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Auto abmelden - TUV?

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imdek
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...und hat diesen Thread vor 6003 Tagen gestartet!


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1. LandCruiser 100
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3. Pajero V20
BeitragVerfasst am: 08.03.2009 16:54:28    Titel: Auto abmelden - TUV?
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Hallo,

ich melde jetzt den Toyo für 1-2 Jahre ab, dazwischen (in Dezember 2009) muss der Toyo zum TUV.

Wenn Ich danach (2 Jahre später, z.B. Anfang 2011) das Auto wieder anmelde, und zum TUV fahre (Kurzzeitkennzeichen) - bekomme Ich danach TUV nur bis 12.2011 oder volle 2 Jahre ?

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bluelandy
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BeitragVerfasst am: 08.03.2009 17:05:46    Titel:
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Wenn
abgemeldet 2 Jahre ab Prüftermin , wenn er angemeldet bleibt nicht.

Gruss

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Ich will keine Garantie auf einen Morgen.
Es ist mir scheißegal, ob Ihr mich liebt.
Ich sehe meine Lüge, ich bin nicht blind geboren.
Ich lerne aus meinen Fehlern und mache daraus das beste

Ich frage nicht erst and're, was ich darf.
Wenn ich an etwas glaube, handle ich danach.
Ich mache was ich will, wenn es Freude bringt.
Ich will jemand sein, der sein Schicksal selbst bestimmt.

Ich bin so wie ich bin. Wollt Ihr Euch beschwer'n
Ich weiß, ich bin ein Bastard, doch scheißegal, ob Ihr mich liebt, ich hab mich gern.

Manchmal sage ich Ja, und meine Nein.
Manchmal bin ich wirklich nett und mal ein Schwein.
Ja, man schafft sich nicht nur Freunde, wenn man ausspricht, was man denkt.
Ich brauch kein Klopfen auf der Schulter, solang' dies Feuer in mir brennt.

Manchmal befahre ich den Weltraum meiner Seele
Manchmal muß ich leiden, um zu spüren, daß ich lebe
Ich brauche keine falschen Freunde
Ich weiß am Besten, wer ich bin.
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Mudmaster
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BeitragVerfasst am: 08.03.2009 17:06:56    Titel:
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Dann solltest du eigentlich 2 Jehre bekommen !
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imdek
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...und hat diesen Thread vor 6003 Tagen gestartet!


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3. Pajero V20
BeitragVerfasst am: 08.03.2009 17:07:33    Titel:
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bluelandy hat folgendes geschrieben:
Wenn
abgemeldet 2 Jahre ab Prüftermin , wenn er angemeldet bleibt nicht.

Gruss


Super, Danke!

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flying
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BeitragVerfasst am: 08.03.2009 17:23:23    Titel:
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aber glaub nach 2 jahren wenn er abgemeldet ist must du ein vollgutachten fahren.

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Mudmaster
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BeitragVerfasst am: 08.03.2009 17:28:28    Titel:
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flying hat folgendes geschrieben:
aber glaub nach 2 jahren wenn er abgemeldet ist must du ein vollgutachten fahren.


Das gibbet so nicht mehr !
Wenn er alle unterlagen von seinem Fahrzeug hat ( Brief) dann reicht eine ganz normale HU
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flying
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BeitragVerfasst am: 08.03.2009 17:29:16    Titel:
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achso

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exilfranke
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BeitragVerfasst am: 08.03.2009 19:14:35    Titel:
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Wenn du etwas genauer abschaetzen kannst, waere es eventuell klever, gleich Tüv zu machen. Kurzzeitkennzeichen kostet massiv Geld, wenn Du vorher weisst, dass es unter 2 Jahren bleibt, dann hast Du Stressfreies anmelden. Schilder und Papiere nehmen, zur Behörde laufen, Stempel druff, fertig. Kurzzeit kostet die Nummer und Versicherung.
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Overflow
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BeitragVerfasst am: 08.03.2009 21:08:29    Titel:
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Kurzzeit kostet 50-100 € Versicherung, die Du wenn Du geschickt bist von dem Versicherer angerechnet bekommst, der den Wagen bei Betriebswiederaufnahme versichert! Dafür musst Du Dir vorab ein Doppelkarte vom Versicherer besorgen. Du hast danach in der Regel ein halbes Jahr Zeit den Wagen versichern.
Das Kurzzeitkennzeichen kostet 25€ plus 10 € Gebühr für den Kurzzeitfahrzeugschein.
Vertrau mir
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Mendrik
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BeitragVerfasst am: 08.03.2009 22:02:33    Titel:
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wenn man ein Fahrzeug vorrübergehend still legt, bleibt das alte Kennzeichen dem Fahrzeug weiterhin zugeordnet. Bei Vielen Versicherungen ist es erlaubt mit den alten Kennzeichen auf direkten wege zum nächsten TÜV oder zur Zulassungsstelle zu fahren. Genauso wie man häufig auch nach abmeldung das Fahrzeug noch auf direktem Wege "nach Hause" fahren darf.

Zumindest war das bei meienr Versicherung vor 2 Jahren so. Also bitte bei der eigenen Versicherung überprüfen.

Gruß, Mark
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exilfranke
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BeitragVerfasst am: 08.03.2009 22:45:47    Titel:
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Mark: Merci fuer den Tipp, das ist dann natuerlich die geschickteste Variante.
Kurzzeitkennzeichen waren mir immer zuviel Stress, da man Gebuehren UND Schilder zahlen muss. Versicherung anrechnen, etc. alles ein riesen gedöns. wenn ich in D bin, wohn ich mitten in der Stadt, die Scheune mit den Autos ist 120km entfernt. Da will man nicht noch Stunden auf dem Amt verbringen...
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Mudmaster
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BeitragVerfasst am: 08.03.2009 23:27:03    Titel:
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Mendrik hat folgendes geschrieben:
wenn man ein Fahrzeug vorrübergehend still legt, bleibt das alte Kennzeichen dem Fahrzeug weiterhin zugeordnet. Bei Vielen Versicherungen ist es erlaubt mit den alten Kennzeichen auf direkten wege zum nächsten TÜV oder zur Zulassungsstelle zu fahren. Genauso wie man häufig auch nach abmeldung das Fahrzeug noch auf direktem Wege "nach Hause" fahren darf.

Zumindest war das bei meienr Versicherung vor 2 Jahren so. Also bitte bei der eigenen Versicherung überprüfen.

Gruß, Mark



Aber bitte mit einer gültigen "Doppelkarte" damit wärend dieser fahrt auch versicherungsschutz besteht !
Dann ist die fahrt zum TÜV und zur Zulassungsstelle genehmigt !
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Falk
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BeitragVerfasst am: 09.03.2009 00:09:26    Titel: Re: Auto abmelden - TUV?
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imdek hat folgendes geschrieben:
Hallo,

ich melde jetzt den Toyo für 1-2 Jahre ab, dazwischen (in Dezember 2009) muss der Toyo zum TUV.

Wenn Ich danach (2 Jahre später, z.B. Anfang 2011) das Auto wieder anmelde, und zum TUV fahre (Kurzzeitkennzeichen) - bekomme Ich danach TUV nur bis 12.2011 oder volle 2 Jahre ?


Genau das Problem hatte ich letztens mit meinem TÜV-Prüfer durchgesprochen.

Er meinte: Normalerweise - wenn du bei deinem Beispiel Anfang 2011 den TÜV-Termin wahrnimmst - wird trotzdem zurückdatiert. Das heist: TÜV nur bis 12/2011. Und du müsstest Ende des Jahres nochmal hin.

Er kann - und das ist Ermessenspielraum des Prüfers - eine Wiedervorführung 12/2012 genehmigen.
Ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht.

Zwischendurch und fristgemäß - ohne Zulassung - den TÜV machen zu lassen ist ja kein Problem.
Mudmaster schrieb es ja.
Die alten (entwerteten) Kennzeichen sollten dran sein (Müssen allerdings nicht - geht auch ganz ohne Heiligenschein ) und die Doppelkarte - bzw. jetzt die Versicherungsnummer sollte im Fahrzeug liegen.
Und der direkte Weg - Heim <-> Prüfstelle muss eingehalten werden.


Ganz ohne Kennzeichen habe ich einmal gemacht ...... ist nur blöd den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber. Ständig hupts und blinkts und wird darauf hingewiesen, dass da was fehlt ..... Hau mich, ich bin der Frühling

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viele Grüsse Falk
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skitty
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1. Suzerl Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern. Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern.
BeitragVerfasst am: 09.03.2009 00:39:40    Titel: Re: Auto abmelden - TUV?
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Falk hat folgendes geschrieben:
Ganz ohne Kennzeichen habe ich einmal gemacht ...... ist nur blöd den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber. Ständig hupts und blinkts und wird darauf hingewiesen, dass da was fehlt ..... Hau mich, ich bin der Frühling


Ja...geht das denn wirklich? Unsicher
Sowas steht bei mir demnächst auch an.

Ich dachte schon, ich müsst' leihweise die Nummernschilder von der Karre meiner mum abschrauben und damit zum Tüv gurken... Hau mich, ich bin der Frühling
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Mendrik
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1. Cherokee XJ Bj.92
2. Grand Cherokee WG Bj. 2000
BeitragVerfasst am: 09.03.2009 06:59:51    Titel:
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Das es auch ganz ohne Nummernschilder geht hatte ich zunächst auch gelesen, das scheint aber ganz dunkle Grauzone zu sein. Eigentlich muss das Fahrzeug ein Nummernschild haben, dass auch noch keinen neuen Fahrzeug zugeordnet wurde. Aber darum sollte man sich ja sowieso kümmern weil man sonst ja noch wieder neue Nummernschilder machen lassen muss.

Gruß, Mark
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