Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
 Offroader


Mit dabei seit Ende 2009 Wohnort: Hamburg Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5558 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. G-350  2. Pajero V20 lang  3. Mini Cabrio  4. Frankia WoMo  |
|
Verfasst am: 09.06.2010 14:31:37 Titel: Eintragung in Papier mit ABE |
|
|
Moin zusammen,
ich habe nun den Frontbügel (wieder ) angebaut und würde ihn gerne eintragen lassen. Es ist ein "altes" Fahrezeug was schon immer den Bügel hatte . Nur er steht nicht in den Papieren drin. Evtl ja bei der Übetragung vom Vorbesitzer auf mich (alte auf neue Papiere) nicht mitgenommen Aber ich habe eine
Wie macht man es dann? Einfach nur zur Zulassungstelle? Oder erst zum TÜV? Oder wie?
Freue mich über Hinweise, da ich mich mit deutscher Gründlichkeit orgnungsgemäß auf deutschen Straße bewegen möchte.
Beste Grüße aus dem Norden!
Lars | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
| |
|
Verfasst am: 09.06.2010 15:19:00 Titel: |
|
|
wenn , Allgemeine Betriebs Erlaubniss, muss nichts eingetragen werden, muss nur die mitgeführt werden | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
|
Verfasst am: 09.06.2010 15:19:33 Titel: |
|
|
 | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
 |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Offroader


Mit dabei seit Ende 2009 Wohnort: Hamburg Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5558 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. G-350  2. Pajero V20 lang  3. Mini Cabrio  4. Frankia WoMo  |
|
Verfasst am: 10.06.2010 08:32:49 Titel: |
|
|
Moin,
Danke für den Hinweis das es reicht. Hilft schonmal, bin also "legal" unetwegs. Puh!
Kann man sich die ABE-Sachen trotzdem eintragen um sich das gedödel mit der zu ersparen? Fände ich einfacher. Würde dann auch gleich die 31x10,5er eintragen lassen. Sonst hab eich auch dafür haufen an Papier unkl. Tachogutachten dabei.
Beste Grüße aus dem verregneten Hamburg!
Lars | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
| |
|
Verfasst am: 10.06.2010 09:37:04 Titel: |
|
|
ABE bei grössenänderung der Bereifung? | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
| |
|
Verfasst am: 10.06.2010 11:52:38 Titel: |
|
|
HamburgerJunge hat folgendes geschrieben: | Moin,
Danke für den Hinweis das es reicht. Hilft schonmal, bin also "legal" unetwegs. Puh!
Kann man sich die ABE-Sachen trotzdem eintragen um sich das gedödel mit der zu ersparen? Fände ich einfacher. Würde dann auch gleich die 31x10,5er eintragen lassen. Sonst hab eich auch dafür haufen an Papier unkl. Tachogutachten dabei.
Beste Grüße aus dem verregneten Hamburg!
Lars |
ja geht..
hab das auch schon gemacht ..obwohl man es ja net braucht.
hatte so 12 ABE`s bei mir immer im Handschuhfach rumfliegen..
hat mich jedesmal genervt..Handschuhfach auf, dann flogen die Zettel im Fussraum rum.
der Prüfer hat mir das Ganze dann zu einem Preis eingetragen. Vorher hat er mal kurz drübergeschaut, ob es auch die Teile sind..ging ganz easy..ne sache von paar Minuten.
..würde ich aber nur machen, wenn es unübersichtlich wird an ABE´s, also dass man schon einen Ordner mitführen muss  | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Offroader


Mit dabei seit Ende 2009 Wohnort: Hamburg Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5558 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. G-350  2. Pajero V20 lang  3. Mini Cabrio  4. Frankia WoMo  |
|
Verfasst am: 10.06.2010 12:55:36 Titel: |
|
|
ChevyK30 hat folgendes geschrieben: | bei grössenänderung der Bereifung? |
Moin,
hatte Termin für HU. Und da die Reifen nicht eingtragen waren, fing die Odysee an...
DAS würde ich mir gerne ersparen. Zumal es sicherlich bei einer Polizeikontrolle auch Ärger geben könnte.
Beste Grüße
Lars
PS: Werde die Tage mal bei der Zulassung rumfahren. | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Hamburg Status: Verschollen
| |
|
Verfasst am: 10.06.2010 22:55:07 Titel: |
|
|
So verschieden kann es bei der HU sein ..... ich habe in den Papieren 215/80-15 und montiert sind 265/70-16 ..... es hat den Prüfer vor einer Woche nicht interessiert
In den Papieren steht auch:
Hinweis zu Feld 15.1 bis 15.3:
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden.
Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.
Das ist in allen Papieren "Neuer" Art so enthalten.
Manfred | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Bin neu hier

Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Marklohe Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. L200 |
|
Verfasst am: 18.08.2010 18:41:59 Titel: Re: Eintragung in Papier mit ABE |
|
|
HamburgerJunge hat folgendes geschrieben: | Moin zusammen,
ich habe nun den Frontbügel (wieder ) angebaut und würde ihn gerne eintragen lassen. Es ist ein "altes" Fahrezeug was schon immer den Bügel hatte . Nur er steht nicht in den Papieren drin. Evtl ja bei der Übetragung vom Vorbesitzer auf mich (alte auf neue Papiere) nicht mitgenommen Aber ich habe eine
Wie macht man es dann? Einfach nur zur Zulassungstelle? Oder erst zum TÜV? Oder wie?
Freue mich über Hinweise, da ich mich mit deutscher Gründlichkeit orgnungsgemäß auf deutschen Straße bewegen möchte.
Beste Grüße aus dem Norden!
Lars |
Hallo Lars,
hast Du wirklich eine für den Bügel oder so wie ich nur ein TÜV-Teilegutachten? Ich habe hier gerade gepostet und keine freudige Auskunft bekommen...
hast Du die Eintragung beim TÜV schon machen lassen oder fährst Du mit der herum? (Dann hätte ich auch Interesse an dieser....)
Gruß Ben | |
|
|
Nach oben |
|
 |
 Offroader


Mit dabei seit Ende 2009 Wohnort: Hamburg Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5558 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. G-350  2. Pajero V20 lang  3. Mini Cabrio  4. Frankia WoMo  |
|
Verfasst am: 23.08.2010 14:45:33 Titel: |
|
|
Moin,
war eben beim TÜV und habe ein "Begutachtung §19 (2) / 21 StVZO" machen lassen. Da das Fahrzeug schon immer einen Bügel hatte (konnte ich durch ein Bild vom Kauf nachweisen alternativ hätte ich eine Bestätigung vom Händler gebraucht, dass der Bügel vor diesen "Verbotsdatum" schon dran war) wurde eine einzelgutachten gemacht und für OK erachtet. Ich hatte aber auch "technischen Bericht" de RWTÜV.
Für die Reifen wurden mir eine "Abnahme Ein- oder Anbau §19 (3) StVZO" erteilt. Ohne Mängel. Somit sind die 31x10,5R15 mit der 7JJx15 ET10mm eintragbar!
Jetzt nur noch zur Zulassungstelle und alles OK
Beste Grüße
Lars | |
|
|
Nach oben |
|
 |
|