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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6352 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 27.02.2008 17:59:58 Titel: Besteuerung "Mehzweckfahrzeug offen" ??? |
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Hallo,
mein Wagen ist laut KFZ Schein ein "Mehrzweckfahrzeug offen". Was hat das genau zu bedeuten? Mein alter TJ war ein ganz normaler "PKW offen" laut Schein.
Da ich mitlerweile 2.81 Tonnen zGG habe, kann ich den nun als LKW besteuern lassen? Würde das überhaupt Vorteile bringen? Momentan zahle ich 270 Euro Steuer im Jahr.
Oder muss für eine LKW Zulassung noch etwas anderes am Wagen geändert werden?
Danke für Eure Ratschläge.
LG Nico  | |
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 .....ist wieder da!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Landsberg am Lech
| Fahrzeuge 1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979) 2. Suzuki Jimny GJ 3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis |
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Verfasst am: 27.02.2008 18:06:05 Titel: |
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Nöö. Ist nur eine deutsche Bezeichnung für AF-Fahrzeug.
Hat steuerlich keine Auswirkungen. | _________________
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6352 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 27.02.2008 18:10:09 Titel: |
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ach so, das wusste ich nicht. bin da eben drüber gestolpert und dachte, das könnte von vorteil sein.  | |
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 Christel in the postlux


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Herscheid Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender 110 MY06 Womo, RRC 300TDI MY96 |
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Verfasst am: 27.02.2008 18:11:59 Titel: |
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chrissy hat folgendes geschrieben: | Nöö. Ist nur eine deutsche Bezeichnung für AF-Fahrzeug.
Hat steuerlich keine Auswirkungen. |
Noch nicht. | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6352 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 27.02.2008 18:20:58 Titel: |
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disco68 hat folgendes geschrieben: | chrissy hat folgendes geschrieben: | Nöö. Ist nur eine deutsche Bezeichnung für AF-Fahrzeug.
Hat steuerlich keine Auswirkungen. |
Noch nicht. |
also wird sich da in zukunft was ändern? und was wird da anders werden?  | |
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 der in der Tundra wohnt


Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 27.02.2008 18:50:44 Titel: |
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Mit ner LKW Zulassung haben die ominösen 2,81t nix zu tun . Sonst hätten auch all die Gölfe und Polo's von der Post keine LKW-Zulassung . LKW heißt nur Lastkraftwagen , nichts anderes . Also ein Kraffahrzeug , welches von seiner Bestimmung her zum Transport von Lasten bestimmt ist . Voraussetzung für die Anerkennung als LKW ist , daß der zum Transport von Ladung vorgesehene Teil größer ist als der zur Beförderung von Personen . LKW werden pauschal besteuert , bis zu 1t Zuladung kostet es ca. 210 Euro p.a. . Versicherung ist etwas teurer als für PKW . Nachteilig ist , daß man mit der LKW-Zulassung von Sonntags 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr nicht mit Anhänger fahren darf .
Entscheidend für die steuerliche Einstufung als LKW ist übrigens nicht der Eintrag eines käuflichen Prüfers , sondern letztendlich das Urteil des Finanzbeamten . | _________________ Wer betet, hat die Hände nicht frei zum kämpfen! |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6352 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 27.02.2008 18:53:06 Titel: |
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käuflicher prüfer? mir hier bestechung vorzuwerfen halte ich nicht für nett muss ich mal sagen.
wenn die versicherung teurer ist und die steuer nur 60 euro günstiger, dann kann ich mir das ganze auch sparen. | |
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 .....ist wieder da!


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Landsberg am Lech
| Fahrzeuge 1. Datsun Patrol K160 (3,3D, 1979) 2. Suzuki Jimny GJ 3. noch ´n paar andere Nissans und Suzukis |
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Verfasst am: 27.02.2008 18:53:21 Titel: |
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben: | disco68 hat folgendes geschrieben: | chrissy hat folgendes geschrieben: | Nöö. Ist nur eine deutsche Bezeichnung für AF-Fahrzeug.
Hat steuerlich keine Auswirkungen. |
Noch nicht. |
also wird sich da in zukunft was ändern? und was wird da anders werden?  |
Nix.  | _________________
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 27.02.2008 19:11:57 Titel: |
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben: | ach so, das wusste ich nicht. bin da eben drüber gestolpert und dachte, das könnte von vorteil sein.  |
Ähmm...zahlst Du Deine Steuern nicht eh in den USA?  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Abenteurer

Mit dabei seit Mitte 2005 Status: Verschollen
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Verfasst am: 27.02.2008 19:19:17 Titel: |
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Ich dachte, Du fährst ein Geländefz., so stehts jedenfalls bei mir drin.  | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6352 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 27.02.2008 19:19:47 Titel: |
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flashman hat folgendes geschrieben: | nicolas-eric hat folgendes geschrieben: | ach so, das wusste ich nicht. bin da eben drüber gestolpert und dachte, das könnte von vorteil sein.  |
Ähmm...zahlst Du Deine Steuern nicht eh in den USA?  |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
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Verfasst am: 27.02.2008 19:22:11 Titel: |
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Wegen 100€ im Jahr??
Wenn ich sehe, das mein L200 am Ende 740€ gekostet hat, da sehe ich den Aufwand der Umrüstung noch ein, wenn man am Ende fast 600€ pro Jahr spart, aber 100€  | |
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 Christel in the postlux


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Herscheid Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Defender 110 MY06 Womo, RRC 300TDI MY96 |
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Verfasst am: 27.02.2008 19:23:32 Titel: |
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Nicolas, das ganze Thema beschäftigt gerade den Bundesfinanzhof und einen Haufen Spezialisten und Juristen und läßt sich hier nicht erschöpfend erklären bzw. diskutieren ohne Vorwissen (wo mir auch zu viel Detailwissen zu fehlt). Nur soviel (auch dazu das Du den Wikinger völlig falsch verstanden hast): Es kommt nicht darauf an was eingetragen ist im Schein (LKW oder PKW): Wenn Du den Kriterienkatalog des Finanzamtes für einen LKW erfüllst, mußt Du nicht beim TÜV den LKW eintragen lassen, sondern nur das "unter Umständen umgebaute" Fahrzeug beim Finanzamt vorführen und als gewichtsbesteuert akzeptieren lassen. Dann hast Du Gewichtsbersteuerung kombiniert mit billiger PkW-Versicherung und Sonntags darfst Du auch mit Hänger rumgurken, alles völlig legal (mein Hilux läuft so, billige Womo-Versicherung auch so eingetragen und getüvt, mit fiskalisch anerkanntem gewichtsbesteuertem "anderen Fahrzeug"). Ich weiß aber nicht ob der Wrangler genug "Ladefläche" nach Ausbau der Rückbank hat um anerkannt zu werden, alleine bei der Meßmethode der Ladefläche weiß kaum einer wirklich Bescheid und entsprechend messen die meisten Finanzbeamten falsch. Trennwand oder Gitter muß rein, hintere Seitenscheiben verblechen (manchen Finanzämtern reicht auch Folie), hintere Sitzbank muß raus und Gurte....
Wie ist dein Eintrag mit dem Mehrzweckfahrzeug genau? Das ist eigentlich wieder ein anderes Paar Schuhe als der "LKW". Steht da was von M1-AF nach EG-Richlinie.....? Gib mal den genauen Wortlaut an. Gruß Gunther
@ crissy: Laß uns den BFH abwarten, schön wäre es doch wenigstens die Rückzahlung (sofern rechtzeitig Einspruch erhoben wurde) zu erhalten. Dann wird der Gesetzgeber versuchen alles wasserdicht zu machen, sofern EU-Recht es zuläßt. | |
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 Mückenlochbezwinger


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Hohenloher Ländle
| Fahrzeuge 1. Navara D40 2. XJR1300 (genannt die Dicke) 3. Vito V6CDI 4. Honda MTX 80 Bj 82 5. XT500 Bj. 81 6. Focus 1,5TDCi |
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Verfasst am: 27.02.2008 19:23:41 Titel: |
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Viking hat folgendes geschrieben: | Mit ner LKW Zulassung haben die ominösen 2,81t nix zu tun . Sonst hätten auch all die Gölfe und Polo's von der Post keine LKW-Zulassung . LKW heißt nur Lastkraftwagen , nichts anderes . Also ein Kraffahrzeug , welches von seiner Bestimmung her zum Transport von Lasten bestimmt ist . Voraussetzung für die Anerkennung als LKW ist , daß der zum Transport von Ladung vorgesehene Teil größer ist als der zur Beförderung von Personen . LKW werden pauschal besteuert , bis zu 1t Zuladung kostet es ca. 210 Euro p.a. . Versicherung ist etwas teurer als für PKW . Nachteilig ist , daß man mit der LKW-Zulassung von Sonntags 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr nicht mit Anhänger fahren darf .
Entscheidend für die steuerliche Einstufung als LKW ist übrigens nicht der Eintrag eines käuflichen Prüfers , sondern letztendlich das Urteil des Finanzbeamten . |
stimmt, die Zuteilung einer LKW Besteuerung liegt im Ermessen des Finanzbeamten.........mußte als ich Berta angemeldet hab extra noch beim Finazamt vorreiten, da sich der Beamte vergewissern wollte ob mein Fzg als LKW zu besteuern ist.......ist auch völlig wurscht ob die Karre als LKW im Brief steht, wenns dumm läuft wird er als PKW versteuert......dann haste 2 Probs anne Backe....zum einen die höhe PKW steuer, zum anderen die teurere LKW Versicherung.........meiner wurde als LKW anerkannt, da seine Ladefläche länger ist als der Fahrgastraum......hätt ich nen DoKa hätt ich versch....en.....allerdings Viking mein Auto kost 172€ bei einer Nutzlast von etwas über 1100kg...... | _________________ Hier gehts zum Muggebatsche
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
...und hat diesen Thread vor 6352 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 27.02.2008 19:24:49 Titel: |
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Strada hat folgendes geschrieben: | Wegen 100€ im Jahr??
Wenn ich sehe, das mein L200 am Ende 740€ gekostet hat, da sehe ich den Aufwand der Umrüstung noch ein, wenn man am Ende fast 600€ pro Jahr spart, aber 100€  |
deswegen schrieb ich ja zuvor, dass sich das für mich eh nicht lohnt bei der geringen ersparnis.
aber die frage musste ich halt stellen, hätte ja sein können, dass man weitaus mehr sparen kann.
und dass da der ein oder andere komische kommentar bei raus kommt, das war mir auch von vornherein klar.  | |
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