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 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2007
...und hat diesen Thread vor 6004 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LandCruiser 100 2. Suzuki Vitara Hummingbirg 3. Pajero V20 |
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Verfasst am: 08.03.2009 16:54:28 Titel: Auto abmelden - TUV? |
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Hallo,
ich melde jetzt den Toyo für 1-2 Jahre ab, dazwischen (in Dezember 2009) muss der Toyo zum TUV.
Wenn Ich danach (2 Jahre später, z.B. Anfang 2011) das Auto wieder anmelde, und zum TUV fahre (Kurzzeitkennzeichen) - bekomme Ich danach TUV nur bis 12.2011 oder volle 2 Jahre ? | _________________ https://www.4x4sport.info - European Offroad calendar |
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 Offroader


Mit dabei seit Anfang 2007 Status: Verschollen
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Verfasst am: 08.03.2009 17:05:46 Titel: |
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Wenn
abgemeldet 2 Jahre ab Prüftermin , wenn er angemeldet bleibt nicht.
Gruss | _________________ Ich will keine Garantie auf einen Morgen.
Es ist mir scheißegal, ob Ihr mich liebt.
Ich sehe meine Lüge, ich bin nicht blind geboren.
Ich lerne aus meinen Fehlern und mache daraus das beste
Ich frage nicht erst and're, was ich darf.
Wenn ich an etwas glaube, handle ich danach.
Ich mache was ich will, wenn es Freude bringt.
Ich will jemand sein, der sein Schicksal selbst bestimmt.
Ich bin so wie ich bin. Wollt Ihr Euch beschwer'n
Ich weiß, ich bin ein Bastard, doch scheißegal, ob Ihr mich liebt, ich hab mich gern.
Manchmal sage ich Ja, und meine Nein.
Manchmal bin ich wirklich nett und mal ein Schwein.
Ja, man schafft sich nicht nur Freunde, wenn man ausspricht, was man denkt.
Ich brauch kein Klopfen auf der Schulter, solang' dies Feuer in mir brennt.
Manchmal befahre ich den Weltraum meiner Seele
Manchmal muß ich leiden, um zu spüren, daß ich lebe
Ich brauche keine falschen Freunde
Ich weiß am Besten, wer ich bin. |
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 scheint zu gehen

Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 08.03.2009 17:06:56 Titel: |
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Dann solltest du eigentlich 2 Jehre bekommen ! | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2007
...und hat diesen Thread vor 6004 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LandCruiser 100 2. Suzuki Vitara Hummingbirg 3. Pajero V20 |
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Verfasst am: 08.03.2009 17:07:33 Titel: |
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bluelandy hat folgendes geschrieben: | Wenn
abgemeldet 2 Jahre ab Prüftermin , wenn er angemeldet bleibt nicht.
Gruss |
Super, Danke! | _________________ https://www.4x4sport.info - European Offroad calendar |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Alling
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Verfasst am: 08.03.2009 17:23:23 Titel: |
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aber glaub nach 2 jahren wenn er abgemeldet ist must du ein vollgutachten fahren. | _________________ You can go fast, i can go every way |
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 scheint zu gehen

Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 08.03.2009 17:28:28 Titel: |
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flying hat folgendes geschrieben: | aber glaub nach 2 jahren wenn er abgemeldet ist must du ein vollgutachten fahren. |
Das gibbet so nicht mehr !
Wenn er alle unterlagen von seinem Fahrzeug hat ( Brief) dann reicht eine ganz normale HU | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Alling
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Verfasst am: 08.03.2009 17:29:16 Titel: |
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achso | _________________ You can go fast, i can go every way |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Unterm Stern neben dem Gaskessel Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Pinzgauer 710M 2. Santana Serie III 88 Especial |
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Verfasst am: 08.03.2009 19:14:35 Titel: |
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Wenn du etwas genauer abschaetzen kannst, waere es eventuell klever, gleich Tüv zu machen. Kurzzeitkennzeichen kostet massiv Geld, wenn Du vorher weisst, dass es unter 2 Jahren bleibt, dann hast Du Stressfreies anmelden. Schilder und Papiere nehmen, zur Behörde laufen, Stempel druff, fertig. Kurzzeit kostet die Nummer und Versicherung. | |
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Verfasst am: 08.03.2009 21:08:29 Titel: |
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Kurzzeit kostet 50-100 € Versicherung, die Du wenn Du geschickt bist von dem Versicherer angerechnet bekommst, der den Wagen bei Betriebswiederaufnahme versichert! Dafür musst Du Dir vorab ein Doppelkarte vom Versicherer besorgen. Du hast danach in der Regel ein halbes Jahr Zeit den Wagen versichern.
Das Kurzzeitkennzeichen kostet 25€ plus 10 € Gebühr für den Kurzzeitfahrzeugschein.
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Hamburg Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Cherokee XJ Bj.92 2. Grand Cherokee WG Bj. 2000 |
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Verfasst am: 08.03.2009 22:02:33 Titel: |
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wenn man ein Fahrzeug vorrübergehend still legt, bleibt das alte Kennzeichen dem Fahrzeug weiterhin zugeordnet. Bei Vielen Versicherungen ist es erlaubt mit den alten Kennzeichen auf direkten wege zum nächsten TÜV oder zur Zulassungsstelle zu fahren. Genauso wie man häufig auch nach abmeldung das Fahrzeug noch auf direktem Wege "nach Hause" fahren darf.
Zumindest war das bei meienr Versicherung vor 2 Jahren so. Also bitte bei der eigenen Versicherung überprüfen.
Gruß, Mark | |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Unterm Stern neben dem Gaskessel Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Pinzgauer 710M 2. Santana Serie III 88 Especial |
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Verfasst am: 08.03.2009 22:45:47 Titel: |
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Mark: Merci fuer den Tipp, das ist dann natuerlich die geschickteste Variante.
Kurzzeitkennzeichen waren mir immer zuviel Stress, da man Gebuehren UND Schilder zahlen muss. Versicherung anrechnen, etc. alles ein riesen gedöns. wenn ich in D bin, wohn ich mitten in der Stadt, die Scheune mit den Autos ist 120km entfernt. Da will man nicht noch Stunden auf dem Amt verbringen... | |
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 scheint zu gehen

Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 08.03.2009 23:27:03 Titel: |
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Mendrik hat folgendes geschrieben: | wenn man ein Fahrzeug vorrübergehend still legt, bleibt das alte Kennzeichen dem Fahrzeug weiterhin zugeordnet. Bei Vielen Versicherungen ist es erlaubt mit den alten Kennzeichen auf direkten wege zum nächsten TÜV oder zur Zulassungsstelle zu fahren. Genauso wie man häufig auch nach abmeldung das Fahrzeug noch auf direktem Wege "nach Hause" fahren darf.
Zumindest war das bei meienr Versicherung vor 2 Jahren so. Also bitte bei der eigenen Versicherung überprüfen.
Gruß, Mark |
Aber bitte mit einer gültigen "Doppelkarte" damit wärend dieser fahrt auch versicherungsschutz besteht !
Dann ist die fahrt zum TÜV und zur Zulassungsstelle genehmigt ! | |
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 fleißiger Bilderknipser


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Klostermansfeld Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Ford Explorer 4x |
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Verfasst am: 09.03.2009 00:09:26 Titel: Re: Auto abmelden - TUV? |
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imdek hat folgendes geschrieben: | Hallo,
ich melde jetzt den Toyo für 1-2 Jahre ab, dazwischen (in Dezember 2009) muss der Toyo zum TUV.
Wenn Ich danach (2 Jahre später, z.B. Anfang 2011) das Auto wieder anmelde, und zum TUV fahre (Kurzzeitkennzeichen) - bekomme Ich danach TUV nur bis 12.2011 oder volle 2 Jahre ? |
Genau das Problem hatte ich letztens mit meinem TÜV-Prüfer durchgesprochen.
Er meinte: Normalerweise - wenn du bei deinem Beispiel Anfang 2011 den TÜV-Termin wahrnimmst - wird trotzdem zurückdatiert. Das heist: TÜV nur bis 12/2011. Und du müsstest Ende des Jahres nochmal hin.
Er kann - und das ist Ermessenspielraum des Prüfers - eine Wiedervorführung 12/2012 genehmigen.
Ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht.
Zwischendurch und fristgemäß - ohne Zulassung - den TÜV machen zu lassen ist ja kein Problem.
Mudmaster schrieb es ja.
Die alten (entwerteten) Kennzeichen sollten dran sein (Müssen allerdings nicht - geht auch ganz ohne ) und die Doppelkarte - bzw. jetzt die Versicherungsnummer sollte im Fahrzeug liegen.
Und der direkte Weg - Heim <-> Prüfstelle muss eingehalten werden.
Ganz ohne Kennzeichen habe ich einmal gemacht ...... ist nur blöd den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber. Ständig hupts und blinkts und wird darauf hingewiesen, dass da was fehlt .....  | _________________ viele Grüsse Falk |
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Verfasst am: 09.03.2009 00:39:40 Titel: Re: Auto abmelden - TUV? |
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Falk hat folgendes geschrieben: | Ganz ohne Kennzeichen habe ich einmal gemacht ...... ist nur blöd den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber. Ständig hupts und blinkts und wird darauf hingewiesen, dass da was fehlt .....  |
Ja...geht das denn wirklich?
Sowas steht bei mir demnächst auch an.
Ich dachte schon, ich müsst' leihweise die Nummernschilder von der Karre meiner mum abschrauben und damit zum Tüv gurken...  | |
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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Hamburg Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Cherokee XJ Bj.92 2. Grand Cherokee WG Bj. 2000 |
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Verfasst am: 09.03.2009 06:59:51 Titel: |
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Das es auch ganz ohne Nummernschilder geht hatte ich zunächst auch gelesen, das scheint aber ganz dunkle Grauzone zu sein. Eigentlich muss das Fahrzeug ein Nummernschild haben, dass auch noch keinen neuen Fahrzeug zugeordnet wurde. Aber darum sollte man sich ja sowieso kümmern weil man sonst ja noch wieder neue Nummernschilder machen lassen muss.
Gruß, Mark | |
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