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 Offroader

Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Meschede
...und hat diesen Thread vor 5670 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. LR Defender 110 |
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Verfasst am: 24.01.2010 20:34:11 Titel: Eintragung einer Firstfour Stoßstange mit Winde |
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Habe die Tubular Bumper mit ner 8274 an meinem 90er Defender.
Kommenden Monat wird TÜV fällig, aber mein Typ von der KUS findet das nicht so gut! :-) kurz weg, der möchte mir ohne die Einzelabnahme der Stoßstange, keine neue HU Plakette geben.
Hat jemand von euch so ein Teil eingetragen und könnte mir oben drein mal ne Kopie machen und mailen, da meine Tüver sich nicht sicher sind wie sie das eintragen können oder dürfen! | _________________ Besser ein kleines Geschenk, als ein großes Versprechen! |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 28.01.2010 21:20:09 Titel: |
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*Stoßstange Rundrohr,Durchmesser xx mm
mit Warn Typ 8274*
Dazu ein paar bunte Bilder von der auf den Tisch legen,fertig. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Stemmen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Runicon 2. Porsche Diesel 218 |
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Verfasst am: 28.01.2010 21:30:32 Titel: |
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Nenne das niemals Stoßstange. Das ist ein Geräteträger für eine .
Eine Stoßstange ohne aktuelles TÜV-Gutachten, wo der Personenunfallschutz schon beachtet wurde, bekommst Du nicht mehr eingetragen. | _________________
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 28.01.2010 21:34:51 Titel: |
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Das Fahrzeug braucht aber eine Stoßstange
und eine Rechtsgrundlage,die gegen die Eintragung spricht gibts auch nicht.
Aber bitte,schreiben wir *Seilwindenstoßstange*. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Stemmen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Runicon 2. Porsche Diesel 218 |
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Verfasst am: 28.01.2010 21:41:17 Titel: |
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Doch die Grundlage gibt es.
Selbst an alten Autos dürfen keine Stoßstangen mit altem TÜV-Gutachten mehr neu eingetragen werden. Die müssen alle nach diesen bescheuerten EU Personenunfallschutzrichtlinien geprüft sein.
Wenn man es Geräteträger nennt, wie z.B. die Halterung eines Schneepfluges, dann gelten diese Richtlinien (noch) nicht.
Hab da letzte Woche recht lange mit einem TÜVer drüber geredet. Er sagte, er dürfe die ARBV Stoßstange nur als Geräteträger eintragen, dazu muss natürlich auch eine dran. Ohne sehe er keine Möglichkeit, das einzutragen.
Aber bestimmt gibts noch einige Spezialwerkstätten, die das regeln können. Darf man sich nur nicht erwischen lassen. | _________________
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 time is running ²°°7 / °4


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Salzburg
| Fahrzeuge 1. Defender 110  2. Landcruiser 300  3. Mitsubishi Triton  |
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Verfasst am: 28.01.2010 21:44:41 Titel: |
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meine ARB wurde damals vom Tuev auch als Seilwindentraeger eingetragen. muss also gehen | _________________
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 28.01.2010 21:49:44 Titel: |
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nicolas-eric hat folgendes geschrieben: | Doch die Grundlage gibt es.
Selbst an alten Autos dürfen keine Stoßstangen mit altem TÜV-Gutachten mehr neu eingetragen werden. Die müssen alle nach diesen bescheuerten EU Personenunfallschutzrichtlinien geprüft sein.
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Blödsinn.
Hier:
Genau lesen! | _________________ autoteam-essen.de |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2007 Wohnort: München Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Cherokee 4.0 HO 2. Jeep Wrangler JK Rubicon 3. Jeep Grand Cherokee WJ 4,7 4. VW Jetta 1 Sorg 5. Opel Astra 6. Ssangyoung Action Sport 7. Polaris 850 |
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Verfasst am: 29.01.2010 19:59:40 Titel: |
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Heutzutage gehts nur noch als Geräteträger ist einfach so! Bei mir auch so eingetragen! | _________________ Niki Lauda sollte Mützen von Fackelmann tragen.
Vor den Normalen muß man sich in acht nehmen, die Freaks sind harmlos - die leben sich aus!
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
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Verfasst am: 29.01.2010 20:03:06 Titel: |
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Das Ding von deinem Avatar? | _________________ autoteam-essen.de |
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 Abenteurer


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Verfasst am: 29.01.2010 20:04:37 Titel: |
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Mitsamt dem Stinger der nach vorn steht? | _________________
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 scheint zu gehen

Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 29.01.2010 20:26:41 Titel: |
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Caruso hat folgendes geschrieben: | nicolas-eric hat folgendes geschrieben: | Doch die Grundlage gibt es.
Selbst an alten Autos dürfen keine Stoßstangen mit altem TÜV-Gutachten mehr neu eingetragen werden. Die müssen alle nach diesen bescheuerten EU Personenunfallschutzrichtlinien geprüft sein.
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Blödsinn.
Hier:
Genau lesen! |
Das da bezieht sich aber nicht auf eine Stoßstange !
Bei Frontwinden gibt es wieder ein eigenes Kapitel ! Hab ich grad alles durchgemacht .
Als Geräteträger für geht das schon noch ! | |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
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Verfasst am: 29.01.2010 20:41:11 Titel: |
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Ja dann zeig doch mal die Richtlinie,die den Austausch der Originalstoßstange verbietet.
Ich weiß auch,dass die oft zitierte Rili ausschl.Bügel behandelt,die auf oder unter die Stoßstange geschraubt werden.
Damit sind nochnichtmal die geschweißten Kompletteinheiten erfasst. | _________________ autoteam-essen.de |
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 scheint zu gehen

Mit dabei seit Ende 2007
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Verfasst am: 29.01.2010 21:45:28 Titel: |
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Caruso hat folgendes geschrieben: | Ja dann zeig doch mal die Richtlinie,die den Austausch der Originalstoßstange verbietet.
Ich weiß auch,dass die oft zitierte Rili ausschl.Bügel behandelt,die auf oder unter die Stoßstange geschraubt werden.
Damit sind nochnichtmal die geschweißten Kompletteinheiten erfasst. |
Die will ich garnicht haben !
Wollte ja nur sagen das sich das auf Frontschutzbügel bezieht und nicht auf Stoßstangen . Der hiesige TÜV bezieht diese Rlli aber auch auf die Stoßstangen, obwohl das zwei paar Schuhe sind . bei mir haben sie die Eintragung verweigert mit der begründung das sie das gleichsetzen . jetzt ist es ein Geräteträger mit und dann geht das .
Frag mal nen Tüver nach Frontwindenanbau . Meiner hatte sich mal die zeit genommen da mal nach zu suchen . | |
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Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
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Verfasst am: 29.01.2010 22:33:08 Titel: |
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Und,hat ers dir kopiert und mitgegeben?
Als ich deswegen mal beim TÜV anrief,klang es aus dem Höhrer:
"Was wollen Sie???
Kommen Sie vorbei,ich trag Ihnen das ein!"
Außerdem hab ich nur gesagt,dass es keine Rechtsgrundlage gibt.
Da hat sich auch noch nichts dran geändert. | _________________ autoteam-essen.de |
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