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jemand des Italienischen mächtig?


 
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böses auto
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...und hat diesen Thread vor 5128 Tagen gestartet!


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1. LR90ST/HT 300Tdi
2. Golf IV Fahriant
3. nen zerlegter SIII Ambulance Hybrid
BeitragVerfasst am: 03.08.2011 21:55:40    Titel: jemand des Italienischen mächtig?
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Moin allerseits,
ist hier jemand zufällig des italienischen soweit mächtig, als dass er mir nen Einspruch übersetzen könnte?
Die Italiener haben mich Anfang des Jahres ja mal wegen 300 Euro Almosen für angebliches Fahren in nem Verkehrsverbot angehauen (guckst du hier: Fred), nun haben sie auch endlich den zugehörigen Bußgeldbescheid geschickt, so dass ich endlich Einspruch einlegen kann, nur leider soll dieser auf Italienisch sein. traurig Ich hab zwar das große Latinum, aber nun ja, damit kann man ja nicht mal ne Pizza bestellen. Hau mich, ich bin der Frühling


Beste Grüße
Frank

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Du böses, böses Auto du!

VT - #13
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wammy
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1. Delta Minicruiser
2. Daihatsu F20
BeitragVerfasst am: 04.08.2011 00:34:55    Titel:
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meine freundin studiert italienisch im begleitfach die würde das machen.
das problem wir fahren morgen um 4 für 5 tage weg.

_________________
suche alle möglichen f20 -f65 ersatzteile und fahrzeuge.wer was hat bitte anbieten.
und alles zum Minicruiser
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grafe
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BeitragVerfasst am: 04.08.2011 08:52:04    Titel:
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@campagnola hier im forum kann sicher italienisch rotfl
frag den doch mal YES

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flashman
Vertikalzeppelin, erdgebunden
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BeitragVerfasst am: 04.08.2011 08:52:40    Titel:
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Und der kann auch noch kochen - Sagt man, wir haben nie was abbekommen Ok, ich geh dann lieber

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Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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cactus
Doggys 4th life :-)
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Mit dabei seit Anfang 2010
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BeitragVerfasst am: 04.08.2011 10:01:00    Titel:
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grafe hat folgendes geschrieben:
@campagnola hier im forum kann sicher italienisch rotfl
frag den doch mal YES




Oder @Virus Oder@ badtimothy
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Fuchs89
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BeitragVerfasst am: 04.08.2011 10:04:10    Titel: Re: jemand des Italienischen mächtig?
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böses auto hat folgendes geschrieben:
Ich hab zwar das große Latinum, aber nun ja, damit kann man ja nicht mal ne Pizza bestellen. Hau mich, ich bin der Frühling


Volo Pizza.


Gruß Winke Winke
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landygreg
Tulpenknicker
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BeitragVerfasst am: 05.08.2011 08:36:04    Titel: Re: jemand des Italienischen mächtig?
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böses auto hat folgendes geschrieben:
...nun haben sie auch endlich den zugehörigen Bußgeldbescheid geschickt, so dass ich endlich Einspruch einlegen kann, nur leider soll dieser auf Italienisch sein. traurig Ich hab zwar das große Latinum, aber nun ja, damit kann man ja nicht mal ne Pizza bestellen. Hau mich, ich bin der Frühling


Hallo Frank,

was machst Du Dir denn für Probleme??? Lege fristgemäß den Einspruch ein und zwar in deiner Sprache, warum machst Du Dir einen Kopf um das italienische??
Das ist deren Problem und nicht Deines. die wollen ja Geld von Dir.
Es gibt sogar eine Gesetz dafür bei uns auf das Du dich berufen kannst. Amtliche Bescheide müssen klar deutlich und für jeden einfachen Bürger verständlich formuliert sein. Genauso darfst du bei Deinen Rechtsmitteln verfahren. Schick den Einspruch auf Deutsch zurück und warte was passiert.
(haben wir schon mehrfach in Florenz gemacht und es funktioniert)
Gruss Greggy

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flashman
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BeitragVerfasst am: 05.08.2011 08:46:26    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Grade bei den Kollegen gefunden und zum Thema sehr gut passend: http://www.viermalvier.de/ubb_portal/ubbthreads.php/topics/458630/1

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böses auto
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...und hat diesen Thread vor 5128 Tagen gestartet!


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BeitragVerfasst am: 05.08.2011 12:56:43    Titel: Re: jemand des Italienischen mächtig?
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landygreg hat folgendes geschrieben:

Hallo Frank,

was machst Du Dir denn für Probleme??? Lege fristgemäß den Einspruch ein und zwar in deiner Sprache, warum machst Du Dir einen Kopf um das italienische??


Die Geldeintreiber haben mir ne Anleitung zum Einspruch einlegen mitgeschickt, in der steht, dass eben jener in italienisch eingelegt werden müsse, der ADAC hat das auch nochmal bestätigt und da ich ja nicht will, dass di mir den Einspruch wegen irgendwelcher Formfehler um die Ohren hauen, schicke ich denen das natürlich lieber in italienisch.
Wenn du sagst, dass die Einspruchgeschichte bei dir schon öfters funktioniert hätte bin ich da ja schon mal guter Dinge. Smile
Zudem habe ich den Brief auch erst 361 Tage nach Feststellungsdatum bekommen, Frist ist 360 Tage, sollte also eigentlich nichts schiefgehen... Vertrau mir


CU Frank

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landygreg
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BeitragVerfasst am: 05.08.2011 21:44:09    Titel:
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So schreiben wir das dann nach Italien und nehmen dann die Kopie zu den Fahrzeugunterlagen.

Am 06. Juli 2009 erhielt ich einen Einschreibebrief mit Rückschein von ihrer Behörde, dass mein PKW am 08. Juli 2008 in Pisa in eine verkehrsberuhigte Zone (ZTL) eingefahren sei.
Die Zustellung eines formellen Bußgeldbescheides bei Betroffenen mit Auslandswohnsitz MUSS nach italienischem Recht innerhalb von 360 TAGEN ab Feststellung der Übertretung (Tag der Einfahrt in die ZTL) erfolgen, anderenfalls erlischt die Verpflichtung zur Bezahlung der Buße (Art. 201 (1) S.4 und (5) Codice della Strada).
Es ist vom italienischen Gesetzgeber für Ausländer in Art. 201 (1) S.4 Codice della Strada eine Frist von 360 Tagen für die Zustellung festgelegt und zwar OHNE Möglichkeit der Verlängerung. Maßgeblich für den Fristbeginn ist daher ausschließlich der Übertretungszeitpunkt (08. Juli 2008).

Die Feststellung der Übertretung erfolgte am 08. Juli 2008, die Zustellung des Bußgeldbescheides (Einschreibebriefes mit Rückschein) erfolgte am 06. August 2009. Somit sind bis zur Zustellung der Bußgeldforderung 364 Tage vergangen und es ist eine Verjährung eingetreten. Die Zustellung hätte SPÄTESTENS am 02. Juli 2009 erfolgen müssen, dies ist allerdings nicht geschehen.

Ich bitte Sie um rechtliche Würdigung meines Einspruchs und verbleibe

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landygreg
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BeitragVerfasst am: 05.08.2011 22:03:17    Titel: Re: jemand des Italienischen mächtig?
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böses auto hat folgendes geschrieben:

Die Geldeintreiber haben mir ne Anleitung zum Einspruch einlegen mitgeschickt, in der steht, dass eben jener in italienisch eingelegt werden müsse, der ADAC hat das auch nochmal bestätigt und da ich ja nicht will, dass di mir den Einspruch wegen irgendwelcher Formfehler um die Ohren hauen, schicke ich denen das natürlich lieber in italienisch.
Wenn du sagst, dass die Einspruchgeschichte bei dir schon öfters funktioniert hätte bin ich da ja schon mal guter Dinge. Smile
Zudem habe ich den Brief auch erst 361 Tage nach Feststellungsdatum bekommen, Frist ist 360 Tage, sollte also eigentlich nichts schiefgehen... Vertrau mir


CU Frank

was sind das denn für Dumpfbacken beim ADAC???
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrssuenden-auswirkungen/probleme-verkehrsverstoesse-ausland/eu-bussgelder-v... [Link automatisch gekürzt]

da steht das du der Sprache mächtig sein musst laut Gesetzestext. Was du ja nicht bist, also Einspruch in Deutsch schreiben....

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BeitragVerfasst am: 05.08.2011 22:07:22    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Das ist ja noch das spannende, Übertretung war am 09.06.10, Tag der Feststellung aber erst am 12.07.10 mit Hinweis, ab hier gilt die Zustellfrist ?!?

Aber wie auch immer, der Zettel kam auch da erst 361 Tage später bei mir an. Gut das ich den Tag als der Postbote klingelte nicht zuhause war und ihn erst 2 Tage später entgegengenommen habe... Vertrau mir

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landygreg
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1. A6 Allroad
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BeitragVerfasst am: 06.08.2011 07:51:45    Titel:
 Antworten mit Zitat  

lt. ADAC Info ist es der Tag der Übertretung.
In dem Link sind die ganzen FQA. Musste Dich mal durchklicken.
Gruß Greggy

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