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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 26.02.2008 18:35:53 Titel: |
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Soweit ich weiß wurde das noch nie gefordert und war auch nicht legal,weil die Lichttechnische Einrichtung nicht abgedeckt sein darf.Und ich hab schon einige
Tüvstellen kennegelernt. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 26.02.2008 18:41:18 Titel: |
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das steht sogar in dem tüv gutachten des lampenbügels drin (von 1998 glaube ich). da steht, dass bei mehr als 2 lampen auf dem teil die zusätzlichen abgedeckt sein müssen. erlaubt sind ja nur maximal 4 fernlichter auf dem bügel, die serienfernlichter zählen ja auch noch mit.
ich hab die dinger gleich als arbeits-scheinwerfer deklariert, damit es keine probleme wegen den 130W birnen gibt. | |
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 Mückenlochbezwinger


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Hohenloher Ländle
| Fahrzeuge 1. Navara D40 2. XJR1300 (genannt die Dicke) 3. Vito V6CDI 4. Honda MTX 80 Bj 82 5. XT500 Bj. 81 6. Focus 1,5TDCi |
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Verfasst am: 26.02.2008 18:45:47 Titel: |
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Es sind in D max 6 Scheinwerfer zulässig die auf die Strasse dürfen (z.B. 2 Abblend/Fern Kombi,2 Nebel, 2 Zusatzfern) , der Rest muss abgedeckt sein..... | _________________ Hier gehts zum Muggebatsche
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


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Verfasst am: 26.02.2008 18:47:56 Titel: |
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Gutachten gibts
zeig das bloß keinem.
Mir hatte man damals vorgeschlagen, mittels Schnellspannvorrichtung zu betreiben und bei Eintritt in die STVO
abzunehmen.
Ich hab dann gesagt,das sind Vorzeltleuchten.  | _________________ autoteam-essen.de |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


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Verfasst am: 26.02.2008 18:51:20 Titel: |
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Muri hat folgendes geschrieben: | Es sind in D max 6 Scheinwerfer zulässig die auf die Strasse dürfen (z.B. 2 Abblend/Fern Kombi,2 Nebel, 2 Zusatzfern) , der Rest muss abgedeckt sein..... |
Blödsinn!
http://www.dekra.de/live/mediendatenbank/psfile/datei/32/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf
Ich hatte übrigens mal einen Arbeitskollegen,der durfte sich wegen abnehmbarer Dachscheinwerfer vor Gericht verantworten. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


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Verfasst am: 26.02.2008 19:06:08 Titel: |
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Desweiteren konnte man mit vier Zusatzfernscheinwerfern,legal 8 Lampen auf die Straße bringen,wenn die Fernlichtfunktion im Hauptscheinwerfer entfernt wurde.
Angeblich durften auch nur 4 Lampen gleichzeitig funktionieren,das hab ich aber bis heute noch nicht in schriftl. Form gefunden. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Mückenlochbezwinger


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Verfasst am: 26.02.2008 19:08:37 Titel: |
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Caruso hat folgendes geschrieben: | Desweiteren konnte man mit vier Zusatzfernscheinwerfern,legal 8 Lampen auf die Straße bringen,wenn die Fernlichtfunktion im Hauptscheinwerfer entfernt wurde.
Angeblich durften auch nur 4 Lampen gleichzeitig funktionieren,das hab ich aber bis heute noch nicht in schriftl. Form gefunden. |
Deswegen hab ich 6 geschrieben......mit einer Fern/abblend-Combo.....+ 1 Suchscheinwerfer........ | _________________ Hier gehts zum Muggebatsche
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Verfasst am: 26.02.2008 19:15:24 Titel: |
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Muri hat folgendes geschrieben: | ..+ 1 Suchscheinwerfer........ |
Mit 35 Watt!
Hast du sowas schonmal gefunden? | _________________ autoteam-essen.de |
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 Mückenlochbezwinger


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Verfasst am: 26.02.2008 19:22:30 Titel: |
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ja es gibt/gab im Landmaschinehandel noch arbeistscheinwerfer mit diesen Birnen.......mittlerweile wurden sie aber ersetzt durch H7 35W | _________________ Hier gehts zum Muggebatsche
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 Schwerkranker Araber


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Verfasst am: 26.02.2008 19:26:40 Titel: |
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Aber als gibt keine leistungsgrenze | _________________ Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
Stefan |
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 Mückenlochbezwinger


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Verfasst am: 26.02.2008 19:32:37 Titel: |
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borsti hat folgendes geschrieben: | Aber als gibt keine leistungsgrenze |
Stimmt, aber die darfst om Verkehr auch net in Betrib nehmen...deswegen auch "Arbeitsscheinwerfer" und net "Fahrscheinwerfer"......... | _________________ Hier gehts zum Muggebatsche
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Verfasst am: 26.02.2008 19:32:58 Titel: |
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Arbeitsscheinwerfer dürfen ja auch in der STVO nicht benutzt werden,
Suchscheinwerfer schon.
"Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit
Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/
Abblend- und/oder Fernlicht gekoppelt sein.
Erforderlich ist stets ein separater Schalter.
Empfehlenswert ist die Anbringung einer
zugehörigen Kontrolleuchte.
Mit Ausnahme von Fahrzeugen zur
Straßenunterhaltung und Müllabfuhr dürfen
während der Fahrt nicht
benutzt werden (Forderung des § 52 StVZO)." | _________________ autoteam-essen.de |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 26.02.2008 19:34:32 Titel: |
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es gibt einige neuwagen, bei denen gehen abblendlicht, nebellicht und fernlicht gleichzeitig an. das ist aber irgend eine EU sondergenehmigung.
nachträglich montiert dürfen maximal 4 gleichzeitig an sein. d.h. beim einschalten der 2 zusatz-fernlichter muss das nebellicht aus gehen.
dass man die fernlichtfunktion der serienscheinwerfer abstellen kann und dann 4 extra fernlichter betreiben darf stimmt auch nicht so ganz, man muss auch die abblendlichtfunktion bei fernlicht deaktivieren, so dass die serienlichter nur als park- positionslicht funktionieren wenn fernlicht an ist.
aber 2 zusatz fernlichter sind eigentlich sowieso immer verboten.
die serienfernlichter eines jeden PKW haben eine referanzzahl von 37.5, damit ist das maximum am wagen mit 75 ausgenutzt.
man müsste die serienlichter auf 17.5 zurück rüsten und dann auch nur 17.5er extra fernlichter montieren m im rechtlichen rahmen unter 75 zu bleiben.
ja, arbeits-scheinwerfer können so viel watt haben wie rein geht. | |
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Verfasst am: 26.02.2008 19:35:06 Titel: |
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Muri hat folgendes geschrieben: | ja es gibt/gab im Landmaschinehandel noch arbeistscheinwerfer mit diesen Birnen.......mittlerweile wurden sie aber ersetzt durch H7 35W |
Meinst du 55 Watt? | _________________ autoteam-essen.de |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


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Verfasst am: 26.02.2008 19:43:11 Titel: |
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben: |
nachträglich montiert dürfen maximal 4 gleichzeitig an sein. d.h. beim einschalten der 2 zusatz-fernlichter muss das nebellicht aus gehen.
dass man die fernlichtfunktion der serienscheinwerfer abstellen kann und dann 4 extra fernlichter betreiben darf stimmt auch nicht so ganz, man muss auch die abblendlichtfunktion bei fernlicht deaktivieren, so dass die serienlichter nur als park- positionslicht funktionieren wenn fernlicht an ist.
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Das steht so aber nirgendwo
"paarweise Zuschaltung von zusätzlichen
Fernscheinwerfern zum Abblend- und Fernlicht
ist zulässig; beim Übergang zum Abblendlicht
müssen alle Fernscheinwerfer gleichzeitig
abschalten; es dürfen nicht mehr als 4 Fernscheinwerfer,
d.h. 2 Paar, gleichzeitig
eingeschaltet werden können bzw. leuchten.."
Nebelscheinwerfer:
"mit Abblend-, Fernlicht; mit Begrenzungslicht
möglich, wenn die Lichtaustrittsfläche der
Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm vom
äußersten Punkt der Breite entfernt ist"
Die Referenzzahl steht auf der Streuscheibe? | _________________ autoteam-essen.de |
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