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anhänger mit mehr als einer achse und pkw-führerschein

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ldf
Finger weg von meinem Titel
Offroader


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BeitragVerfasst am: 11.10.2005 21:35:46    Titel:
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Hier wurde bei der Umschreibung der begrenzten CE nur auf Antrag gewährt. Dazu gehörte ein aktueller Sehtest.

_________________
2006 waren es 12 Jahre Jeep mit Dieselmotor (XJ,ZG,WG) - heute ist es wieder ein 98er ZG, diesmal 5.2er
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terranotom
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BeitragVerfasst am: 11.10.2005 21:36:22    Titel:
 Antworten mit Zitat  

stimmt...

war mal beim TÜV bzgl dem was ich mit dem B ( da hatte ich noch keinen E) ziehen darf und wie das ist und dann noch wie das mit dem ZGG und tatsächlichem Gesamtgewicht uswuswusw ist:

der hat mich angeschaut als ob ich vom Mond komme.....
hat mir ne Broschüre in die Pfote gedrückt und sich dann ganz schnell in sein Büro verdrückt....

also: wenn soll man dann fragen? traurig traurig

mittlerweile ist es mir egal.... und in den Ferien hocke ich immer auf nem 40to kipper YES mit ziemlich viel offroad-anteil in den Baustellen

_________________
Ciao

Tom

- wo ein TATRA da ein Weg - zumindest danach
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 11.10.2005 21:53:24    Titel:
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@Grafe:
Schau mal bitte hier: http://www.viermalvier.de/forum_php/showflat.php?Cat=&Board=technikallgemein&Number=2508&page=7&view=collapsed&sb=5&o=&fpart=1
Das dürfte alle deine Fragen klären. Vor allem der letzte Satz aus meinem Posting sollte dich glücklicher stimmen, wobei Gewähr kann ich für diesen leider nicht übernehmen.
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 11.10.2005 22:05:37    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ich hab mich schon wieder falsch ausgedrückt, oder wie...???!!! Hau mich, ich bin der Frühling

Das mit dem CE 79 ist kommunal unterschiedlich .....

Kommunen, die ihre Infra-,bzw. Gewerbestruktur vorantreiben wollen/müssen, drängen Dir diesen Zusatz förmlich auf.

Mir wurden die 18,5 Tonnen förmlich aufgedrängt,..... ein Kollege in NUE-City musste dafür ewig auf den Ämtern rumrennen, um das Ding extra zu beantragen !!! Wut Wut Wut


FRAGT EURE KOMMUNE / VERWALTUNG/FÜHRERSCHEINAMT....ein Anruf und Ihr wisst was Sache ist, alles andere ist ....... !!!
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grafe
Behind Flashi in Morocco


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...und hat diesen Thread vor 7237 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 12.10.2005 10:42:25    Titel:
 Antworten mit Zitat  

sehr interessantes thema und sehr verwirrend. Grins

auf alle fälle werde ich nächste woche mal auf die führerscheinstelle gehen und die leute dort mal verunsichern YES

btw danke für das rege interesse, das problem mit dem transport ist gelöst.

ich bekomme heute einen sprinter (dafür leihe ich dem eigentümer einen monat lang 15 euro-paletten) und einen autotransporter für lau

YES YES YES

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Fuchs89
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BeitragVerfasst am: 18.09.2009 16:56:10    Titel:
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Hier mein Senf dazu:

Erstmal sind Tandemanhänger, deren Radstand unter 1,20m beträgt, rechtlich Einachser.
Außerdem gilt die "tatsächliches Gewicht" Regel nur, wenn vorher die notwendige Bedingung des Zuggesamtgewichts unter 3,5to erfüllt wurde, um nicht den B-Rahmen zu verlassen.

Ich habe vor kurzem den BE-Führerschein nachgeholt und darf theoretisch Gespanne von 8,75t Zuggesamtgewicht pilotieren. Wie ich darauf komme?

Definiert ist die BE Klasse so, dass man zusätzlich auch mehrachsige Anhänger (wie Drehschemel) ziehen darf, und alle, die außerhalb des B-Gewichtsbereich liegen, sprich: Gesamtgewicht des Anhängers ist größer als das Leergewicht, oder das Zuggesamtgewicht überschreitet 3,5to.

Nun gibt es eine Passus, dass Geländewagen das 1,5fache ihres Gesamtgewichtes ziehen dürfen, wenn bestimmte Auflagen erfüllt werden.

Zitat:
Punkt 1 - 3 muß erfüllt werden
1. Allradantrieb, der abschaltbar sein darf
2. Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung
3. Steigfähigkeit (ohne Anhänger) min. 30 %
4. und mindestens fünf der folgenden sechs Forderungen müssen auch erfüllt sein
- vorderer Überhangwinkel > 25°
- hinterer Überhangwinkel > 20°
- Rampenwinkel > 20°
- Bodenfreiheit Vorderachse > 180 mm
- Bodenfreiheit Hinterachse > 180 mm
- Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200 mm


Wenn das zugfahrzeug mit 3,5to Gesamtgewicht nun per Definition ein Geländewagen ist, und eine Anhängelast von 5,25t hat (Druckluftbremse erforderlich), dürfte man ein solches Gespann mit Führerscheinklasse BE fahren.



Winke Winke


PS: Wer weiß ein 3,5to Gefährt mit Druckluftbremsanlage?!

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muzmuzadi
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BeitragVerfasst am: 18.09.2009 19:50:39    Titel:
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Fuchs89 hat folgendes geschrieben:

PS: Wer weiß ein 3,5to Gefährt mit Druckluftbremsanlage?!


Minisattel? Grins
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marienthaler
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BeitragVerfasst am: 18.09.2009 19:59:05    Titel:
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eigentlich lt.Skizze auf der Plastkartemüsste das doch die "BE"sein

Zitat:
nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.


die is bei mir abgahakt,trotz keiner LKW Klasse

ich hab die rosane DDR gleich in die Chipkarte getauscht
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Fuchs89
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BeitragVerfasst am: 18.09.2009 20:39:05    Titel:
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Hätte ich mal diesen Thread nicht gelesen, jetzt habe ich einen Anhänger gefunden, der so schön ist, dass er mehr als mein Auto kostet. Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling


Gruß

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Caruso
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BeitragVerfasst am: 18.09.2009 21:09:18    Titel:
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Fuchs89 hat folgendes geschrieben:


Erstmal sind Tandemanhänger, deren Radstand unter 1,20m beträgt, rechtlich Einachser.


In Österreich oder wo?

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siggi109
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BeitragVerfasst am: 18.09.2009 21:42:59    Titel:
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Caruso hat folgendes geschrieben:
Fuchs89 hat folgendes geschrieben:


Erstmal sind Tandemanhänger, deren Radstand unter 1,20m beträgt, rechtlich Einachser.


In Österreich oder wo?



war das nicht unter 1000mm hier in deutschland............. Unsicher Ja

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BeitragVerfasst am: 18.09.2009 21:45:58    Titel:
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Hallo

@Fuchs, da hast was verwechselt, genau genommen stimmt diese Aussage überhaupt nicht

Zitat:
Erstmal sind Tandemanhänger, deren Radstand unter 1,20m beträgt, rechtlich Einachser.


erstens muß es 1,0 m heissen,
zweitens hat es nichts mit Tandemhänger zu tun, kann auch ein Tridem oder richtiger Dreiachser sein

grundsätzlich ist die Grenze 99 cm, bis dahin zählen Doppelachsen grundsätzlich als Einzelachse, mein Dreiachser ist in den Papieren auch nur ein Zweiachser, vorn 1300 kg, hinten 2600 kg (weils zwei 1300 kg Achsen sind)

bei Achsabstand ab 1 m werden die Achsen einzeln gezählt

und die 1,2 m Grenze gibts nicht, die Grenze liegt bei 1,3 und ist bei LKW wichtig, bis 1,3 ist maximale Achslast 8 t über 1,3 sind dann 9 t möglich, bzw bei Antriebsachsen 10 + 8 t

Gruß Mani
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BeitragVerfasst am: 18.09.2009 21:59:44    Titel:
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Fuchs89 hat folgendes geschrieben:



PS: Wer weiß ein 3,5to Gefährt mit Druckluftbremsanlage?!


Ich Ich!!!! YES

Abgelasteter Unimog Vertrau mir

Zitat:
Ich habe vor kurzem den BE-Führerschein nachgeholt und darf theoretisch Gespanne von 8,75t Zuggesamtgewicht pilotieren.


Sicher?
Weil ich hab mein Fahrlehrer so vertsanden das ich mit BE max. 3,5t fahren darf also Pkw+Anhänger=max.3,5t

Aber das währe ja super wenn das nicht so ist!
Dann hätte sich da E hinter dem B auch gelohnt.

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BeitragVerfasst am: 18.09.2009 22:33:17    Titel:
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man darf auch mit einem B schein grössere anhänger fahren wen sie nicht die leermasse des zugfahrzeuges überschreiten und eine gesamtmasse von 3,5 tonnen nicht überschreiten Hau mich, ich bin der Frühling

und bei lkw ist es so

einzelachse 10t anhänger
einzelachse angetrieben 11,5t lkw
doppelachse achsabstand weniger als 1 m 11,5t anhänger
bei 1m bis weniger als 1,3m 16t lkw
bei1,3m bis weniger als 1,8m 18t lkw
bei antriebsachse mit doppelbereifung und luftfederung 19t

beim C1e schein ist es so das der anhänger die leermasse des lkw nicht überschreiten darf und der lkw mit anhänger nicht mehr wie 12t wiegt
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Caruso
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BeitragVerfasst am: 18.09.2009 22:36:23    Titel:
 Antworten mit Zitat  

samu^413 hat folgendes geschrieben:
man darf auch mit einem B schein grössere anhänger fahren wen sie nicht die leermasse des zugfahrzeuges überschreiten und eine gesamtZUGmasse von 3,5 tonnen nicht überschreiten Hau mich, ich bin der Frühling


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Zuletzt bearbeitet von Caruso am 18.09.2009 22:41, insgesamt einmal bearbeitet
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