Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
|
Verfasst am: 31.01.2009 23:25:17 Titel: |
|
|
Zitat: | also bekomm ich ein Ticket wenn ich auf dem Gehweg parke wegen dem zGG oder eins wenn ich auf der Straße parke, weil ichs nicht wie auf dem Bild tue. |
Richtig, zum Glück wissen das die ganzen Politessen nicht und selbst wenn, dann haben die vermutlich erst recht keine Ahnung welches zGG die Autos haben | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 müder holznagel fetischist


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Hückeswagen Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 6104 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. BJ 42 (verkauft :( ) 2. Subaru Forster BJ 1998 |
|
Verfasst am: 01.02.2009 00:40:30 Titel: |
|
|
@ Glonntaler:
Jetzt nochmal zum Transit:
WO Steht, das man mit 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und LKW-Zulassung nur 80 fahren darf? | |
|
|
Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: 01.02.2009 01:56:22 Titel: |
|
|
Zitat: | WO Steht, das man mit 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und LKW-Zulassung nur 80 fahren darf? |
jetzt wollte ich grad sagen, na oben im §3
jetzt hab ich den nochmal studiert und muß gestehen das die Grenze jetzt bei 3,5 t ist, unabhängig ob PKW oder LKW
OK Sorry, mein Fehler, war halt damals als ich mein 2er gemacht habe alles noch a bisserl anders, damals gabs endweder PKW oder LKW, PKW 100, LKW 80 und LKW war eben alles ab 2,8t
ich bin aber die ersten Jahre nur 7,5er oder dann richtige LKW gefahren, die Kleinen haben mich eh nie interessiert
scheint aber anderen hier auch so zu gehen, daher auch die Diskussion wegen Zwillingsreifen, an denen konnte man früher die kleinen 307 oder 308 DB unterscheiden, Einzelbereifte waren PKW mit zGG unter 2,8, die anderen mit Zwillingsreifen waren 3.6t damals
wieder was dazu gelernt
weis jemand wann die 3,5t Grenze eingeführt wurde? bestimmt die EU drann schuld, wie auch mit den neuen FS Klassen
Gruß Mani | |
|
|
Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: 01.02.2009 02:05:34 Titel: |
|
|
Schrotti-Ks hat folgendes geschrieben: | Jupp ..... Fahrtenschreiber das Grüne Männchen im Tacho ..... da kannste 3Jahre Später noch für 5Km zu schnell angepisst werden .....
wenn ich dran denke krieg ich immer voll das
Frage ist nur ob du dann in 3 Jahren .... sagen wir mal für 15km/h zufiel in 2008 ..... nicht 3000euro und 200Punkte bekommst wenn die dann 2011 einem ans Bein
Und jupp doppelbereifung sagt nix über zulässige Höchstgeschwindigkeit aus .... ich hab nen 3,5to TurboDaily mit Zwillingsachse ..... und ich werd regelmässig angehalten .... dann sehen die Freundlichen das zGG und bedanken sich und fahren weiter ..... ich glaub die sind dann immer so ein bissl angepisst ..... weil meistens das Gespräch mit " na wie schnell dürfen wir denn fahren " eroffnet wird .... ich meine nach " Guten Tag .... Sprechen Sie Deutsch "  |
Tachoscheiben brauchen nur 12 Monate aufbewart werden (bei einer Kontrolle im Büro wird auch nicht mehr auf,s Tempo geachtet sondern nur nach Fahrzeitüberschreitungen). Beim neuen Tacho kommt da der einzige Vorteil= alle Geschwindikkeit Aufzeichnungen werden nach 24 stunden wieder überschrieben. | _________________ Ständig die Brocken aus dem Auspuff zerkleinert damit es dem Feinstaub gerecht wird |
|
|
Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: 01.02.2009 02:40:23 Titel: |
|
|
Zitat: | Wir brauchen keinen Fahrtenschreiber, da Handwerker und nicht weiter als 100 km im Umkreis. Da gibt es eine Sonderregel. |
dazu müsste dieser Teil passen
Zitat: | Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt |
das ist aber aus der Lenk und Ruhezeitenverordnung nicht aus der StVO | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
|
Verfasst am: 01.02.2009 10:14:04 Titel: |
|
|
DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: |
jetzt wollte ich grad sagen, na oben im §3
jetzt hab ich den nochmal studiert und muß gestehen das die Grenze jetzt bei 3,5 t ist, unabhängig ob PKW oder LKW
|
Eben nicht!
In dem § steht "ausgenommen Personenkraftwagen". | _________________ autoteam-essen.de |
|
|
Nach oben |
|
 |
|
Verfasst am: 01.02.2009 13:23:03 Titel: |
|
|
Caruso, darum gehts nicht, es ging um Transit der LKW ist
Zitat: | Jetzt nochmal zum Transit:
WO Steht, das man mit 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und LKW-Zulassung nur 80 fahren darf? |
und da gilt jetzt eben auch 100 | |
|
|
Nach oben |
|
 |
|