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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 17.08.2010 11:01:40 Titel: |
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Maverick hat folgendes geschrieben: | Sandman hat folgendes geschrieben: | Maverick hat folgendes geschrieben: | ahhh der Selbstlöschi ähh Doggy oder soll ich Kack-Tuss sagen? ist wieder da zum stänkern
also ich glaub die Geschichte dem Herrn Sandman da ich weiss wie die Polizei hier drauf ist und viele Dinge wo ich mir ab und zu unsicher war konnte er bis jetzt immer plausibel aufzeigen
Dann hab ich aber mal noch ne Frage zu "Recht im Ausland"
wenn ich jetzt mit einem Fahrzeug, an dem in Deutscheland alles ok ist ins Ausland fahre, woher soll ich dann wissen ob die das auch als ok sehen?
woher soll ich wissen dass z.B.
- in Ösiland eine Abblendlicht-Pflicht auch am Tag besteht? (hab ich letztens im Fernsehen gesehen)
- ich in bestimmten Ländern mein Nummernschild nicht oben am Dachträger haben darf?
- ich eine Rot-Weisse Tafel an nem Heck-Radträger haben muss?
ich meine, die Sache mit dem Licht und dem Radträger kann man ja ggf noch über den ADAC erfahren, aber Rechtssachen wie Montage von Nummernschild usw werden die wohl kaum wissen.
Wenn ein in Amiland zugelassenes Fahrzeug ( In Heidelberg und Mannheim z.B. gibts Gebiete die zählen als US-Grund und Boden, haben da ihre eigene Polizei -- ja die haben da US-Polizei und Feuerwehrautos -- und auch teilweise Amerikanische gesetze) in Deutschland rumfährt droht dem doch auch keine Strafe.
Die haben teilweise Ringsrum getönte Scheiben (was ja in Deutschland verboten ist). Ebenfalls haben die Lampen UNTER den Autos um die Strasse in allen Farben erstrahlen zu lassen.
wieso ist das dann erlaubt?
mir wurd mal von nem Polizisten gesagt: weil die Autos in "USA" zugelassen sind und es da erlaubt ist  |
zu den Ami`s
..bei uns in Heidelberg und angrenzenden Städten. Die dürfen das. Die haben jetzt auch einen TÜV. Teilweise fällt es auch gar nimmer auf, ob es ein Amerikaner is, wenn man das europäische Fahrzeug anschaut.
Grund, wegen der Sicherheitspolitik haben die keine amerikanischen Nummernschilder mehr. Sondern ähnliche Nummernschilder wie unsere. Armeeangehörige sollen so nicht gleich als Amerikaner erkannt werden (also die abgestellten Fahrzeuge). Da kann dann schon manchmal der Eindruck entstehn, es wäre ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung, was es aber nicht immer ist.
Die Ami`s haben halt bissel Angst vor Anschlägen drum wurde das bei uns in HD etc. angepasst. Zumindest soweit es möglich ist, wenn ein Amerikaner oder Armeeangehöriger ein europäischers Fahrzeug mit US-Zulassung hier bei uns fährt.
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ich hab mal gehört die hätten jetzt grösstenteils Wiesbadener Nummer... jetzt muss jeder Wiesbadener nicht-Amerikaner einen Anschlag befürchten
@alle Wiesbadener: :ausach: |
teilweise, aber hier und da auch wieder nicht..
da blicken wir normalen Bürger/Fahrzeugbesitzer nimmer durch, wegen den Kennzeichen. Unsere örtliche Polizei weiss das aber und kennen die zugeordneten Buchstaben und Zahlen.
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Verfasst am: 17.08.2010 11:04:41 Titel: |
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BlueGerbil hat folgendes geschrieben: | Was daran liegen könnte, das es keinen interessiert. Hör auf, dich mit so´nem Kram zu beschäftigen. Guck, das deine Karre rennt, wenn Du Langeweile hast, lern 3 Brocken französisch oder italienisch für eure Alpentour, schreib Dir´ne Packliste, such Geocaches raus, zähl die Streifen an Lisas Zebra oder überleg Dir, wieviele von den Warn-Aufklebern du bestellen willst. |
packliste hab ich
Geocaching gibts da? gibts da GPS-Empfang?
ich brauch keine Warn-Aufkleber sondern Aufnäher (es sei denn du hast kleine Warn-Aufkleber)
Die Streifen von Lisas Zebra wechseln irgendwie täglich  | _________________ Gruß Erik
Freiwillige Feuerwehr --- Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit
Hört nur! Ich glaube ich rieche etwas  |
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Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
| Fahrzeuge 1. LAND ROVER 109D 2,5 2. FIAT SEICENTO 3. E-BIKE |
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Verfasst am: 17.08.2010 11:56:29 Titel: |
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Maverick hat folgendes geschrieben: | ahhh der Selbstlöschi ähh Doggy oder soll ich Kack-Tuss sagen? ist wieder da zum stänkern
also ich glaub die Geschichte dem Herrn Sandman da ich weiss wie die Polizei hier drauf ist und viele Dinge wo ich mir ab und zu unsicher war konnte er bis jetzt immer plausibel aufzeigen
Dann hab ich aber mal noch ne Frage zu "Recht im Ausland"
wenn ich jetzt mit einem Fahrzeug, an dem in Deutscheland alles ok ist ins Ausland fahre, woher soll ich dann wissen ob die das auch als ok sehen?
woher soll ich wissen dass z.B.
- in Ösiland eine Abblendlicht-Pflicht auch am Tag besteht? (hab ich letztens im Fernsehen gesehen)
- ich in bestimmten Ländern mein Nummernschild nicht oben am Dachträger haben darf?
- ich eine Rot-Weisse Tafel an nem Heck-Radträger haben muss?
ich meine, die Sache mit dem Licht und dem Radträger kann man ja ggf noch über den ADAC erfahren, aber Rechtssachen wie Montage von Nummernschild usw werden die wohl kaum wissen.
Wenn ein in Amiland zugelassenes Fahrzeug ( In Heidelberg und Mannheim z.B. gibts Gebiete die zählen als US-Grund und Boden, haben da ihre eigene Polizei -- ja die haben da US-Polizei und Feuerwehrautos -- und auch teilweise Amerikanische gesetze) in Deutschland rumfährt droht dem doch auch keine Strafe.
Die haben teilweise Ringsrum getönte Scheiben (was ja in Deutschland verboten ist). Ebenfalls haben die Lampen UNTER den Autos um die Strasse in allen Farben erstrahlen zu lassen.
wieso ist das dann erlaubt?
mir wurd mal von nem Polizisten gesagt: weil die Autos in "USA" zugelassen sind und es da erlaubt ist  |
jeden mist brauchst du auch nicht glauben......solange kein schriflicher beweis da ist
und in den osten fährst du sowiso nicht.  | _________________
SIGGI109
NUR EIN DOOFER RAMMT NEN ROVER
LAND ROVER S III
mein teiledealer ?? natürlich  |
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Verfasst am: 17.08.2010 11:58:31 Titel: |
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siggi109 hat folgendes geschrieben: | Maverick hat folgendes geschrieben: | ahhh der Selbstlöschi ähh Doggy oder soll ich Kack-Tuss sagen? ist wieder da zum stänkern
also ich glaub die Geschichte dem Herrn Sandman da ich weiss wie die Polizei hier drauf ist und viele Dinge wo ich mir ab und zu unsicher war konnte er bis jetzt immer plausibel aufzeigen
Dann hab ich aber mal noch ne Frage zu "Recht im Ausland"
wenn ich jetzt mit einem Fahrzeug, an dem in Deutscheland alles ok ist ins Ausland fahre, woher soll ich dann wissen ob die das auch als ok sehen?
woher soll ich wissen dass z.B.
- in Ösiland eine Abblendlicht-Pflicht auch am Tag besteht? (hab ich letztens im Fernsehen gesehen)
- ich in bestimmten Ländern mein Nummernschild nicht oben am Dachträger haben darf?
- ich eine Rot-Weisse Tafel an nem Heck-Radträger haben muss?
ich meine, die Sache mit dem Licht und dem Radträger kann man ja ggf noch über den ADAC erfahren, aber Rechtssachen wie Montage von Nummernschild usw werden die wohl kaum wissen.
Wenn ein in Amiland zugelassenes Fahrzeug ( In Heidelberg und Mannheim z.B. gibts Gebiete die zählen als US-Grund und Boden, haben da ihre eigene Polizei -- ja die haben da US-Polizei und Feuerwehrautos -- und auch teilweise Amerikanische gesetze) in Deutschland rumfährt droht dem doch auch keine Strafe.
Die haben teilweise Ringsrum getönte Scheiben (was ja in Deutschland verboten ist). Ebenfalls haben die Lampen UNTER den Autos um die Strasse in allen Farben erstrahlen zu lassen.
wieso ist das dann erlaubt?
mir wurd mal von nem Polizisten gesagt: weil die Autos in "USA" zugelassen sind und es da erlaubt ist  |
jeden mist brauchst du auch nicht glauben......solange kein schriflicher beweis da ist
und in den osten fährst du sowiso nicht.  |
wer weiss, wer weiss  | _________________ Gruß Erik
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Verfasst am: 17.08.2010 12:03:33 Titel: |
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[quote="Maverick"][quote="Sandman"] Maverick hat folgendes geschrieben: | ahhh der Selbstlöschi ähh Doggy oder soll ich Kack-Tuss sagen? ist wieder da zum stänkern
ich hab mal gehört die hätten jetzt grösstenteils Wiesbadener Nummer... jetzt muss jeder Wiesbadener nicht-Amerikaner einen Anschlag befürchten
@alle Wiesbadener: :ausach: |
extra für den LÖSCHZWERG............ http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_der_US-Streitkr%C3%A4fte_in_Deutschland  | _________________
SIGGI109
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Verfasst am: 17.08.2010 12:05:49 Titel: |
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cactus hat folgendes geschrieben: | Gutster Herr Sandmann!Schon vergessen das du angefangen hast,keiner hatte dir aufgetragen mir zu schreiben das ich nerve,das kam einzig und allein von dir,du hast dich in deiner liebenswürdigen Art zu Wort gemeldet,dann steh auch dazu und behalte den schwarzern Peter bei dir.Ich mache nur das gleiche wie du .Und noch was :Es zeugt von immensem Einfallsreichtum mir immer und immer wieder das Löschen nahezulegen. |
SACHMA,KÖNNT IHR EUEREN MIST BITTE PER PN AUSTRAGEN
UND ANDERE ZUFRIEDEN LASSEN..................  | _________________
SIGGI109
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 17.08.2010 14:18:08 Titel: |
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siggi109 hat folgendes geschrieben: | cactus hat folgendes geschrieben: | Gutster Herr Sandmann!Schon vergessen das du angefangen hast,keiner hatte dir aufgetragen mir zu schreiben das ich nerve,das kam einzig und allein von dir,du hast dich in deiner liebenswürdigen Art zu Wort gemeldet,dann steh auch dazu und behalte den schwarzern Peter bei dir.Ich mache nur das gleiche wie du .Und noch was :Es zeugt von immensem Einfallsreichtum mir immer und immer wieder das Löschen nahezulegen. |
SACHMA,KÖNNT IHR EUEREN MIST BITTE PER PN AUSTRAGEN
UND ANDERE ZUFRIEDEN LASSEN..................  |
haltet mich da raus, reicht mir schon wieder, dass man negativ auffällt
Sache is für mich beendet. Ich gehöre nicht zu dem Menschkreis, wo sich in Foren fetzen wollen. Is mir meine Freizeit zu schade  | |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Buer Status: Urlaub
| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 17.08.2010 18:39:30 Titel: |
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grus hat folgendes geschrieben: | Das mag ja alles für den Bereich der deutschen StVO gelten, was ihr hier anfügt. Aber ich glaube nicht, dass einer von uns in der Lage sein wird, es für jedes von uns bereiste Land auch zu überprüfen. Kollegen von mir haben sowohl in der Slowakei, als auch in der Ukraine deswegen Strafmandate bezahlt. |
http://www.offroad-forum.de/viewtopic.php?t=26430&start=0 | _________________ autoteam-essen.de |
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Verfasst am: 22.08.2010 22:05:19 Titel: |
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falls es noch jemanden interessiert
§10 der FZV
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
das ist alles was es an Vorschriften für vorne gibt, hinten sinds ein bischen mehr, aber darum gings ja ned | |
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Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
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Verfasst am: 22.08.2010 22:24:31 Titel: |
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: | falls es noch jemanden interessiert
§10 der FZV
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
das ist alles was es an Vorschriften für vorne gibt, hinten sinds ein bischen mehr, aber darum gings ja ned |
auch DAS wurde schon mehrfach erwähnt,von vereinzelten leuten wurde
immer wieder angezweifeld das das die ganze gesetzgebung sein soll.sie
reden immerwieder was anderes herbei und versteifen sich auf gerüchte
aus dem östlichen ausland wo vorn,oben angebrachte nummernschilder
angeblich mit geldstrafe geandet werden...........  | _________________
SIGGI109
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mein teiledealer ?? natürlich  |
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 Nix is mit Singen, Troubadix!


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| Fahrzeuge 1. Disco 300 TDI 2. Disco 300 TDI |
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Verfasst am: 23.08.2010 11:08:00 Titel: |
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DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: |
§10 der FZV
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
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Und dann gibts Leute,die verstehen einfach nicht,dass man solche Sätze nicht wörtlich nehmen darf.Demnach steht da ja nichtmal,dass das Kennzeichen
am Fahrzeug befestigt sein muss.
Der TÜV sieht das anders. | _________________ autoteam-essen.de |
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 Le gerbil plus bleu


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Chasing Llamas
| Fahrzeuge 1. Taxi 2. Toyota LeihCruiser |
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Verfasst am: 23.08.2010 11:16:20 Titel: |
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Irgendwie hat dieser Thread Potential. Noch drei Tage bis Donnerstag...  | _________________ Schwanz haben reicht nicht,
Fux muß man sein!
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Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: SALZGITTER
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Verfasst am: 23.08.2010 11:48:46 Titel: |
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Caruso hat folgendes geschrieben: | DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: |
§10 der FZV
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
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Und dann gibts Leute,die verstehen einfach nicht,dass man solche Sätze nicht wörtlich nehmen darf.Demnach steht da ja nichtmal,dass das Kennzeichen
am Fahrzeug befestigt sein muss.
Der TÜV sieht das anders. |
ich verstehe nicht das du nicht einfach die sache so hinnimmst wie sie ist.
auch den TÜV intressiert das herzlich wenig wenn das nummernschild fest
an dem dachträger verschraubt ist.wenn sowas deinen TÜV-mann stört dann
fahr zu einem anderen TÜV und geh nicht immer davon aus das die herren
immer recht haben.die meisten dachträger auf geländewagen sind mit dem
auto verschraubt,also fest verbaut,müssen aber nicht eingetragen werden da
es ein dachträger bleibt und die nicht eingetragen werden müssen.
ferner wissen diverse TÜV leute das ein brownchurch dachträger sauschwer
ist und den sowiso keiner ständig auf und abbaut.
so,noch irgend welche ausreden..............  | _________________
SIGGI109
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Verfasst am: 23.08.2010 11:50:54 Titel: |
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siggi109 hat folgendes geschrieben: | Caruso hat folgendes geschrieben: | DerGlonntaler hat folgendes geschrieben: |
§10 der FZV
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
|
Und dann gibts Leute,die verstehen einfach nicht,dass man solche Sätze nicht wörtlich nehmen darf.Demnach steht da ja nichtmal,dass das Kennzeichen
am Fahrzeug befestigt sein muss.
Der TÜV sieht das anders. |
ich verstehe nicht das du nicht einfach die sache so hinnimmst wie sie ist.
auch den TÜV intressiert das herzlich wenig wenn das nummernschild fest
an dem dachträger verschraubt ist.wenn sowas deinen TÜV-mann stört dann
fahr zu einem anderen TÜV und geh nicht immer davon aus das die herren
immer recht haben.die meisten dachträger auf geländewagen sind mit dem
auto verschraubt,also fest verbaut,müssen aber nicht eingetragen werden da
es ein dachträger bleibt und die nicht eingetragen werden müssen.
ferner wissen diverse TÜV leute das ein brownchurch dachträger sauschwer
ist und den sowiso keiner ständig auf und abbaut.
so,noch irgend welche ausreden..............  |
 | _________________ Gruß Erik
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Verfasst am: 23.08.2010 13:19:15 Titel: |
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siggi109 hat folgendes geschrieben: | die meisten dachträger auf geländewagen sind mit dem
auto verschraubt,also fest verbaut,müssen aber nicht eingetragen werden da
es ein dachträger bleibt und die nicht eingetragen werden müssen.
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Da liegst du jetzt mal wieder völlig daneben.
Die Dinger heißen Ladungsträger,die tragen nämlich die Ladung und nicht das Dach.
Nach Ansicht des AKE gehören Ladungsträger zur Ladung und nicht zum Fahrzeug.
Wenn sie fest verschraubt sind,gehören sie zum Fahrzeug und müssen eingetragen werden.Damit ändern sie Höhe und Gewicht des Fahrzeugs.
Aktuelle Rechtsprechung könnte dazu Herr Fexxor beitragen.
Und mit deiner Annahme,Sachen die hier geduldet werden,würden von unseren Nachbarn akzeptiert,kannst du schon an der Schweizer Grenze scheitern.
Da kenne ich auch jemanden ... | _________________ autoteam-essen.de |
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