Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: KYF Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6048 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1.  Ford Mondeo |
|
Verfasst am: 14.01.2009 22:20:56 Titel: |
|
|
Okay, danke Junx!
Ihr habt mich überzeugt. Stellenweise gibt man mehr Geld für grösseren Schei... aus. Ich werde die Geschichte bis Ende des Jahres ruhen lassen und im Dezember verlängern.
Ist schon ein gutes Gefühl, ne kleine "Versicherung" für gewisse Fälle zu haben.
Das son Busschein neu Geld kostet war mir klar. Aber 8 grosse Scheine!?  | _________________ Grüsse vom ex Explorerfahrer |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Offroader


Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Börnichen, Erzgebirge Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. MB G36AMG 2. Monza 3,9l Mantzel 3. BMW E46 330D 4. T4 Exkursion 5. Kawasaki ZX7R |
|
Verfasst am: 15.01.2009 19:37:38 Titel: |
|
|
Hab heute noch mal nachgeschaut. Ist vielleicht ein bisschen wirr....
Aber aus dem § 24 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) wurde die 2 Jahres Frist ersatzlos gestrichen.
Aber informiere dich da wirklich bei der betr. Fahrerlaubnisbehörde. Nicht das es dann wieder eine anderslautende interne Dienstanweisung gibt...
Hier der Originaltext aus dem BGBl. I (2008) S.1338
Vierte Verordnung
zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Vom 18. Juli 2008
Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b, c, d, h, j und r sowie § 6e Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und § 63 Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S.310, 919), von denen § 6 Abs. 1 und § 6e Abs. 1 Satz 1 durch Artikel 2 Nr. 4 und § 63 durch Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S.1958) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
Artikel 1
Änderung der
Fahrerlaubnis-Verordnung
......
§ 24 FeV wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden
aa) in Satz 1 nach der Angabe "§ 23 Abs. 1 " die Angabe "Satz 2" eingefügt und
bb) nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:
"Grundlage der Bemessung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an dem die zu verlängernde Fahrerlaubnis endet."
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
"(2) Absatz 1 Satz 1 und 3 und § 23 Abs. 1 Satz 3 ist auch bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse anzuwenden, wenn die Geltungsdauer der vorherigen Fahrerlaubnis dieser Klasse bei Antragstellung abgelaufen ist."
..........
Im rot markierten stand früher die 2 Jahresfrist drin.....
leider hab ich noch keine gänderte Fassung der Fahrerlaubnisverordnung. Im Gesamttext wirds hoffentlich dann etwas verständlicher. Sobald ich was bekomme, sag ich Bescheid.
Habe heute Nachmittag aber in einer "Interpretationshilfe" hierzu genau einen Fall wie deinen gelesen: Zum Erlangen der Fahrerlaubnis nach dem deren Gültigkeit auch schon mehrere Jahre abgalaufen war, reicht zum Wiedererlangen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über den Gesundheitszustand und das Sehvermögen....
....hoffe, es hilft dir weiter.... | _________________ ...schraub nie an einem Ding, das ging... |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: KYF Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6048 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1.  Ford Mondeo |
|
Verfasst am: 15.01.2009 21:54:18 Titel: |
|
|
Prima, danke dir!  | _________________ Grüsse vom ex Explorerfahrer |
|
|
Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: 16.01.2009 02:00:29 Titel: |
|
|
@Torsten
ich glaube Du hast da was verwechselt
Zitat: | Ab dieses Jahr sind für den LKW Führerschein 140 Pflichtfahrstunden |
bei den 140 Std handelt es sich um die Grundausbildung für Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr die neu einsteigen und keine Ausbildung machen bzw. gemacht haben, diese Ausbildung wird aber auch von der IHK angeboten und die Prüfung findet sowieso dort statt, damit dürften die Gebühren lange nicht so hoch sein wie hier vermutet
diese Prüfung ist übrigends schon seit 09/2008 für Neueinsteiger in Klasse D Pflicht, alle die Ihren Schein schon länger haben müssen bis zum 10.09.09 die Ausbildung machen
gibt aber wie immer Ausnahmen die von der Geschichte befreit sind z.B. Gärtner, die nur ihre Geräte oder Gartenabfälle mit dem LKW transportieren
genaue Auskünfte auch zu den Kosten erteilt die IHK 089 / 5116 - 150
Gruß Mani | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 edeler Dosenspender

Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Paderborn
| |
|
Verfasst am: 16.01.2009 16:31:37 Titel: |
|
|
@ Glonntaler
Da Verwechselst du jetzt etwas.
alle die den Busschein nach dem 10.9.2008 machen und den LkW schein (Datum weis ich jetzt nicht genau) müssen die Schulung und die Prüfung bei der ihk machen. Es gibt eben ausnahmen, wie der Gärtner.
Um den Busschein zu verlängern, gibt eine Übergangs frist, bis man die Schulung gemacht haben muß. Grundsätzlich heist es, das man erst ab einer verlängerung ab 2010 die schulung nachweisen muß. Allerdings gibt es noch den unklaren Punkt, ob dann der Führerschein dann nur bis zum 9.9.2013 verlänger wird????
Wenn man es richtig begründed, bekommt man den Führerschein auch ohne Schulng, dann fehlt aber der zusatz und man darf nicht Gewerblich damit fahren. | _________________ cu Bobycarfahrer |
|
|
Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: 17.01.2009 00:30:02 Titel: |
|
|
@Bobbycarfahrer
Ähm das hab ich doch auch gesagt was Du da schreibst, seit 09.08 für Bus ab 09.09 für alle usw
aber es hat nichts mit Fahrstunden zu tun wie Torsten oben behauptet hat, Fahrstunden sind weiterhin nur die paar Pflichtstunden in der Fahrschule, aber keine 140 Fahrstunden, da würden die meisten ja ein Jahr brauchen um nen Führerschein zu machen
kann man übrigends alles nachlesen auf den IHK Seiten oder bei den Fahrschulseiten
Gruß Mani | |
|
|
Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: 17.01.2009 22:21:18 Titel: |
|
|
DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | @Bobbycarfahrer
Ähm das hab ich doch auch gesagt was Du da schreibst, seit 09.08 für Bus ab 09.09 für alle usw
aber es hat nichts mit Fahrstunden zu tun wie Torsten oben behauptet hat, Fahrstunden sind weiterhin nur die paar Pflichtstunden in der Fahrschule, aber keine 140 Fahrstunden, da würden die meisten ja ein Jahr brauchen um nen Führerschein zu machen
kann man übrigends alles nachlesen auf den IHK Seiten oder bei den Fahrschulseiten
Gruß Mani |
Habe es von nem Kumpel gesagt bekommen der Fahrlehrer ist. Hier in Oldenburg stehen fast alle Fahrschul-Lkw zum verkauf. Nur die beiden Fahrschulen die für die Dekra ausbilden behalten Ihre Kisten.
Werde bei nächster Gelegenheit noch mal genau nachfragen | _________________ Ständig die Brocken aus dem Auspuff zerkleinert damit es dem Feinstaub gerecht wird |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: KYF Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6048 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1.  Ford Mondeo |
|
Verfasst am: 27.02.2009 22:04:08 Titel: |
|
|
Abschliessend:
Ich habe den Schein verlängert!
Noch ohne jegliche Auflagen zu Schulungen usw.
Kosten:
13 Euro Führungszeugnis
9 Euro für 4 biometrische Passbilder (brauche aber nur eins)
44 Euro für die Ausstellung des neuen Führerscheins
und jetzt der Posten mit dem grössten Einspaarpotential,
die ärztliche und augenärztliche Untersuchung.
Beim letzten Mal hatte ich dafür beim Hausarzt 35.- Euro und beim Augenarzt 140.- Euro gelassen!!!
Dieses Mal beim arbeitsmedizinischen Dienst, komplett für 75,- Euro.
141,- Euro gesamt....okay das geht und war mir die Sache noch mal wert.
Ich danke euch für die Hinweise und Denkanstösse!  | _________________ Grüsse vom ex Explorerfahrer |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Edelstahl-Verweigerer


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: Katzenberg
| Fahrzeuge 1. Schmeckfender 110 3ooTdi SW 2. cruiser bike 3. Zodiak serie 1 |
|
Verfasst am: 27.02.2009 22:29:48 Titel: |
|
|
na siehste .. geht doch  | _________________ Sven
Lass mich, ich kann das!! .. ohhh kaputt.
 |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Disco am Ring!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Sauerland, davor Vorarlberg Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. RAV4 V Hybrid AWD, Hilux DOKA,,Dacia Sandero, MTB Schauff Chayenne, ex LR D2a |
|
Verfasst am: 28.02.2009 15:18:23 Titel: |
|
|
Eure Angaben zu den EU Schulungen machen mich doch stutzig, ich habe meine Schein im Oktober 08 auf Karte umschreiben lassen, da wurde problemfrei die auf 2017 und die C auf 2012 gesetzt.
Das einzige was ich brauchte, war das ärztliche Zeugnis, weil ich da 50 war.
Die D habe ich damals 1990 verfallen lassen, dafür beiße ich mich heute noch in den A...
Brauchen tu ich die Klassen nicht, nur halt was ich habe, habe ich.
Ok, ich habe die Klassen auch alle seit 1976 und mich daran gewöhnt
Gruss
Steffen | _________________ Alle Menschen werden als Unikat geboren, doch die meisten sterben als Kopie. |
|
|
Nach oben |
|
 |
|