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 Leider Schrott

Mit dabei seit Anfang 2007 Wohnort: Eifel, nähe Bitburg / Luxembourger Grenze Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. VW-Caddy 4x4 Kastenwagen |
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Verfasst am: 05.04.2008 20:11:36 Titel: |
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...oder als "Lampenträger" eintragen lassen. Das hat mein Tüv schon mal "angeboten" !  | _________________ +++ Aktuell: Nissan Qashqai J11 All Mode 4x4 +++ Ex-VW-Caddy 4motion Fahrer +++ Ex-Mitsubishi Pajero-Pinin Fahrer +++ Ex-Suzuki Jimny Fahrer +++ Ex-Gruppe G Polo Rennfahrer +++ |
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 hat einen, oben und unten


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Stans / Nidwalden / Schweiz Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler Rubicon Recon |
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Verfasst am: 14.04.2008 23:55:02 Titel: |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2005
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Verfasst am: 15.04.2008 10:07:03 Titel: |
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Ne gibt´s nicht, frag mal bei TOM´s Fahrzeugtechnik da, die haben nen "Gutachten", kostet 250€, war jedenfalls vor 2 Jahren noch so!  | |
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 hat einen, oben und unten


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Stans / Nidwalden / Schweiz Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler Rubicon Recon |
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Verfasst am: 19.04.2008 01:19:20 Titel: |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 19.04.2008 19:29:34 Titel: |
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Hier mal der Text !!!! QUELLE OFF ROAD- Das 4x4 Magazin
Frontschutzbügel werden jetzt zu Personenschützbügel. Noch bis zum 25. Mai dürfen Sie Systeme ohne EU-Typgenehmigung montieren. Danach gelten neue Regeln.
Bis zum 25. Mai können Sie an ihren Offroader noch Frontschutzbügel ohne EU-Typgenehmigung montieren. Sie müssen den Bullenfänger später auch nicht wieder von ihrem Auto abmontieren. Denn für alle Systeme, die vorher angebaut werden gilt der Bestandschutz. Wer nach dem Stichtag zum TÜV fährt, braucht einen Frontschutz, der die Vorschriften der EG-Richtlinie 2005/66/EG erfüllt.
Geht es nach der EU, dürfen zwischen dem Fahrzeug und dem vordersten Teil des Stoßfängers nur 50 Millimeter liegen. So lautet der Passus 2.1.6 der EU-Richtlinie. Das deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA) interpretiert diesen Punkt anders: Nicht bis zum Ende des Stoßfängers sollte gemessen werden, sondern bis zu deren Anfang. Ginge es nach dem KBA, hätten Hersteller mehr Platz um ihre Produkte zu montieren. Ärgerlich nur, dass vor Gericht EU-Recht Landesrecht schlägt.
„Misst ein Fußgänger nach und verklagt den Hersteller, hat dieser Pech gehabt", klagt der Geschäftsführer eines namhaften Stoßfänger-Herstellers. „Wir brauchen Rechtssicherheit", so seine Bitte. Zum Leidwesen der Hersteller ergibt diese EU-Regelung nach deren Meinung noch nicht einmal Sinn. Wer einen Stoßfänger herstellt muss beweisen, dass damit die Wahrscheinlichkeit einer gefährlichen Verletzung der Fußgänger um zehn Prozent vermindert wird.
Mit der technischen Voraussetzungen des KBA, nämlich 50 Millimeter zusätzlich zu der Breite des Stoßfängers, lässt sich dieser Wert nicht nur einhalten sondern deutlich überbieten – laut Testergebnissen der Hersteller. Bei der europäischen Interpretation – 50 Millimeter inklusive der Breite des Bullenfängers – lässt sich dieser Wert zwar auch einhalten, aber mehr auch nicht. Und das, obwohl es den Beauftragten in Brüssel doch vorrangig um den Personenschutz gehen sollte. Frontschutzsysteme für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt, benötigen keine zusätzliche TÜV-Abnahme. Systeme mit denen die EU einverstanden ist gibt es unter anderem von den Firmen Cobra, Antec und Schiessler | |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 19.04.2008 19:34:47 Titel: |
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OffRoad Coswig hat folgendes geschrieben: | Hier mal der Text !!!! |
Und wo ist das Datum? | _________________ autoteam-essen.de |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 19.04.2008 19:43:04 Titel: |
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mußt mal bei denen auf die seite schauen, habs bloß raus kopiert
hoffe das es auch das richtige war...  | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 19.04.2008 20:30:32 Titel: |
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diese richtlinie wurde aber von D nicht übernommen.
in der offroad stand drin, dass die TÜV zentren angewiesen wurden auf anfrage weiterhin bügel mit TÜV-gutachten einzutragen.
bei 2 bekannten hatte es auch noch letzten herbst funktioniert.
offiziell sollte diese richtlinie ende mai 2007 in kraft treten. | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 20.04.2008 10:54:29 Titel: Re: Rammschutz eintragen mit ABE? |
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mqp hat folgendes geschrieben: | Hab mir heute nen alten Rammschutz für meinen zugelegt. ist dabei. Darf ich das Dingen montieren? Muß ich ihn eintragen lassen, oder reicht die ABE?
Martin |
aufgrund der derzeitigen Situation, das D die neue EU-Richtlinie einführen wollte und es dann vergessen hat, würde ich ihn zur Sicherheit (dann Bestandsschutz) eintragen lassen, auch wenn du eine hast. Bei ner reicht ja eigentlich das mitführen des Schriftstück`s.
nur, sollten sich die Hernn Politiker in nächster Zeit doch zur Umsetzung dieser Richtlinie entscheiden, was man nicht weiss. Dann wird es Essig mit alten ABE`s und alten Mustergutachten diese älteren Gutachten und ABE`s werden dann wegen ihrer Gültigkeit verfallen.
ich würde den Bügel eintragen lassen. Wenn er in den Papieren steht hat er ab Eintragung auch Bestandsschutz und kein Prüfer kann dir dann mehr was.
Hab auch vor ca. 3 Wochen noch einen älteren Bügel mit eintragen lassen.
Der Prüfer schaute zwar komisch, aber er wusste warum und musste ihn eintragen. So hab ich bei meinen ganzen Bügeln Bestandsschutz.
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