE- Regelung Nr. 48. Bezogen auf das Xenonlicht stellt sie die gleichen Anforderungen wie der §50 STVZO.
Einzelbetriebserlaubnis nach §21 STVZO
Bei Importfahrzeugen mit einer Erstzulassung nach 01.04.00 ist es unwahrscheinlich, daß ein Prüfer eine Ausnahmegenehmigung für Xenonscheinwerfer mit manueller Leuchtweitenregelung erteilt hat. Diese Ausnahmegenehmigung muß auf jeden Fall in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein!
Polizeikontrolle - mögliche Konsequenzen bei illegalem Xenonlicht:
- 50 € strafe zzgl 25,60 € Bearbeitungsgebühr -3 Punkte - A-Verstoß für den Fahrer
- 36 € Gebühr für das Aufforderungsschreiben zur Nachschulung
- 250-400€ Nachschulungskosten
- 120-250€ Abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)
- 280-520€ Gutachterkosten
- 1-2 Wochen Bus-/Taxi-/ Bahnfahrkosten
Im Falle eines Unfalls:
- Komplettverlust der Teil-/Vollkasko (d.h. eigene Schäden werden nicht bezahlt)
- Haftpflicht zahlt die Schäden des Unfallgegners erst ab 5000€ (in besonders fahrlässigen Fällen erst ab 10.000 €)
Ergänzung 07.08.08:
sandy.w hat mir dankenswerter Weise diesen Link zu einem bereits 2002 veröffentlichten KBA-Schreiben geschickt, worin das hier geschriebene ebenfalls genannt wird: „www".kba.de/Abt4/infosystem/info2002/info07-021.pdf
Ergänzung 29.09.07
Nochmal aus aktuellem Anlaß:
Ein Kunde heute hatte da mal eine Frage... die sich schnell erledigt hatte (nein, Scheibenfolie vorn ist immer noch nicht erlaubt). Sein Auto blendete lustig vor sich hin mit Xenonbrennern in H4- Scheinwerfern (diesmal Hellas ganz ohne Leuchtweitenregelung), die im Fahrzeugschein "eingetragen" waren.
Diese Eintragung ist nichtig. Es ist dabei unerheblich, ob ein unkundiger Prüfer auf ein gefälschtes Gutachten hereingefallen ist oder ob die Zulassungstelle einer gefälschten Änderungsabnahme aufgesessen ist. Im konkreten Fall waren auch Unterbodenlicht und "wahlweise" Gewindefahrwerke ohne Maßangaben "eingetragen". Was ich ihm erklärte. Woraufhin der Kunde patzig wurde und sich trollte.
Als Polizist hätte ich ein Verfahren wegen Verdachtes der Urkundenfälschung gegen den Halter eingeleitet und das Fahrzeug stillgelegt. Was auch dem Kunden passieren wird, wenn er bei der nächsten Verkehrskontrolle an sachkundige Polizisten gerät.
Grüße: Markus
Ratgeber-Nr.: €000130699Ratgeber erstellt am: 03.01.06 (aktualisiert 07.01.08)
Steht so bei Ebay !!!  | |
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 scheint zu gehen

Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 07.01.2008 22:15:22 Titel: |
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Vorsicht beim Xenon Licht ( HID ) nachrüsten !
Ich habe mir vor einem halben Jahr hier bei EBAY die Xenon nachrüstung bestellt für 229 Euro
mit E4 und E11 zulassung, im kleingedruckten fand ich erst bei Lieferrung den KLEINGEDRUCKTEN HINWEIS " im Bereich des Strassenverkehrs nicht zugelassen ". Ich war davon ausgegangen das die E4 , E11 und E13 Zulassung ausreicht wie im Auktionstext beschrieben.
Mittlerweile bin ich eines besseren belehrt worden von den grün/weißen Männchen.
Laut Polizei ist die Betriebserlaubnis meines Audi A6 durch das nachrüsten der Xenon brenner erloschen, es kam jetzt ein Bußgeldbescheid von 100 Euro und 3 Punkten in Flensburg.
Der Betrieb von Xenon brennern ist nur in dafür geprüften Scheinwerfern erlaubt, in verbindung mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage.
Da immer noch sehr viele Nachrüstungen bei EBAY angeboten werden möchte ich euch warnen, im Auktionstext ist irgentwo der HINWEIß versteckt mit der STVO.
Es gibt keine Nachrüstungen die LEGAL sind , in nicht XENON Scheinwerfern !Die Nachrüstungen die hier bei Ebay angeboten werden,dürfen auch in original Xenon Scheinwerfern Nicht eingebaut werden.Nur original Nachrüstungen vom Autohersteller sind erlaubt !
Allso Leute laßt die Finger davon, es lohnt sich NICHT !
Bei einem Unfall besteht auch kein Versicherungschutz mehr !
Bis jetzt haben diesen Ratgeber 1343 Leute mit intresse gelesen, aber nur 80 Leute bewerteten ihn als gut! Ich hätte ein bisschen mehr für so einen Ratgeber erwartet. | |
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 scheint zu gehen

Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 07.01.2008 22:27:59 Titel: |
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Nehmt mir das bitte nicht übel . Das soll auch jeder für sich entscheiden .
Aber wer mal an die falschen silber/grünen gerät wird dann ein Problem haben . Und grad im Dunklen der Nacht wir ein erfahrener Polizist erkennen das diverse Fahrzeuge die niemals Xenon hatten , auf einmal damit rumfahren !
Hatte das Problem mal an nem GSI 16V mit offenem Luftfilterkasten . Fahren ohne somit fahren ohne Versicherungsschutz . Anzeige, Mängelkarte usw das volle Programm . | |
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Verfasst am: 07.01.2008 22:31:01 Titel: |
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Nein nein, dass ist doch super, wenn das mal jemand so schön klar schreibt
Mudmaster hat folgendes geschrieben: | . Fahren ohne somit fahren ohne Versicherungsschutz |
Aber das ist falsch
Suche mal nach dem Begriff Regress hier im Forum und Du findest wiederum dieses Thema rechtlich relevant erschöpfend. Versicherungsschutz verlieren ist fast unmöglich, dafür brauchts in Deutschland schon direkten Vorsatz "Wissen und Wollen" zum Unfall. Ein Luftfilterkasten gehört nicht dazu, gar nicht. (Was den Versicherungsschutz angeht). Da geistern die obskuresten Ammenmärchen durchs Netz. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 scheint zu gehen

Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 07.01.2008 22:56:02 Titel: |
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flashman hat folgendes geschrieben: | Nein nein, dass ist doch super, wenn das mal jemand so schön klar schreibt
Mudmaster hat folgendes geschrieben: | . Fahren ohne somit fahren ohne Versicherungsschutz |
Aber das ist falsch
Suche mal nach dem Begriff Regress hier im Forum und Du findest wiederum dieses Thema rechtlich relevant erschöpfend. Versicherungsschutz verlieren ist fast unmöglich, dafür brauchts in Deutschland schon direkten Vorsatz "Wissen und Wollen" zum Unfall. Ein Luftfilterkasten gehört nicht dazu, gar nicht. (Was den Versicherungsschutz angeht). Da geistern die obskuresten Ammenmärchen durchs Netz. |
Das waren die Worte des Polizisten ! Fahrzeug verliert die weil das nicht mit einem Loch ( ca 10 x 10 cm ) im Luftfilterkasten geprüft worden ist ! Das Fahrzeug hat eine andere Geräuschentwiklung und ein anderes Abgasverhalten . Und da hat er recht !
Ich spreche nicht von den Offenen Luftlitern wie die von KN ! | |
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Verfasst am: 07.01.2008 22:58:18 Titel: |
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Mudmaster hat folgendes geschrieben: | Das waren die Worte des Polizisten ! Fahrzeug verliert die weil das nicht mit einem Loch ( ca 10 x 10 cm ) im Luftfilterkasten geprüft worden ist ! Das Fahrzeug hat eine andere Geräuschentwiklung und ein anderes Abgasverhalten . Und da hat er recht ! |
Ähmm....Es ging um den Versicherungsschutz. Die verliert man schon. Aber der Versicherungsschutz ist nicht direkt an die geknüpft. Nicht nach deutschem Recht. Wie gesagt, suche mal nach "Regress" hier im Suchschlitz. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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