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Führerscheinfragen/ STVO-Fragen

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Henning
Standgasstuntman
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1. W906 Campulance Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
3. Samurai HardTop Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:31:25    Titel:
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Maverick hat folgendes geschrieben:

heisst doch dann aber auch auf der AB unbegrenzt bzw Richtgeschwindigkeit oder?? Unsicher


Steht so im §18 StVO und in meinem ersten Posting.
Zitat:
Autobahnen und gleichrangige Schnellstraßen:
• Solo-Kfz bis 3,5 t kein Limit mehr

_________________
Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.


Zuletzt bearbeitet von Henning am 19.11.2008 21:32, insgesamt einmal bearbeitet
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Maverick
Spritzlappen-Pienzchen
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1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:32:07    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Der_KT hat folgendes geschrieben:
Die Zwillingsbreifung hinten hatte was mit der Achslast und Antirebsachse zu tun, is für deine Geschwindigkeiten nicht von bedeutung.

[color=red]Bendenke, das ihr als Gewerbliches Fahrzeug einen Fahrtenschreiber in dem Wagen Braucht, da ihr mit Anhänger über 3,5T kommt.



lt. meinen Fahrlehrer Fahrtenschreiber bei KFZ über 2,8 Tonnen bei Gewerblicher Nutzung.
Sprich:

Sogar viele unserer Geländewagen, sofern sie gewerblich genutzt werden, müssten einen haben.
das hat er mir gesagt, als wir uns letztens auf der Fahrt mit meinem Mav zum Fahrschul LKW befanden Ja

_________________
Gruß Erik

Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit


Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas Unsicher
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HPF
müder holznagel fetischist
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Mit dabei seit Mitte 2005
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...und hat diesen Thread vor 6103 Tagen gestartet!


Hat heute Geburtstag


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1. BJ 42 (verkauft :( )
2. Subaru Forster BJ 1998
BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:44:22    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Wir brauchen keinen Fahrtenschreiber, da Handwerker und nicht weiter als 100 km im Umkreis. Da gibt es eine Sonderregel.

Meinem Cheffe haben sie angeblich Punkte aufgebrummt, weil er mit der Transe zu schnell war. Die darf angeblich nur 80 fahren weil Zwillingsbereift...

Ich habe das nicht glauben wollen und glaube es immer weniger. Ich glaube, da hat einer meinen Chef abgeschossen und er hat nix dagegen getan...

_________________
http://www.landy-treff.de/
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Maverick
Spritzlappen-Pienzchen
Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007
Wohnort: Mückenloch
Status: Urlaub


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1. LR 110 TD5 Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:46:12    Titel:
 Antworten mit Zitat  

also ich glaubs auch nicht Vertrau mir

_________________
Gruß Erik

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Frankpropper
Meister Propper
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Mit dabei seit Anfang 2006
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BeitragVerfasst am: 19.11.2008 21:55:13    Titel:
 Antworten mit Zitat  

HPF hat folgendes geschrieben:
Wir brauchen keinen Fahrtenschreiber, da Handwerker und nicht weiter als 100 km im Umkreis. Da gibt es eine Sonderregel.


die 100 km umkreis gelten bis 3,5t nur wenn ihr mit hänger fahrt UND landschaftsgärtner oder fortsbetrieb seid...

ansonsten sind es 50 km mit hängerbetrieb...

der f**ck fahrtenschreiber kost mich alles in allen knapp 1000€ bei meiner neuen transe, nur weil ich 3-4 mal im jahr mit hänger weiter wie 50 km fahr.. Wut
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Schrotti-Ks
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Mit dabei seit Anfang 2008


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1. 2 x SJ 410
2. 1 x SJ 413
3. 1 x Samu
4. 1 x Polo
5. 1 x Iveco 3510
6. 1 x Wohnwagen
7. 1 x Autotrailer 2,5t
8. 1 x Anhänger Plane Spriegel 1,8t
9. 1 x Rückwärzkipper 1,5t
10. 1 x Anhänger offen 0,8t
11. 1 x Anhänger offen 0,6t
12. 1 x NVA FKÜ180/72
13. 1,2t Anh. offen
14. 250er Quad
BeitragVerfasst am: 20.11.2008 00:27:15    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Jupp ..... Fahrtenschreiber das Grüne Männchen im Tacho ..... da kannste 3Jahre Später noch für 5Km zu schnell angepisst werden .....

wenn ich dran denke krieg ich immer voll das Argsssss

Frage ist nur ob du dann in 3 Jahren .... sagen wir mal für 15km/h zufiel in 2008 ..... nicht 3000euro und 200Punkte bekommst wenn die dann 2011 einem ans Bein Hier kommt Kurt, ohne Hemd und ohne Gurt.

Und jupp doppelbereifung sagt nix über zulässige Höchstgeschwindigkeit aus .... ich hab nen 3,5to TurboDaily mit Zwillingsachse ..... und ich werd regelmässig angehalten .... dann sehen die Freundlichen das zGG und bedanken sich und fahren weiter ..... ich glaub die sind dann immer so ein bissl angepisst ..... weil meistens das Gespräch mit " na wie schnell dürfen wir denn fahren " eroffnet wird .... ich meine nach " Guten Tag .... Sprechen Sie Deutsch " rotfl rotfl rotfl rotfl
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wayko
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1. MB LAF 1113, EZ 81
BeitragVerfasst am: 20.11.2008 14:54:06    Titel:
 Antworten mit Zitat  

HPF hat folgendes geschrieben:

Meinem Cheffe haben sie angeblich Punkte aufgebrummt, weil er mit der Transe zu schnell war. Die darf angeblich nur 80 fahren weil Zwillingsbereift...



Bis 3,5t ist freie Fahrt. Es spielt keine Rolle, ob Zwillingsbereift oder Doppelachse. Die Strafe war definitiv nicht wegen der Zwillingsbereifung, da muß irgendwas anderes gewesen sein.

In den 80er Jahren gab es mal einen Paketdienst, der mit solchen Fahrzeugen auf der Piste waren: KLICK Love it .
Die waren damals mit bis zu 200km/h unterwegs.

Aktueller ist dieser Astra mit angehängtem "Wohnwagen": rotfl

Darf auch so schnell, wie er kann, was aber "nur noch" ca. 130 km/h bedeutet.
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roman
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Mit dabei seit Ende 2007
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BeitragVerfasst am: 31.01.2009 09:47:18    Titel:
 Antworten mit Zitat  

das mit der handwerkerregelung ist ein zweischneidiges schwert. das gilt nur, wenn du selbst mit dem material arbeitest. fährst du nur material auf eine baustelle und andere arbeiten damit, ist es ein gewerblicher transport und ein kontrollgerät ist zwingend vorgeschrieben. 2.8 to-3,5 to zgg reicht handschrifttlich die aufzeichnung über lenk-und ruhezeit, über 3,5 to zgg eu kontrollgerät. die strafe fängt bei 1500 euro an für den fahrer, das doppelte für den cheff oder disponenten. mitführplicht über 28 vorangegangene tage einschließlich sonntag.

roman
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borsti
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1. Nissan Navara
2. Mercedes SL
BeitragVerfasst am: 31.01.2009 09:56:21    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Und wie ist die Regelung wenn ich mir das Fahrzeug ausleihe um damit was zu mir nach Hause zu transportieren. Gilt das dann als Privatfahrt?

_________________
Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........



Stefan
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 31.01.2009 13:29:26    Titel:
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Zitat:
1. wir haben in der Firma einen Ford Transit. Zugelassen für 120 km/h. 3,5 t zulässiges Gesammtgewicht, hinten Doppelbereifung. 80 km/h oder nicht? Bitte mit Gesetzestext wenn es geht...


das ist so nicht zu beantworten, dazu muß man wissen was im Schein steht,

die Zwillingsbereiften können 3,5 oder 4,6 t haben und können als 3,5 er als PKW oder LKW zugelassen sein

Stadt/Land/Autobahn
wenn PKW dann gilt 50/100/ unbegrenzt
wenn LKW dann gilt 50/80/80

Fahrtenbuch ist ab 2,8t Pflicht aber nur bei gewerblichen Fahrten, Privatumzug brauchst nichts aufschreiben, ab 3,5 t Gesamt bzw Gesamtzuggewicht ist Fahrtenschreiber Pflicht, also auch ein GW mit Hänger wenn gewerblich gefahren wird (selbst ein Vitara mit 1800 kg Hänger liegt dann über 3,5t)

d.H. ein 2,8 tonner mit 600kg Hänger ist noch frei, sobald nen 750 kg Hänger anhängst, hast 3,55t und brauchst Kontrollgerät, sobald der Hänger wieder weg ist, darfst die Scheibe aber wieder rausnehmen, daher eigentlich sinnlos, weil keine lückenlose Aufzeichnung, aber so ist es halt


Zitat:
2. Wie müssen heute überstehende Ladungen gesichert werden? Fahne? Lampe?


bis zu 1 m garnicht (die grünen freuen sich aber wenn bei 80 cm auch eins drann hast)
von 1 m bis 1,5 m kannst unbegrenzt rumfahren, sicherung durch Fahne oder bei schlechter Sicht durch Licht und Rückstrahler

von 1,5 bis 3 m darfst nur im Umkreis von 100 km fahren (ohne Sondergenehmigung)

nach vorne darf die Ladung garnicht, bzw ab 2,5m Höhe max. 50 cm überstehen

ausführliche Texte zu allem findest Du hier
http://bundesrecht.juris.de/stvo/index.html

Gruß Mani
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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 31.01.2009 13:40:10    Titel:
 Antworten mit Zitat  

und weil mir grad noch so was einfällt und dazu passt

hier




dürfen wir auch nicht parken

mit Fahrzeugen über 2,8 t darf man nicht am Gehweg parken, auch wenn das Schild es so will
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 31.01.2009 15:17:58    Titel:
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
können als 3,5 er als PKW oder LKW zugelassen sein

Stadt/Land/Autobahn
wenn PKW dann gilt 50/100/ unbegrenzt


Die können auch über 3,5t als PKW zugelassen sein.
Allerdings hat da auch mal ein Gericht ein Urteil an der STVZO vorbei gesprochen:
http://www.lkw-recht.de/Verhalten_im_Strassenverkehr/Hoechstgeschwindigkeit_Sprinter_46_to

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Marci
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3. Meindl Bergschuhe
BeitragVerfasst am: 31.01.2009 19:14:22    Titel:
 Antworten mit Zitat  

DerGlonntaler hat folgendes geschrieben:
und weil mir grad noch so was einfällt und dazu passt

hier




dürfen wir auch nicht parken

mit Fahrzeugen über 2,8 t darf man nicht am Gehweg parken, auch wenn das Schild es so will


Meinst du zulässiges Gesamtgewicht oder Leergewicht???? Unsicher

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BeitragVerfasst am: 31.01.2009 20:22:33    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Immer zGG.

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BeitragVerfasst am: 31.01.2009 21:42:24    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Hmm also bekomm ich ein Ticket wenn ich auf dem Gehweg parke wegen dem zGG oder eins wenn ich auf der Straße parke, weil ichs nicht wie auf dem Bild tue.
Obskur
Irgendwie uncool

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