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 Standgasstuntman


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Dreiländereck NRW / Hessen / Rheinland-Pfalz
| Fahrzeuge 1. W906 Campulance  2. Suzuki Vitara 1.6 DDiS  3. Samurai HardTop  |
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Verfasst am: 19.11.2008 21:31:25 Titel: |
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Maverick hat folgendes geschrieben: |
heisst doch dann aber auch auf der AB unbegrenzt bzw Richtgeschwindigkeit oder??  |
Steht so im §18 StVO und in meinem ersten Posting.
Zitat: | Autobahnen und gleichrangige Schnellstraßen:
• Solo-Kfz bis 3,5 t kein Limit mehr
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| _________________ Gruß ........................
Henning
"Ich will schlafend sterben,wie mein Opa; und nicht kreischend und schreiend wie sein Beifahrer "
Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.
Zuletzt bearbeitet von am 19.11.2008 21:32, insgesamt einmal bearbeitet |
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Verfasst am: 19.11.2008 21:32:07 Titel: |
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Der_KT hat folgendes geschrieben: | Die Zwillingsbreifung hinten hatte was mit der Achslast und Antirebsachse zu tun, is für deine Geschwindigkeiten nicht von bedeutung.
[color=red]Bendenke, das ihr als Gewerbliches Fahrzeug einen Fahrtenschreiber in dem Wagen Braucht, da ihr mit Anhänger über 3,5T kommt.
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lt. meinen Fahrlehrer Fahrtenschreiber bei KFZ über 2,8 Tonnen bei Gewerblicher Nutzung.
Sprich:
Sogar viele unserer Geländewagen, sofern sie gewerblich genutzt werden, müssten einen haben.
das hat er mir gesagt, als wir uns letztens auf der Fahrt mit meinem Mav zum Fahrschul LKW befanden  | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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Verfasst am: 19.11.2008 21:44:22 Titel: |
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Wir brauchen keinen Fahrtenschreiber, da Handwerker und nicht weiter als 100 km im Umkreis. Da gibt es eine Sonderregel.
Meinem Cheffe haben sie angeblich Punkte aufgebrummt, weil er mit der Transe zu schnell war. Die darf angeblich nur 80 fahren weil Zwillingsbereift...
Ich habe das nicht glauben wollen und glaube es immer weniger. Ich glaube, da hat einer meinen Chef abgeschossen und er hat nix dagegen getan... | _________________ http://www.landy-treff.de/ |
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Verfasst am: 19.11.2008 21:46:12 Titel: |
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also ich glaubs auch nicht  | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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 Meister Propper


Mit dabei seit Anfang 2006 Status: Verschollen
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Verfasst am: 19.11.2008 21:55:13 Titel: |
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HPF hat folgendes geschrieben: | Wir brauchen keinen Fahrtenschreiber, da Handwerker und nicht weiter als 100 km im Umkreis. Da gibt es eine Sonderregel.
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die 100 km umkreis gelten bis 3,5t nur wenn ihr mit hänger fahrt UND landschaftsgärtner oder fortsbetrieb seid...
ansonsten sind es 50 km mit hängerbetrieb...
der f**ck fahrtenschreiber kost mich alles in allen knapp 1000€ bei meiner neuen transe, nur weil ich 3-4 mal im jahr mit hänger weiter wie 50 km fahr..  | |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2008
| Fahrzeuge 1. 2 x SJ 410 2. 1 x SJ 413 3. 1 x Samu 4. 1 x Polo 5. 1 x Iveco 3510 6. 1 x Wohnwagen 7. 1 x Autotrailer 2,5t 8. 1 x Anhänger Plane Spriegel 1,8t 9. 1 x Rückwärzkipper 1,5t 10. 1 x Anhänger offen 0,8t 11. 1 x Anhänger offen 0,6t 12. 1 x NVA FKÜ180/72 13. 1,2t Anh. offen 14. 250er Quad |
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Verfasst am: 20.11.2008 00:27:15 Titel: |
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Jupp ..... Fahrtenschreiber das Grüne Männchen im Tacho ..... da kannste 3Jahre Später noch für 5Km zu schnell angepisst werden .....
wenn ich dran denke krieg ich immer voll das
Frage ist nur ob du dann in 3 Jahren .... sagen wir mal für 15km/h zufiel in 2008 ..... nicht 3000euro und 200Punkte bekommst wenn die dann 2011 einem ans Bein
Und jupp doppelbereifung sagt nix über zulässige Höchstgeschwindigkeit aus .... ich hab nen 3,5to TurboDaily mit Zwillingsachse ..... und ich werd regelmässig angehalten .... dann sehen die Freundlichen das zGG und bedanken sich und fahren weiter ..... ich glaub die sind dann immer so ein bissl angepisst ..... weil meistens das Gespräch mit " na wie schnell dürfen wir denn fahren " eroffnet wird .... ich meine nach " Guten Tag .... Sprechen Sie Deutsch "  | |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Scheyern Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. MB LAF 1113, EZ 81 |
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Verfasst am: 20.11.2008 14:54:06 Titel: |
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HPF hat folgendes geschrieben: |
Meinem Cheffe haben sie angeblich Punkte aufgebrummt, weil er mit der Transe zu schnell war. Die darf angeblich nur 80 fahren weil Zwillingsbereift...
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Bis 3,5t ist freie Fahrt. Es spielt keine Rolle, ob Zwillingsbereift oder Doppelachse. Die Strafe war definitiv nicht wegen der Zwillingsbereifung, da muß irgendwas anderes gewesen sein.
In den 80er Jahren gab es mal einen Paketdienst, der mit solchen Fahrzeugen auf der Piste waren: KLICK .
Die waren damals mit bis zu 200km/h unterwegs.
Aktueller ist dieser Astra mit angehängtem "Wohnwagen":
Darf auch so schnell, wie er kann, was aber "nur noch" ca. 130 km/h bedeutet. | |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2007 Status: Verschollen
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Verfasst am: 31.01.2009 09:47:18 Titel: |
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das mit der handwerkerregelung ist ein zweischneidiges schwert. das gilt nur, wenn du selbst mit dem material arbeitest. fährst du nur material auf eine baustelle und andere arbeiten damit, ist es ein gewerblicher transport und ein kontrollgerät ist zwingend vorgeschrieben. 2.8 to-3,5 to zgg reicht handschrifttlich die aufzeichnung über lenk-und ruhezeit, über 3,5 to zgg eu kontrollgerät. die strafe fängt bei 1500 euro an für den fahrer, das doppelte für den cheff oder disponenten. mitführplicht über 28 vorangegangene tage einschließlich sonntag.
roman | |
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 Schwerkranker Araber


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: In dä Nä fo Fädd
| Fahrzeuge 1. Nissan Navara 2. Mercedes SL |
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Verfasst am: 31.01.2009 09:56:21 Titel: |
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Und wie ist die Regelung wenn ich mir das Fahrzeug ausleihe um damit was zu mir nach Hause zu transportieren. Gilt das dann als Privatfahrt? | _________________ Alle schimpfen auf Beamte, dabei tun die doch nix.........
Stefan |
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Verfasst am: 31.01.2009 13:29:26 Titel: |
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Zitat: | 1. wir haben in der Firma einen Transit. Zugelassen für 120 km/h. 3,5 t zulässiges Gesammtgewicht, hinten Doppelbereifung. 80 km/h oder nicht? Bitte mit Gesetzestext wenn es geht... |
das ist so nicht zu beantworten, dazu muß man wissen was im Schein steht,
die Zwillingsbereiften können 3,5 oder 4,6 t haben und können als 3,5 er als PKW oder LKW zugelassen sein
Stadt/Land/Autobahn
wenn PKW dann gilt 50/100/ unbegrenzt
wenn LKW dann gilt 50/80/80
Fahrtenbuch ist ab 2,8t Pflicht aber nur bei gewerblichen Fahrten, Privatumzug brauchst nichts aufschreiben, ab 3,5 t Gesamt bzw Gesamtzuggewicht ist Fahrtenschreiber Pflicht, also auch ein GW mit Hänger wenn gewerblich gefahren wird (selbst ein Vitara mit 1800 kg Hänger liegt dann über 3,5t)
d.H. ein 2,8 tonner mit 600kg Hänger ist noch frei, sobald nen 750 kg Hänger anhängst, hast 3,55t und brauchst Kontrollgerät, sobald der Hänger wieder weg ist, darfst die Scheibe aber wieder rausnehmen, daher eigentlich sinnlos, weil keine lückenlose Aufzeichnung, aber so ist es halt
Zitat: | 2. Wie müssen heute überstehende Ladungen gesichert werden? Fahne? Lampe? |
bis zu 1 m garnicht (die grünen freuen sich aber wenn bei 80 cm auch eins drann hast)
von 1 m bis 1,5 m kannst unbegrenzt rumfahren, sicherung durch Fahne oder bei schlechter Sicht durch Licht und Rückstrahler
von 1,5 bis 3 m darfst nur im Umkreis von 100 km fahren (ohne Sondergenehmigung)
nach vorne darf die Ladung garnicht, bzw ab 2,5m Höhe max. 50 cm überstehen
ausführliche Texte zu allem findest Du hier
http://bundesrecht.juris.de/stvo/index.html
Gruß Mani | |
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Verfasst am: 31.01.2009 13:40:10 Titel: |
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und weil mir grad noch so was einfällt und dazu passt
hier
dürfen wir auch nicht parken
mit Fahrzeugen über 2,8 t darf man nicht am Gehweg parken, auch wenn das Schild es so will | |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 31.01.2009 15:17:58 Titel: |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: wo die Sonne Schatten wirft Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. 110er TD5 2. BROOKS Laufschuhe 3. Meindl Bergschuhe |
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Verfasst am: 31.01.2009 19:14:22 Titel: |
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | und weil mir grad noch so was einfällt und dazu passt
hier
dürfen wir auch nicht parken
mit Fahrzeugen über 2,8 t darf man nicht am Gehweg parken, auch wenn das Schild es so will |
Meinst du zulässiges Gesamtgewicht oder Leergewicht????  | _________________ *(73,33 % sind mindestens 75 %) :-)* |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 31.01.2009 20:22:33 Titel: |
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Immer zGG. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: wo die Sonne Schatten wirft Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. 110er TD5 2. BROOKS Laufschuhe 3. Meindl Bergschuhe |
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Verfasst am: 31.01.2009 21:42:24 Titel: |
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Hmm also bekomm ich ein Ticket wenn ich auf dem Gehweg parke wegen dem zGG oder eins wenn ich auf der Straße parke, weil ichs nicht wie auf dem Bild tue.
Irgendwie uncool | _________________ *(73,33 % sind mindestens 75 %) :-)* |
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