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Eintragung in Papier mit ABE


 
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HamburgerJunge
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...und hat diesen Thread vor 5558 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 09.06.2010 14:31:37    Titel: Eintragung in Papier mit ABE
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Moin zusammen,

ich habe nun den Frontbügel (wieder Heiligenschein ) angebaut und würde ihn gerne eintragen lassen. Es ist ein "altes" Fahrezeug was schon immer den Bügel hatte Heiligenschein . Nur er steht nicht in den Papieren drin. Evtl ja bei der Übetragung vom Vorbesitzer auf mich (alte auf neue Papiere) nicht mitgenommen Heiligenschein Aber ich habe eine ABE Vertrau mir
Wie macht man es dann? Einfach nur zur Zulassungstelle? Oder erst zum TÜV? Oder wie?
Freue mich über Hinweise, da ich mich mit deutscher Gründlichkeit orgnungsgemäß auf deutschen Straße bewegen möchte.

Beste Grüße aus dem Norden!
Lars
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 09.06.2010 15:19:00    Titel:
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wenn ABE, Allgemeine Betriebs Erlaubniss, muss nichts eingetragen werden, muss nur die ABE mitgeführt werden
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flashman
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BeitragVerfasst am: 09.06.2010 15:19:33    Titel:
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Euer Wunsch sei mir Befehl

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HamburgerJunge
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BeitragVerfasst am: 10.06.2010 08:32:49    Titel:
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Moin,
Danke für den Hinweis das es reicht. Hilft schonmal, bin also "legal" unetwegs. Puh!
Kann man sich die ABE-Sachen trotzdem eintragen um sich das gedödel mit der ABE zu ersparen? Fände ich einfacher. Würde dann auch gleich die 31x10,5er eintragen lassen. Sonst hab eich auch dafür haufen an Papier unkl. Tachogutachten dabei.

Beste Grüße aus dem verregneten Hamburg!
Lars
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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 10.06.2010 09:37:04    Titel:
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ABE bei grössenänderung der Bereifung?
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 10.06.2010 11:52:38    Titel:
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HamburgerJunge hat folgendes geschrieben:
Moin,
Danke für den Hinweis das es reicht. Hilft schonmal, bin also "legal" unetwegs. Puh!
Kann man sich die ABE-Sachen trotzdem eintragen um sich das gedödel mit der ABE zu ersparen? Fände ich einfacher. Würde dann auch gleich die 31x10,5er eintragen lassen. Sonst hab eich auch dafür haufen an Papier unkl. Tachogutachten dabei.

Beste Grüße aus dem verregneten Hamburg!
Lars


ja geht..

hab das auch schon gemacht Hau mich, ich bin der Frühling ..obwohl man es ja net braucht.

hatte so 12 ABE`s bei mir immer im Handschuhfach rumfliegen..
hat mich jedesmal genervt..Handschuhfach auf, dann flogen die Zettel im Fussraum rum. Hau mich, ich bin der Frühling

der Prüfer hat mir das Ganze dann zu einem Preis eingetragen. Vorher hat er mal kurz drübergeschaut, ob es auch die Teile sind..ging ganz easy..ne sache von paar Minuten.

Winke Winke
..würde ich aber nur machen, wenn es unübersichtlich wird an ABE´s, also dass man schon einen Ordner mitführen muss Hau mich, ich bin der Frühling
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HamburgerJunge
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BeitragVerfasst am: 10.06.2010 12:55:36    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ChevyK30 hat folgendes geschrieben:
ABE bei grössenänderung der Bereifung?


Moin,

hatte Termin für HU. Und da die Reifen nicht eingtragen waren, fing die Odysee an...
DAS würde ich mir gerne ersparen. Zumal es sicherlich bei einer Polizeikontrolle auch Ärger geben könnte.

Beste Grüße
Lars

PS: Werde die Tage mal bei der Zulassung rumfahren.
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Sander
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BeitragVerfasst am: 10.06.2010 22:55:07    Titel:
 Antworten mit Zitat  

So verschieden kann es bei der HU sein ..... ich habe in den Papieren 215/80-15 und montiert sind 265/70-16 ..... es hat den Prüfer vor einer Woche nicht interessiert Grins

In den Papieren steht auch:

Hinweis zu Feld 15.1 bis 15.3:
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden.
Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.

Das ist in allen Papieren "Neuer" Art so enthalten.


Manfred
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benclimb
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1. L200
BeitragVerfasst am: 18.08.2010 18:41:59    Titel: Re: Eintragung in Papier mit ABE
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HamburgerJunge hat folgendes geschrieben:
Moin zusammen,

ich habe nun den Frontbügel (wieder Heiligenschein ) angebaut und würde ihn gerne eintragen lassen. Es ist ein "altes" Fahrezeug was schon immer den Bügel hatte Heiligenschein . Nur er steht nicht in den Papieren drin. Evtl ja bei der Übetragung vom Vorbesitzer auf mich (alte auf neue Papiere) nicht mitgenommen Heiligenschein Aber ich habe eine ABE Vertrau mir
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Beste Grüße aus dem Norden!
Lars


Hallo Lars,
hast Du wirklich eine ABE für den Bügel oder so wie ich nur ein TÜV-Teilegutachten? Ich habe hier gerade gepostet und keine freudige Auskunft bekommen...
hast Du die Eintragung beim TÜV schon machen lassen oder fährst Du mit der ABE herum? (Dann hätte ich auch Interesse an dieser....)
Gruß Ben
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HamburgerJunge
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BeitragVerfasst am: 23.08.2010 14:45:33    Titel:
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Moin,

war eben beim TÜV und habe ein "Begutachtung §19 (2) / 21 StVZO" machen lassen. Da das Fahrzeug schon immer einen Bügel hatte (konnte ich durch ein Bild vom Kauf nachweisen alternativ hätte ich eine Bestätigung vom Händler gebraucht, dass der Bügel vor diesen "Verbotsdatum" schon dran war) wurde eine einzelgutachten gemacht und für OK erachtet. Ich hatte aber auch "technischen Bericht" de RWTÜV.

Für die Reifen wurden mir eine "Abnahme Ein- oder Anbau §19 (3) StVZO" erteilt. Ohne Mängel. Somit sind die 31x10,5R15 mit der 7JJx15 ET10mm eintragbar!

Jetzt nur noch zur Zulassungstelle und alles OK Supi

Beste Grüße
Lars
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