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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 09.03.2010 11:24:59 Titel: |
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In unseren Fällen hat wohl die fehlende Plakette die Aufmerksamkeit erregt.
Bei mir war das ganz in der Anfangsphase und die triumphierten schon als sie mich gecatcht hatten. Ich hatte den Eindruck das die vorher nie von der Ausnahmegenehmigung gehört hatten  | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 09.03.2010 19:26:44 Titel: |
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Mugato hat folgendes geschrieben: | Moment, moment, nicht so schnell- da gab es schon ein Gerichtsurteil.
Plakette kontrollieren ja, aber nur bei bewegtem Fahrzeug- das heißt Du rauscht mit roter Plakette am Ordnungsamthüter vorbei und die sehen Dich dabei.
Begründung:
Ein abgestelltes Fahrzeug kann auch mittels Trailer oder Schlepper aus irgendwelchen Gründen(z.B. Reparatur) dorthin gebracht und auch wieder entfernt werden.
Was nicht läuft, produziert auch keinen Feinstaub... |
Stimmt, von dem Gerichtsurteil habe ich auch gelesen, wo war das nur gleich wieder? Ich glaub, in der Oldtimerpresse... | |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 09.03.2010 19:30:17 Titel: |
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noskills hat folgendes geschrieben: | Interessant ist auch die Frage, ob die Zulässigkeit der grünen Plakette geprüft wird oder nur das eventuelle Vorhandensein. Es soll ja Fälle geben, wo ein Fahrzeug eine Plakette hat, die es nicht haben dürfte. |
Na das dürfte dann ähnlich wie mit HU-und-AU-Plaketten sein: Wer HU-/AU-/Umweltplaketten und/oder Kfz-Kennzeichen gefunden hat, wie sie vom Lkw gefallen sind (leider ist diese Ausrede zu bekannt, muss man sich wohl ne neue ausdenken! ), kann sie natürlich auf ein Auto draufkleben, wo sie nicht draufgehören - aber das ist dann die gleiche Urkundenfälschung wie Kennzeichen von nem anderen Auto dranschrauben!
(dann lieber ein paar Groschen und die kostenlosen Flensburgpunkte für "ohne-Plakette"...) | |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 10.03.2010 14:06:02 Titel: |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 10.03.2010 14:10:30 Titel: |
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Dann müssen wir die Sache nochmal aufrollen, Einspruch wurde nämlich abgewiesen!!!!
Dann hätte der Daniel weder rechtmässig gezahlt noch einen Punkt bekommen!
Interessant falls ich das jetzt richtig verstehe. | |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 10.03.2010 14:21:42 Titel: |
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Kannst du versuchen.
Müsstest eventuel klagen.
Ist kein Grundsatzurteil. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Ma muse m´amuse


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Yucca Valley, CA Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep TJ Rubicon |
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Verfasst am: 10.03.2010 15:42:47 Titel: |
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Aufpassen: Eine Grundsatzentscheidung (i.V.m mit etwaiger Bindung von anderen Gerichten hinsichtlich der Anwendung) koennen nur obere und oberste Gerichte treffen.
Das Amtsgericht Bremen (welches das oben genannte Urteil gefaellt hat) zaehlt nicht zu dem Kreis der oberen und obersten Gerichte.
Somit koennte der Verweis auf dieses Urteil bedeuten: Ausser Spesen nichts gewesen........
my2cents......... | _________________ That’s quite enough!
Der Hirschauer |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 10.03.2010 16:01:35 Titel: |
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Ah, Merci! Also könnte man jetzt wenn man Muße hätte.... | |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 10.03.2010 16:42:34 Titel: |
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Hirschauer hat folgendes geschrieben: | Aufpassen: Eine Grundsatzentscheidung (i.V.m mit etwaiger Bindung von anderen Gerichten hinsichtlich der Anwendung) koennen nur obere und oberste Gerichte treffen. |
Das wissen leider die Wenigsten. Daher findet man im Internet auch auf vielen Webseiten Zitate von Landgerichts-Rechtsprechungen wieder.
Ein Referenzbezug als unterstützendes Merkmal mag dem zugesprochen werden. Aber wie Du schon sagst (und ich unterstreiche es mal), hanelt es sich dabei ausschließlich um individuelle Einzelurteile, die keinerlei Allgemeingültigkeit haben.
Soll das so sein, muss nun jemand "ganz oben vor Gericht ziehen" und eine entsprechende Grundsatzentscheidung erwirken - Die dann auch direkt eine Gesetzesänderung erzielt.
Vgl. Hartz IV-Satz-Urteil von vor ein paar Wochen und andere. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 10.03.2010 16:44:18 Titel: |
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Ich kenne mich mit sowas auch absolut nicht aus und kenne die Zusammenhänge nicht. | |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
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Verfasst am: 10.03.2010 16:59:49 Titel: |
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Bondgirl hat folgendes geschrieben: | Ich kenne mich mit sowas auch absolut nicht aus und kenne die Zusammenhänge nicht. |
Mit Deinem Einspruch kannst Du Dich dennoch darauf beziehen (siehe mein zweiter Absatz) und im Idealfall spricht Dir der Sachbearbeiter Recht zu. Das hängt halt vor allem davon ab, wie die interne Order bei der Bußgeldstelle ansich ist.
Abgekürzt: Es kann helfen, aber nicht zwangsweise. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 10.03.2010 17:17:05 Titel: |
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Bondgirl hat folgendes geschrieben: | Ich kenne mich mit sowas auch absolut nicht aus und kenne die Zusammenhänge nicht. |
Aber dein Anwalt, den die Rechtschutzversicherung zahlt (vorher Übernahme abklären), der "kennt sich mit sowas aus"!
Mit dem Verweis unter anderem auf ein bereits vorliegendes VG-Urteil (war tollerweise bei uns nämlich der selbe Gerichtsbezirk!) kamen wir schon mal zum Ziel! | |
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Verfasst am: 10.03.2010 18:16:02 Titel: |
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wenn das aber schon zu lange her ist, dann ist es verjährt und die Einspruchfrist abgelaufen, ob man dann überhaupt noch was machen kann?
da brauchst auf jeden Fall nen Anwalt, aber ob sich das rentiert wegen 40 €
aber für die Zukunft ist es mit Sicherheit überlegenswert | |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
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Verfasst am: 10.03.2010 19:01:49 Titel: |
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Für solche Einsprüche kann man sich selber vertreten und braucht erstmal keinen Anwalt. Anwaltspflicht beginnt erst ab nem "Streitwert" von über 5000 Euro. So kann man sich vorm Amtsgericht selber vertreten, ab Landgericht ist es wiederum Pflicht, einen Anwalt dabei zu haben. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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