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Schnorchel am K260
......Eisdiele ich komme ;-)))


 
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Aetschi
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...und hat diesen Thread vor 5486 Tagen gestartet!


Fahrzeuge
1. Nissan Patrol 3,0 Di Y61 Limited Edition
BeitragVerfasst am: 17.08.2010 10:31:16    Titel: Schnorchel am K260
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Hallo zusammen,

ich habe gestern mit dem TÜV gesprochen, welcher mir einen Schnorchel eintragen würde YES . Die einzige Voraussetzung ist, dass ich ein nicht splitterndes Material nehmen muss. Das heisst auch, dass ich ein Stahl oder Alurohr verwenden darf!!! Hat jemand eine Idee, was ich verbauen kann, oder was sich am besten verbauen lässt?

Ich dachte schon an eine Kombination aus Alurohr und ggf. biegbare Gummimanschetten???

Was meint Ihr?

LG euer Aetschi

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Haben ist besser als brauchen !!!!
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xenosch
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Fahrzeuge
1. Suzuki Jimny Diesel
2. Citroen Grand C4 Picasso
3. Ford Tourneo Connect
BeitragVerfasst am: 17.08.2010 10:48:31    Titel:
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Willst du den Schnorchel eintragen lassen?
Denn wenn nichts über die Fahrzeugmaße rauschaut muss man den nicht eintragen lassen.

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Leicht modifizierter Jimny Diesel: OME-Fahrwerk , Excenterbuchsen, 50mm Bodylift, 235/85R16 Federal Couragia auf 7x16 Vitarafelgen, 60mm Spurverbreiterung, Kürzere Differenziale, Automatische Sperre hinten, Scheibenbremsen hinten, Stabitrenner, Stahlflexbremsleitungen etc etc etc
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Aetschi
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...und hat diesen Thread vor 5486 Tagen gestartet!


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1. Nissan Patrol 3,0 Di Y61 Limited Edition
BeitragVerfasst am: 17.08.2010 10:50:43    Titel:
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hmmm der Tüv-Prüfer sagte mir, dass man das eintragen kann.........mir ist nicht bekannt, dass ich es ohne Eintragung montieren darf.....er geht ja auch seitlich über den Kotflügel hinaus.....????

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Haben ist besser als brauchen !!!!
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xenosch
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1. Suzuki Jimny Diesel
2. Citroen Grand C4 Picasso
3. Ford Tourneo Connect
BeitragVerfasst am: 17.08.2010 21:39:45    Titel:
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Naja ... wenn du dir die ganzen TJM Schnorchel anschaust.
Die werden alle ohne Eintragung montiert, da die die Fahrzeugabmessungen nicht verändern.

Man kann den Schnorchel aber Eintragen ... muss man aber nicht.

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Club der Ehemaligen



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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 17.08.2010 21:59:38    Titel:
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90 Grad Stahlwinkel im gewünschten Durchmesser kaufen, dazu 3 Meter Rohr und dann gehts los.

Ist sicher die günstigste Lösung wenn man es selbst bauen kann.

Würde mindestens 7 cm Durchmesser nehmen.
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Steppenwolf
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Wohnort: Kassel
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3. Nissan King Cab Y720 US-Version
4. Nissan Y720 Doppelkabine (in Arbeit)
BeitragVerfasst am: 17.08.2010 23:08:39    Titel:
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Ich hab verzinktes LKW-Auspuffrohr dran. Gibt entsprechende Winkelstücke dafür.

Wahlweise auch alles in Alu zu bekommen in verschiedenen Durchmessern.

Hmm, Eintragung?
Ist bei mir eingetragen wegen der Geräuschemission. Ist schon etwas lauter.
Und wegen dem Sichtfeld, was ja nicht eingeschränkt werden darf.
Erleichtert das Leben bei Polizeikontrollen ungemein!

Stefan

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Starrachse, was sonst!
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stewa
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1. Md21 2,7TD-LLK
2. Suzuki SJ 413 2,3 V6 Trial
BeitragVerfasst am: 18.08.2010 08:57:00    Titel:
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xenosch hat folgendes geschrieben:
Willst du den Schnorchel eintragen lassen?
Denn wenn nichts über die Fahrzeugmaße rauschaut muss man den nicht eintragen lassen.


Ich glaube doch!

Kuck mal hier, ist aus 'ner uralten Offroad:



ps: War das Balko?

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gruß, Stephan
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Club der Ehemaligen



Status: Immer da - Ehrlich
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BeitragVerfasst am: 18.08.2010 09:40:16    Titel:
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..musste meinen AIRFlOW-Schnorchel auch, per Einzelabnahme, eintragen lassen, da bei den schnorcheln keine Gutachten etc. dabei sind. Ja War deshalb vorher extra beim TÜV, da ich damals auch unsicher war. Und ich mag z.B. so Grauzonen nicht.
Aber jeden Prüfer wo ich auch im Nachhinein fragte, sagte, muss eingetragen werden.

geprüft wurden die Punkte was ihr schon geschrieben habt..incl. Materialbeschaffenheit u. Anbau. Da ein Schnorchel verschiedene Anbauvorschriften u. Richtlinien berührt. Und das prüfen die Prüfer ab.

bei mir wurde sogar bei der Abnahme eine Test-AU gemacht, da ich meinen originalen Luftfilterkasten etwas abändern (alte Ansaugöffnung zumachen, neue Ansauföffnung auf der anderen seite reinmachen) musste. Nun gut, hat mich nicht weiter gestört. Ist ja vorab besprochen gewesen. War in der Abnahme von ca. 60 euro mit drin. Der Prüfer wollte es, also haben wir es gemacht. Abnahme war aber ganz easy und in 30 min. erledigt.

Winke Winke
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Aetschi
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1. Nissan Patrol 3,0 Di Y61 Limited Edition
BeitragVerfasst am: 18.08.2010 09:49:35    Titel:
 Antworten mit Zitat  

ich werde Ihn auch eintragen lassen, ist sicherlich die beste Variante!!!! Gibt dann auch später mal keine Probleme beim Unfall oder so!!!

Aber nochmal zum Material zurückzukommen..........bräuchte noch ein paar Vorschläge......

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xenosch
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1. Suzuki Jimny Diesel
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BeitragVerfasst am: 18.08.2010 09:57:15    Titel:
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stewa hat folgendes geschrieben:
xenosch hat folgendes geschrieben:
Willst du den Schnorchel eintragen lassen?
Denn wenn nichts über die Fahrzeugmaße rauschaut muss man den nicht eintragen lassen.


Ich glaube doch!...

Da sagt mein Tüv-Prüfer etwas anderes ... und beim Tüvtermin gab es auch keine Probleme. YES
Seine Erklärung war genau die mit den Abmaßen ...aber vielleicht sieht es ja bei euch am Fahrzeug anders aus.
Eintragung ist, wie bereits gesagt, die sicherere Alternative.


Zum Material:
Wenn man Alu verarbeiten kann wäre das sicherlich die beste Alternative.
Oder eben aus Kunststoffrohr...da muss man aber die Splitterfestigkeit nachweisen.

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BeitragVerfasst am: 18.08.2010 10:31:54    Titel:
 Antworten mit Zitat  

stewa hat folgendes geschrieben:

ps: War das Balko?



Ja Ja Ja

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Abenteurer
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BeitragVerfasst am: 18.08.2010 17:26:57    Titel:
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Sandman hat folgendes geschrieben:
..musste meinen AIRFlOW-Schnorchel auch, per Einzelabnahme, eintragen lassen, da bei den schnorcheln keine Gutachten etc. dabei sind. Ja War deshalb vorher extra beim TÜV, da ich damals auch unsicher war. Und ich mag z.B. so Grauzonen nicht.
Aber jeden Prüfer wo ich auch im Nachhinein fragte, sagte, muss eingetragen werden.

geprüft wurden die Punkte was ihr schon geschrieben habt..incl. Materialbeschaffenheit u. Anbau. Da ein Schnorchel verschiedene Anbauvorschriften u. Richtlinien berührt. Und das prüfen die Prüfer ab.

bei mir wurde sogar bei der Abnahme eine Test-AU gemacht, da ich meinen originalen Luftfilterkasten etwas abändern (alte Ansaugöffnung zumachen, neue Ansauföffnung auf der anderen seite reinmachen) musste. Nun gut, hat mich nicht weiter gestört. Ist ja vorab besprochen gewesen. War in der Abnahme von ca. 60 euro mit drin. Der Prüfer wollte es, also haben wir es gemacht. Abnahme war aber ganz easy und in 30 min. erledigt.

Winke Winke


Ich habe ja auch den AIR Flow Schnorchel dran, bin extra zur DEKRA gefahren die haben ja das Monopol im Osten und der hat gesagt "da es nicht die Aussenmasse des Fahrzeuges verändert und der Luftfilter + Kasten nicht ein anderer ist braucht man das nicht Eintragen".

GR_uß Marko


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Du bist daheim :-)


BeitragVerfasst am: 18.08.2010 17:31:03    Titel:
 Antworten mit Zitat  

allrad-marko hat folgendes geschrieben:
Sandman hat folgendes geschrieben:
..musste meinen AIRFlOW-Schnorchel auch, per Einzelabnahme, eintragen lassen, da bei den schnorcheln keine Gutachten etc. dabei sind. Ja War deshalb vorher extra beim TÜV, da ich damals auch unsicher war. Und ich mag z.B. so Grauzonen nicht.
Aber jeden Prüfer wo ich auch im Nachhinein fragte, sagte, muss eingetragen werden.

geprüft wurden die Punkte was ihr schon geschrieben habt..incl. Materialbeschaffenheit u. Anbau. Da ein Schnorchel verschiedene Anbauvorschriften u. Richtlinien berührt. Und das prüfen die Prüfer ab.

bei mir wurde sogar bei der Abnahme eine Test-AU gemacht, da ich meinen originalen Luftfilterkasten etwas abändern (alte Ansaugöffnung zumachen, neue Ansauföffnung auf der anderen seite reinmachen) musste. Nun gut, hat mich nicht weiter gestört. Ist ja vorab besprochen gewesen. War in der Abnahme von ca. 60 euro mit drin. Der Prüfer wollte es, also haben wir es gemacht. Abnahme war aber ganz easy und in 30 min. erledigt.

Winke Winke


Ich habe ja auch den AIR Flow Schnorchel dran bin extra zur DEKRA gefahren denn die haben ja das Monopol im Osten und der hat gesagt da es nicht die Aussenmasse des Fahrzeuges verändert und der Luftfilter und Kasten nicht ein anderer ist braucht man das nicht Eintragen.

GR_uß Marko




Hab ich auch schon mitbekommen Zwinker die Dekra is da lockerer drauf Ja

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2. Castelgarden
BeitragVerfasst am: 18.08.2010 23:28:59    Titel:
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Tja Leutz guckt doch mal genauer!! Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling Hau mich, ich bin der Frühling

Es geht hier nich um nen Y60 mit dicken Backen sondern um nen 260er der von der Karosse wesentlich schmäler iss Ja Ja



Gruß (der Klugscheisser)Michl

rotfl rotfl rotfl

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BeitragVerfasst am: 19.08.2010 02:35:12    Titel:
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Radhausverbreiterungen eintragen lassen, abbauen und freuen, dass sich die Fahrzeugabmessungen passend verändert haben. Da gibts sicher eine ABE für die Teile.
Könnte eine Alternative sein, TüV Prüfer meinte mal bei breiteren Reifen, nimm dicke Gummileisten selbstklebend und ziehe die am Radhaus entlang so das die Reifenbreite oben nicht hinausragt. Nach Reifeneintragung wieder entfernen und fertig. Dem TüV ist das egal, was der Halter nach dem Besuch macht, eingetragen ist es dann aber.
Solange die Reifen nicht zu dramatisch herausgucken sagt auch der Trachtenverein nix.

Derartig einfach dürfte es auch bei dem Schnorchel und den Fahrzeugabmessungen gehen, meiner Meinung nach.

Materialgutachten bedeutet, dass Du das Teil gleich wieder abbauen und wegpacken darfst. Da suchste Dir nen Prüfer, der das in diesem Punkte nicht so eng sieht.
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