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 müder holznagel fetischist


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Hückeswagen Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6104 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. BJ 42 (verkauft :( ) 2. Subaru Forster BJ 1998 |
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Verfasst am: 19.11.2008 20:48:10 Titel: Führerscheinfragen/ STVO-Fragen |
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Hallo zusammen
Hab mal ein paar Fragen...
1. wir haben in der Firma einen Transit. Zugelassen für 120 km/h. 3,5 t zulässiges Gesammtgewicht, hinten Doppelbereifung. 80 km/h oder nicht? Bitte mit Gesetzestext wenn es geht...
2. Wie müssen heute überstehende Ladungen gesichert werden? Fahne? Lampe?
Gruß Holger | |
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Verfasst am: 19.11.2008 21:00:01 Titel: Re: Führerscheinfragen/ STVO-Fragen |
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HPF hat folgendes geschrieben: | Hallo zusammen
Hab mal ein paar Fragen...
1. wir haben in der Firma einen Transit. Zugelassen für 120 km/h. 3,5 t zulässiges Gesammtgewicht, hinten Doppelbereifung. 80 km/h oder nicht? Bitte mit Gesetzestext wenn es geht...
2. Wie müssen heute überstehende Ladungen gesichert werden? Fahne? Lampe?
Gruß Holger |
ich schlag grad in meinen Unterlagen nach, mache zur zeit grad den LKW Führerschein | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 19.11.2008 21:07:10 Titel: |
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Zulässige Höchstgeschwindigkeiten
Außerhalb geschlossener Ortschaften:
• Solo-Kfz bis 3,5 t 100 km/h
• Lkw bis 3,5 t mit Anhänger 80 km/h
Autobahnen und gleichrangige Schnellstraßen:
• Solo-Kfz bis 3,5 t kein Limit mehr
Nachzulesen unter § 3 (3) StVO und § 18 (5) StVO
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
Zuletzt bearbeitet von am 19.11.2008 21:08, insgesamt einmal bearbeitet |
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Verfasst am: 19.11.2008 21:07:35 Titel: |
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so hier:
Fahrgeschwindigkeit:
LKW bis 3,5t ZGG
a) Landstrasse 100km/h
b) Autobahn Richtgeschwindigkeit 130 km/h
c) mit Anhänger Landstrasse sowie Autobahn 100km/h
LKW 3,5- 7,5t ZGG
a) Landstrasse 80km/h
b) Autobahn 80 km/h
c) mit Anhänger Landstrasse 60 km/h, sowie Autobahn 80km/h
LKW über 7,5t ZGG
a) Landstrasse 60km/h
b) Autobahn 80 km/h
c) mit Anhänger Landstrasse 60km/h, sowie Autobahn 80 km/h
dann gibts noch sonderregelungen für Zugmaschinen.
die o.g. Angaben sind Aktuell, letzte Woche gerade aufgeschrieben, unser Fahrlehrer ist Verkehrsjurist und Fahrlehrerausbilder, sprich auf den neuesten Stand
Gesezestext hab ich leider nicht dazu  | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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Verfasst am: 19.11.2008 21:09:02 Titel: |
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Henning hat folgendes geschrieben: | Zulässige Höchstgeschwindigkeiten
Außerhalb geschlossener Ortschaften:
• Solo-Kfz bis 3,5 t 100 km/h
• Lkw bis 3,5 t mit Anhänger 80 km/h
Autobahnen und gleichrangige Schnellstraßen:
• Solo-Kfz bis 3,5 t kein Limit mehr
Nachzulesen unter § 3 (3) StVO und § 18 (5) StVO |
warst wieder schneller  | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
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 Schwerkranker Araber


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: In dä Nä fo Fädd
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2. Mercedes SL |
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Verfasst am: 19.11.2008 21:09:38 Titel: |
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Die 100 mit Hänger nur mit Sonderzulassung, oder nicht?  | _________________ Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
Stefan |
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 müder holznagel fetischist


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Hückeswagen Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6104 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. BJ 42 (verkauft :( ) 2. Subaru Forster BJ 1998 |
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Verfasst am: 19.11.2008 21:12:21 Titel: |
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Und die Doppelbereifung? Hat die auch was mit der Geschwindigkeitsbegrenzung zu tun? Das wollen mir meine Kollegen und mein Chef so verkaufen. Habe ich noch nie gehört...
Und die Ladungssicherung? | |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 19.11.2008 21:15:09 Titel: |
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borsti hat folgendes geschrieben: | Die 100 mit Hänger nur mit Sonderzulassung, oder nicht?  |
Gilt nur bei Erfüllung diverser Auflagen und unter Einhaltung bestimmter Gewichte.
Näheres ebenfalls
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php
9. Ausnahmeverordnung zur StVO | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 19.11.2008 21:17:01 Titel: |
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HPF hat folgendes geschrieben: | Und die Doppelbereifung? Hat die auch was mit der Geschwindigkeitsbegrenzung zu tun? Das wollen mir meine Kollegen und mein Chef so verkaufen. Habe ich noch nie gehört...
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§3 Satz3 Absatz C:
...für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Auch mit 3 Achsen oder Zwillingsbereifung gilt die StVO  | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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 Schwerkranker Araber


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: In dä Nä fo Fädd
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2. Mercedes SL |
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Verfasst am: 19.11.2008 21:17:35 Titel: |
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Eben. Normalerweise 80. | _________________ Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
Stefan |
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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 19.11.2008 21:20:10 Titel: |
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HPF hat folgendes geschrieben: |
Und die Ladungssicherung? |
Ladungssicherung ist ein ganz spezielles Thema für sich.
Wird im §22 StVO geregelt. siehe Satz 4
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Winnerath Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. MD21 King Cab 2. Terrano 1 |
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Verfasst am: 19.11.2008 21:20:44 Titel: |
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Die Zwillingsbreifung hinten hatte was mit der Achslast und Antirebsachse zu tun, is für deine Geschwindigkeiten nicht von bedeutung.
Bendenke, das ihr als Gewerbliches Fahrzeug einen Fahrtenschreiber in dem Wagen Braucht, da ihr mit Anhänger über 3,5T kommt.
Ladung:
Zitat: |
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.
(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm. |
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php
Henning war schneller  | _________________
Das denken überlass den Fischen, die haben einen Wassergekühlten Kopf
Zuletzt bearbeitet von am 19.11.2008 21:22, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 19.11.2008 21:22:05 Titel: |
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borsti hat folgendes geschrieben: | Eben. Normalerweise 80. |
So kannte ich es auch, bin aber kein Fahrlehrer, Verkehrsjurist und Fahrlehrerausbilder  | _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest. |
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Verfasst am: 19.11.2008 21:25:50 Titel: |
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borsti hat folgendes geschrieben: | Die 100 mit Hänger nur mit Sonderzulassung, oder nicht?  |
ja sorry war tippfehler. sollte 80 heissen
Bereifung spielt soweit ich weiss keine Rolle.
Es gibt einige Feuerwehr-Vorausrüstwagen mit 3,5 Tonnen und die dürfen auch 130 km/h dann regeln die Feuerwehrautos (zumindest die meisten aus Sicherheitsgründen) ab.
und was Geschwindigkeiten betrifft wird bei Feuerwehrfahrzeugen keine Ausnahme gemacht, ausser im Einsatzfall, aber auch dann fährt ein LKW trotzdem keine 150km/h | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
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Verfasst am: 19.11.2008 21:29:30 Titel: |
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Henning hat folgendes geschrieben: | HPF hat folgendes geschrieben: | Und die Doppelbereifung? Hat die auch was mit der Geschwindigkeitsbegrenzung zu tun? Das wollen mir meine Kollegen und mein Chef so verkaufen. Habe ich noch nie gehört...
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§3 Satz3 Absatz C:
...für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Auch mit 3 Achsen oder Zwillingsbereifung gilt die StVO  |
heisst doch dann aber auch auf der AB unbegrenzt bzw Richtgeschwindigkeit oder??  | _________________ Gruß Erik
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