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 Schwerstarbeiter


Mit dabei seit Anfang 2006 Wohnort: Bielefeld Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. LR90ST/HT 300Tdi 2. Golf IV Fahriant 3. nen zerlegter SIII Ambulance Hybrid |
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Verfasst am: 27.10.2010 23:09:35 Titel: |
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reihensechszylinder hat folgendes geschrieben: | Auto abgemeldet: 2Jahre neue HU (egal wann wie abgelaufen, bei mehr als 7 Jahren abgemeldet ggf. ein Vollgutachten weil das KBA den Datensatz des Fahrzeuges löscht) + 1mal bezahlen
Auto nich abgemeldet: bis 23 Monate überziehen rückdatieren, was drüber ist bekommt 2 Jahre ab Prüfdatum + 1mal bezahlen
das ist (außer in Hessen) amtlich, alles andere Betrug |
Nicht ganz richtig,
die 7 Jahre sind auch nicht mehr ganz das Wahre, wenn noch alte Daten, sprich nen Brief oder der alte Schein vorliegen gibt es auch bei nem über 7 Jahre abgemeldeten Wagen einfach HU AU für 2 Jahre mit 1 mal bezahlen.
Wagen die bis zu 2 Jahren drüber sind, bekommen den einfach zurückdatiert, sprich 2 Jahre ab Fälligkeitstermin. Beispiel: Fällig Dezember 2009, Prüfung Oktober 2010 -> Plakette Dezember 2011.
Darüber wird es dann etwas komplizierter. In NRW gibt es ab 2 Jahren drüber generell nur 1 Monat geklebt. wir empfehlen den Kunden dann einfach nen doppelten TÜV zu machen, sprich es gibt 2 Stempel in den Schein, einen mit 1 Monat ab heute und einen mit 2 Jahre ab heute. Plakette wird natürlich auch 2 Jahre geklebt. Bezahlt wird dann allerdings auch 2 mal. Aber Obacht: AU braucht nur einmal gemacht werden, da die dann für die "2. HU" quasi beigesteuert wird.
In allen anderen Bundesländern gilt das Sägezahn prinzip, sprich der HU-Abstand bleibt stets bei 2 Jahren.
Beispiel: Die Fuhre hätte im August 2008 hingemusst, du kommst im Oktober 2010 ergibt nen Klebchen für August 2012.
Oder aber du hättest im Januar 1997 hingemusst, kommst im Oktober 2010 heißt Plakette auf Januar 2011. Bezahlt wird natürlich nur einmal.
In Hessen ist mittlerweile wie oben ja schon irgendwo erwähnt wieder alles anders, die kleben wenn mängelfrei stets 2 Jahre, egal wann er hinmüsste.
So, ich hoffe ich konnte alle Klarheiten beseitigen
Gruß Frank | _________________ Du böses, böses Auto du!
VT - #13 |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2008 Wohnort: Börnichen, Erzgebirge Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. MB G36AMG 2. Monza 3,9l Mantzel 3. BMW E46 330D 4. T4 Exkursion 5. Kawasaki ZX7R |
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Verfasst am: 28.10.2010 21:46:02 Titel: |
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läuft also doch von Bundesland zu Bundesland so verschieden, in Sachsen ists so wie bei mir beschrieben, 100%ig.
...da kannste mal sehen wie idiotisch das ist....wieso soll ein Auto, dass im Januar 1997 abgelaufen ist, im Oktober 2010 vorstellig wird, auf Januar 11 oder 12 geklebt werden ??? Doch nur um mit der kürzeren Laufzeit eher wieder Geld zu verdienen.... ...Blödsinn!
Für das Rückdatieren fehlt eh jegliche Gesetzesgrundlage...siehe Hessen...
7 Jahre: Das liegt dann an der Zulassungsbehörde. Das KBA löscht den Datensatz, wenn das Fahrzeug 7 Jahre außer Betrieb ist. Ist die gute Frau am Schalter fit und es liegt der alte Brief vor...schreibt sies einfach ab. Ist sie nich so fit, schickt sie dich zum Vollgutachten und lädt den Datensatz dann einfach hoch...wieder mühevolle Schreibarbeit gespart
...so läufts, wie schon gesagt, hier in Sachsen... | _________________ ...schraub nie an einem Ding, das ging... |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2009 Wohnort: Hamburg Status: Verschollen
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Verfasst am: 29.10.2010 09:55:26 Titel: |
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reihensechszylinder hat folgendes geschrieben: |
Für das Rückdatieren fehlt eh jegliche Gesetzesgrundlage...siehe Hessen...
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Nene : überhaupt Tüv und so und "2 Jahre" ist Bundesrecht ......
Die Ausführung dieser Vorgaben ist dann im Rahmen des Bundesrechtes wiederum Landesrecht ...
die Rückdatierung ist zum Beispiel ein "kann"-Recht des Bundes ...
ausführen "kann" das Land das dann, muss es aber nicht ( siehe wohl Hessen )
Da fehlt aber keinesfalls "jegliche Gesetzesgrundlage"
Manfred | |
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2010 Wohnort: Ratzeburg Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Pajero V 60, Edition 20, 3,2 Diesel 2. L 200 |
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Verfasst am: 30.10.2010 14:53:28 Titel: |
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Also in S.-H. ist es z.B. so, dass bis zu ner Überschreitung von 11 oder 12 Monaten zurück datiert wird.
Bei ner Überschreitung von mehr als einem Jahr bekommst du hier den TÜV für volle zwei Jahre wieder neu.
Aber wer riskiert schon mit ner Kiste rumzufahren, wo der TÜV um mehr als 8 Monate abgelaufen ist??? Kostet schließlich 40 € und Bearbeitungsgebühr von schlappen 25 €.
Im Gegenzug bekommt man dafür aber auch nen Punkt!  | |
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