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Müssen Nebelscheinwerfer funktionieren??

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 18:35:53    Titel:
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Soweit ich weiß wurde das noch nie gefordert und war auch nicht legal,weil die Lichttechnische Einrichtung nicht abgedeckt sein darf.Und ich hab schon einige
Tüvstellen kennegelernt.

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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 18:41:18    Titel:
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das steht sogar in dem tüv gutachten des lampenbügels drin (von 1998 glaube ich). da steht, dass bei mehr als 2 lampen auf dem teil die zusätzlichen abgedeckt sein müssen. erlaubt sind ja nur maximal 4 fernlichter auf dem bügel, die serienfernlichter zählen ja auch noch mit.
ich hab die dinger gleich als arbeits-scheinwerfer deklariert, damit es keine probleme wegen den 130W birnen gibt.
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Muri
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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 18:45:47    Titel:
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Es sind in D max 6 Scheinwerfer zulässig die auf die Strasse dürfen (z.B. 2 Abblend/Fern Kombi,2 Nebel, 2 Zusatzfern) , der Rest muss abgedeckt sein.....

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 18:47:56    Titel:
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Obskur Gutachten gibts Nee, oder?
zeig das bloß keinem.
Mir hatte man damals vorgeschlagen,Arbeitsscheinwerfer mittels Schnellspannvorrichtung zu betreiben und bei Eintritt in die STVO
abzunehmen.
Ich hab dann gesagt,das sind Vorzeltleuchten. Grins

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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 18:51:20    Titel:
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Muri hat folgendes geschrieben:
Es sind in D max 6 Scheinwerfer zulässig die auf die Strasse dürfen (z.B. 2 Abblend/Fern Kombi,2 Nebel, 2 Zusatzfern) , der Rest muss abgedeckt sein.....


Blödsinn!
http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/datei/32/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

Ich hatte übrigens mal einen Arbeitskollegen,der durfte sich wegen abnehmbarer Dachscheinwerfer vor Gericht verantworten.

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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 19:06:08    Titel:
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Desweiteren konnte man mit vier Zusatzfernscheinwerfern,legal 8 Lampen auf die Straße bringen,wenn die Fernlichtfunktion im Hauptscheinwerfer entfernt wurde.
Angeblich durften auch nur 4 Lampen gleichzeitig funktionieren,das hab ich aber bis heute noch nicht in schriftl. Form gefunden.

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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 19:08:37    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
Desweiteren konnte man mit vier Zusatzfernscheinwerfern,legal 8 Lampen auf die Straße bringen,wenn die Fernlichtfunktion im Hauptscheinwerfer entfernt wurde.
Angeblich durften auch nur 4 Lampen gleichzeitig funktionieren,das hab ich aber bis heute noch nicht in schriftl. Form gefunden.


Deswegen hab ich 6 geschrieben......mit einer Fern/abblend-Combo.....+ 1 Suchscheinwerfer........

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 19:15:24    Titel:
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Muri hat folgendes geschrieben:
..+ 1 Suchscheinwerfer........


Mit 35 Watt!
Hast du sowas schonmal gefunden?

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Muri
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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 19:22:30    Titel:
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ja es gibt/gab im Landmaschinehandel noch arbeistscheinwerfer mit diesen Birnen.......mittlerweile wurden sie aber ersetzt durch H7 35W

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borsti
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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 19:26:40    Titel:
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Aber als Arbeitsscheinwerfer gibt keine leistungsgrenze

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Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........



Stefan
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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 19:32:37    Titel:
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borsti hat folgendes geschrieben:
Aber als Arbeitsscheinwerfer gibt keine leistungsgrenze


Stimmt, aber die darfst om Verkehr auch net in Betrib nehmen...deswegen auch "Arbeitsscheinwerfer" und net "Fahrscheinwerfer".........

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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 19:32:58    Titel:
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Arbeitsscheinwerfer dürfen ja auch in der STVO nicht benutzt werden,
Suchscheinwerfer schon.

"Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit
Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/
Abblend- und/oder Fernlicht gekoppelt sein.
Erforderlich ist stets ein separater Schalter.
Empfehlenswert ist die Anbringung einer
zugehörigen Kontrolleuchte.
Mit Ausnahme von Fahrzeugen zur
Straßenunterhaltung und Müllabfuhr dürfen
Arbeitsscheinwerfer während der Fahrt nicht
benutzt werden (Forderung des § 52 StVZO)."

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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 19:34:32    Titel:
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es gibt einige neuwagen, bei denen gehen abblendlicht, nebellicht und fernlicht gleichzeitig an. das ist aber irgend eine EU sondergenehmigung.
nachträglich montiert dürfen maximal 4 gleichzeitig an sein. d.h. beim einschalten der 2 zusatz-fernlichter muss das nebellicht aus gehen.
dass man die fernlichtfunktion der serienscheinwerfer abstellen kann und dann 4 extra fernlichter betreiben darf stimmt auch nicht so ganz, man muss auch die abblendlichtfunktion bei fernlicht deaktivieren, so dass die serienlichter nur als park- positionslicht funktionieren wenn fernlicht an ist.

aber 2 zusatz fernlichter sind eigentlich sowieso immer verboten.
die serienfernlichter eines jeden PKW haben eine referanzzahl von 37.5, damit ist das maximum am wagen mit 75 ausgenutzt.
man müsste die serienlichter auf 17.5 zurück rüsten und dann auch nur 17.5er extra fernlichter montieren m im rechtlichen rahmen unter 75 zu bleiben.

ja, arbeits-scheinwerfer können so viel watt haben wie rein geht.
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 19:35:06    Titel:
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Muri hat folgendes geschrieben:
ja es gibt/gab im Landmaschinehandel noch arbeistscheinwerfer mit diesen Birnen.......mittlerweile wurden sie aber ersetzt durch H7 35W


Meinst du 55 Watt?

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BeitragVerfasst am: 26.02.2008 19:43:11    Titel:
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben:

nachträglich montiert dürfen maximal 4 gleichzeitig an sein. d.h. beim einschalten der 2 zusatz-fernlichter muss das nebellicht aus gehen.
dass man die fernlichtfunktion der serienscheinwerfer abstellen kann und dann 4 extra fernlichter betreiben darf stimmt auch nicht so ganz, man muss auch die abblendlichtfunktion bei fernlicht deaktivieren, so dass die serienlichter nur als park- positionslicht funktionieren wenn fernlicht an ist.



Das steht so aber nirgendwo Vertrau mir

"paarweise Zuschaltung von zusätzlichen
Fernscheinwerfern zum Abblend- und Fernlicht
ist zulässig; beim Übergang zum Abblendlicht
müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig
abschalten; es dürfen nicht mehr als 4 Fernscheinwerfer,
d.h. 2 Paar, gleichzeitig
eingeschaltet werden können bzw. leuchten.."


Nebelscheinwerfer:
"mit Abblend-, Fernlicht; mit Begrenzungslicht
möglich, wenn die Lichtaustrittsfläche der
Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm vom
äußersten Punkt der Breite entfernt ist"

Die Referenzzahl steht auf der Streuscheibe?

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