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Führerscheinfragen/ STVO-Fragen

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HPF
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...und hat diesen Thread vor 6103 Tagen gestartet!


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2. Subaru Forster BJ 1998
BeitragVerfasst am: 19.11.2008 20:48:10    Titel: Führerscheinfragen/ STVO-Fragen
 Antworten mit Zitat  

Hallo zusammen
Hab mal ein paar Fragen...


1. wir haben in der Firma einen Ford Transit. Zugelassen für 120 km/h. 3,5 t zulässiges Gesammtgewicht, hinten Doppelbereifung. 80 km/h oder nicht? Bitte mit Gesetzestext wenn es geht...

2. Wie müssen heute überstehende Ladungen gesichert werden? Fahne? Lampe?


Gruß Holger
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Maverick
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1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:00:01    Titel: Re: Führerscheinfragen/ STVO-Fragen
 Antworten mit Zitat  

HPF hat folgendes geschrieben:
Hallo zusammen
Hab mal ein paar Fragen...


1. wir haben in der Firma einen Ford Transit. Zugelassen für 120 km/h. 3,5 t zulässiges Gesammtgewicht, hinten Doppelbereifung. 80 km/h oder nicht? Bitte mit Gesetzestext wenn es geht...

2. Wie müssen heute überstehende Ladungen gesichert werden? Fahne? Lampe?


Gruß Holger


ich schlag grad in meinen Unterlagen nach, mache zur zeit grad den LKW Führerschein

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Gruß Erik

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Henning
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1. W906 Campulance Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
3. Samurai HardTop Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:07:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Zulässige Höchstgeschwindigkeiten

Außerhalb geschlossener Ortschaften:
• Solo-Kfz bis 3,5 t 100 km/h
• Lkw bis 3,5 t mit Anhänger 80 km/h


Autobahnen und gleichrangige Schnellstraßen:
• Solo-Kfz bis 3,5 t kein Limit mehr


Nachzulesen unter § 3 (3) StVO und § 18 (5) StVO
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_03.php
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php

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Gruß ........................
Henning
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Zuletzt bearbeitet von Henning am 19.11.2008 21:08, insgesamt einmal bearbeitet
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Maverick
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1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:07:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

so hier:

Fahrgeschwindigkeit:

LKW bis 3,5t ZGG
a) Landstrasse 100km/h
b) Autobahn Richtgeschwindigkeit 130 km/h
c) mit Anhänger Landstrasse sowie Autobahn 100km/h


LKW 3,5- 7,5t ZGG
a) Landstrasse 80km/h
b) Autobahn 80 km/h
c) mit Anhänger Landstrasse 60 km/h, sowie Autobahn 80km/h


LKW über 7,5t ZGG
a) Landstrasse 60km/h
b) Autobahn 80 km/h
c) mit Anhänger Landstrasse 60km/h, sowie Autobahn 80 km/h


dann gibts noch sonderregelungen für Zugmaschinen.

die o.g. Angaben sind Aktuell, letzte Woche gerade aufgeschrieben, unser Fahrlehrer ist Verkehrsjurist und Fahrlehrerausbilder, sprich auf den neuesten Stand

Gesezestext hab ich leider nicht dazu traurig

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Gruß Erik

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Maverick
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1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:09:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Henning hat folgendes geschrieben:
Zulässige Höchstgeschwindigkeiten

Außerhalb geschlossener Ortschaften:
• Solo-Kfz bis 3,5 t 100 km/h
• Lkw bis 3,5 t mit Anhänger 80 km/h


Autobahnen und gleichrangige Schnellstraßen:
• Solo-Kfz bis 3,5 t kein Limit mehr


Nachzulesen unter § 3 (3) StVO und § 18 (5) StVO




warst wieder schneller Ok, ich geh dann lieber

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borsti
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1. Nissan Navara
2. Mercedes SL
BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:09:38    Titel:
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Die 100 mit Hänger nur mit Sonderzulassung, oder nicht? Unsicher

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Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........



Stefan
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HPF
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BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:12:21    Titel:
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Und die Doppelbereifung? Hat die auch was mit der Geschwindigkeitsbegrenzung zu tun? Das wollen mir meine Kollegen und mein Chef so verkaufen. Habe ich noch nie gehört...

Und die Ladungssicherung?
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Henning
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3. Samurai HardTop Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:15:09    Titel:
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borsti hat folgendes geschrieben:
Die 100 mit Hänger nur mit Sonderzulassung, oder nicht? Unsicher


Gilt nur bei Erfüllung diverser Auflagen und unter Einhaltung bestimmter Gewichte.

Näheres ebenfalls
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_18.php
9. Ausnahmeverordnung zur StVO

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Henning
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Henning
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BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:17:01    Titel:
 Antworten mit Zitat  

HPF hat folgendes geschrieben:
Und die Doppelbereifung? Hat die auch was mit der Geschwindigkeitsbegrenzung zu tun? Das wollen mir meine Kollegen und mein Chef so verkaufen. Habe ich noch nie gehört...


§3 Satz3 Absatz C:

...für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Auch mit 3 Achsen oder Zwillingsbereifung gilt die StVO Vertrau mir

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Henning
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borsti
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1. Nissan Navara
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BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:17:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Eben. Normalerweise 80.

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Stefan
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Henning
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BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:20:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

HPF hat folgendes geschrieben:

Und die Ladungssicherung?


Ladungssicherung ist ein ganz spezielles Thema für sich.

Wird im §22 StVO geregelt. siehe Satz 4
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php

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Der_KT
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2. Terrano 1
BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:20:44    Titel:
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Die Zwillingsbreifung hinten hatte was mit der Achslast und Antirebsachse zu tun, is für deine Geschwindigkeiten nicht von bedeutung.

Bendenke, das ihr als Gewerbliches Fahrzeug einen Fahrtenschreiber in dem Wagen Braucht, da ihr mit Anhänger über 3,5T kommt.

Ladung:
Zitat:

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,

ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder

einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.



Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php


Henning war schneller traurig

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Ich bin der apokalyptische Reiter und komme über Dich Das denken überlass den Fischen, die haben einen Wassergekühlten Kopf


Zuletzt bearbeitet von Der_KT am 19.11.2008 21:22, insgesamt 2-mal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:22:05    Titel:
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borsti hat folgendes geschrieben:
Eben. Normalerweise 80.


So kannte ich es auch, bin aber kein Fahrlehrer, Verkehrsjurist und Fahrlehrerausbilder Unsicher

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BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:25:50    Titel:
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borsti hat folgendes geschrieben:
Die 100 mit Hänger nur mit Sonderzulassung, oder nicht? Unsicher



ja sorry war tippfehler. sollte 80 heissen



Bereifung spielt soweit ich weiss keine Rolle.
Es gibt einige Feuerwehr-Vorausrüstwagen mit 3,5 Tonnen und die dürfen auch 130 km/h dann regeln die Feuerwehrautos (zumindest die meisten aus Sicherheitsgründen) ab.

und was Geschwindigkeiten betrifft wird bei Feuerwehrfahrzeugen keine Ausnahme gemacht, ausser im Einsatzfall, aber auch dann fährt ein LKW trotzdem keine 150km/h

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Gruß Erik

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BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:29:30    Titel:
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Henning hat folgendes geschrieben:
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Und die Doppelbereifung? Hat die auch was mit der Geschwindigkeitsbegrenzung zu tun? Das wollen mir meine Kollegen und mein Chef so verkaufen. Habe ich noch nie gehört...


§3 Satz3 Absatz C:

...für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

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heisst doch dann aber auch auf der AB unbegrenzt bzw Richtgeschwindigkeit oder?? Unsicher

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