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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5074 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 30.09.2011 12:19:17 Titel: Strassenverkehr Rechtsfrage |
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Hatte die Tage folgende Situation:
Parken auf vorgesehenem Parkplatz am Seitenrand an viel befahrener 2-spuriger Strasse. Hintere linke Tür auf um unseren Kleinen rauszuholen. Ihr wisst schon: Schnuller umstecken, Gurt aufmachen, Schnuffeltuch hinterm Sitz herholen, Arme durch die Gurte fädeln, rausheben... dauert halt locker 60sek. Dabei wurde ich liebenswerterweise von einem vorbeifahrenden Autofahrer erstmal angehupt und lauthals beschimpft. Schliesslich konnte er nun nicht einfach mit 60km/h an mir vorbeirauschen sondern musste tatsächlich schon 100m vor der nächsten (roten!) Ampel bremsen.
Wie ist das eigentlich rechtlich? Wenn ich Sachen oder Kinder aus dem Auto hole und dieser Vorgang nunmal solange dauert, dass es auch nicht möglich ist, eine Lücke abzuwarten? Wer ist rein formal im Recht? Macht es einen Unterschied, auf welcher Seite des Autos? Wie ist es bei einem Radweg? | _________________ Beste Grüße!
"derBert" |
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Verfasst am: 30.09.2011 12:38:19 Titel: |
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Ersteinmal darfst du den verkehr nicht behindern, wenn du aber schon vor seiner ankunft deine tätigkeit ausgeübt hast, würde ich sagen bist du im recht.
Ist doch das selbe wenn der Gebehinderte aus dem Auto steigtr, welches er jja fahren darf und sich in seinen Rolli Wuppt. Das geht auch nicht in 5sec.
Kinder links raus never immer rechts zum Fussweg | _________________ Chevy Blazer, 4,3 L, V6, Bj. 2001
Cherokee BJ. 91, 4 L non Ho, 4,5 Zoll höher, 31 Reifen, China Winde mit Eigenbau Stoßstange, C8.25 Hinterachse, Schnorchel, Spielzeug.
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 30.09.2011 12:40:08 Titel: |
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As far as I know: Du musst selbst als Türöffner eine sinnvolle Lücke abwarten. Wenn die Tür dann länger geöffnet ist, so dass inzwischen neue Fahrzeuge kommen, müssen diese natürlich warten, denn Dein "Vorgang" ist bereits in der Ausführung und der Abschluss dessen steht vor dem Vorbeifahren der anderen. Das ist identisch mit dem Räumvorgang einer Kreuzung. Auch wenn eine Spur Vorfahrt hat, dürfen die Autos, die sich bereits auf der Kreuzung befinden, diese zuerst räumen, bevor der Vorfahrt habende einfahren darf. Leider checken das viele nicht und versuchen die Physik mittels angewandter Akkustik zu besiegen... | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Pudding-Inside-Crew Archeofoppterix


Mit dabei seit Mitte 2005
| Fahrzeuge 1. LR110, F250 |
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Verfasst am: 30.09.2011 12:46:19 Titel: |
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Frag den Kottan ...  | _________________
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5074 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 30.09.2011 12:58:39 Titel: |
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Agent Smurf hat folgendes geschrieben: | Kinder links raus never immer rechts zum Fussweg | Grundsätzlich richtig. Wir haben allerdings zwei Kinder - und da selbst durchs Auto klettern noch nicht geht, müssen Mama und Papa auf jeweils einer Seite raustragen.
flashman hat folgendes geschrieben: | Du musst selbst als Türöffner eine sinnvolle Lücke abwarten. Wenn die Tür dann länger geöffnet ist, so dass inzwischen neue Fahrzeuge kommen, müssen diese natürlich warten | Genau so würde ich es nämlich auch denken. Gibt ja noch zig andere Beispiele (LKW der 2 Minuten zum rückwärts einrangieren die ganze Strasse versperrt etc.) | _________________ Beste Grüße!
"derBert" |
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Verfasst am: 30.09.2011 12:58:59 Titel: |
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Verfasst am: 30.09.2011 13:14:05 Titel: |
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derBert hat folgendes geschrieben: | Agent Smurf hat folgendes geschrieben: | Kinder links raus never immer rechts zum Fussweg | Grundsätzlich richtig. Wir haben allerdings zwei Kinder - und da selbst durchs Auto klettern noch nicht geht, müssen Mama und Papa auf jeweils einer Seite raustragen.
Ok sehe ich ein
flashman hat folgendes geschrieben: | Du musst selbst als Türöffner eine sinnvolle Lücke abwarten. Wenn die Tür dann länger geöffnet ist, so dass inzwischen neue Fahrzeuge kommen, müssen diese natürlich warten | Genau so würde ich es nämlich auch denken. Gibt ja noch zig andere Beispiele (LKW der 2 Minuten zum rückwärts einrangieren die ganze Strasse versperrt etc.) |
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 Abenteurer

Mit dabei seit Ende 2007 Wohnort: Norge Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux Arctic Trucks 37" 3. Unimog U1750L 4. Volvo TGB 11/11 Panzerjäger 5. Volvo BV202 |
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Verfasst am: 30.09.2011 13:54:42 Titel: |
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Agent Smurf hat folgendes geschrieben: | derBert hat folgendes geschrieben: | Agent Smurf hat folgendes geschrieben: | Kinder links raus never immer rechts zum Fussweg | Grundsätzlich richtig. Wir haben allerdings zwei Kinder - und da selbst durchs Auto klettern noch nicht geht, müssen Mama und Papa auf jeweils einer Seite raustragen.
Ok sehe ich ein
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Hmmm muss man das einsehen ?? Gibt es einen technischen Grund, warum das Herausholen von der Bürgersteigseite
nicht für beide funktioniert ?? Z.B. Trenngitter, weil sonst Mord und Totschlag zwischen den Beiden ??.
Sicher ist das læstig quer durch Auto und über den anderen Kindersitz krabbeln zu müssen, aber welcher wirklich valide
Grund spricht gegen diese Prozedur ??
Gruss
Christian | |
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Verfasst am: 30.09.2011 14:03:23 Titel: |
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Kommt aufs auto an in manchen ist es halt etwas eng oder manche personen sind kräftiger.
Klar sollte man immer versuchen auf der Beifahrerseite die Kids rauszuholen, aber wenn es nicht geht geht es nicht. | _________________ Chevy Blazer, 4,3 L, V6, Bj. 2001
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 Offroader

Mit dabei seit Anfang 2010 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5074 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 30.09.2011 14:12:04 Titel: |
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ChristianNO hat folgendes geschrieben: | Hmmm muss man das einsehen ?? |
Das mag von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich sein. Bei unserem ist es wegen des Beins vom Isofix im Fussraum, welches fast bis an den Vordersitz heranreicht, kaum möglich ohne etwas zu tragen durch das Auto zu klettern. Ist etwa so, als würdest Du vom Fahrer- auf den Beifahrersitz über Gangschaltung und Handbremse drüberklettern. Und das jetzt bitte wiederholen mit einem sich bewegenden 10Kilo-Paket. Viel Spass beim Versuch. Mein Kind gebe ich Dir dafür nicht.
Führt aber auch an der Frage vorbei (auf der anderen Seite ist ja der Radweg mit der gleichen Problematik). | _________________ Beste Grüße!
"derBert" |
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 Abenteurer

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Verfasst am: 30.09.2011 15:33:54 Titel: |
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Suchen wir doch mal ein bischen.....
Zitat: | OLG Bremen v. 29.05.2008:
Es stellt keinen Verstoß gegen die gesteigerte Sorgfaltspflicht in § 14 I StVO dar, wenn eine Mutter beim Anschnallen ihres Kindes in einem an der Straße parkenden Pkw die hintere Tür auf der Fahrerseite des Pkw öffnet und diese Tür von einem herannahenden Pkw allein deshalb beschädigt wird, weil der Fahrer den erforderlichen Seitenabstand nicht eingehalten hat (Haftung von mindestens 4/5 zu Lasten des vorbeifahrenden Kfz-Führers).
Der passende Fall dazu
noch mal
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Etwas andere Sicht
Zitat: |
BGH - LG München I - AG München
6.10.2009
VI ZR 316/08
1. Die Sorgfaltsanforderung des § 14 Abs. 1 StVO erfasst auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände einoder auszuladen oder einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen.
2. Kommt es dabei zur Berührung der geöffneten Fahrzeugtür mit einem in zu geringem Abstand vorbeifahrenden LKW, kann eine hälftige Schadensteilung gerechtfertigt sein.
StVO § 14 Abs. 1
StVG § 17
Aktenzeichen: VIZR316/08 Paragraphen: StVO§14 StVG§17 Datum: 2009-10-06
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Letztendlich bewegt man sich im Bereich der Gummi- bzw. Auslegungsparagraphen.
Wieviel dir das hilft wenn es kein Kratzer an einer Tür ist, sondern du dein Kind unter einer Vorderachse hervorholst
musst du für dich selbst entscheiden.
Der Vergleich mit dem Fahrradweg auf der anderen Seite hinkt glaube ich etwas, da hier auch eine erhøhte Aufmerksamkeit
vom Radfahrer verlangt wird, gerade weil hier solche Situationen erwartet werden müssen.
Gruss
Christian | |
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 Offroader

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Verfasst am: 30.09.2011 16:05:12 Titel: |
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In dem letztgenannten Urteil (das hatte ich auch schon gefunden) war die Sachlage insofern etwas anders, als die Tür nicht voll geöffnet war und erst beim vorbeifahren des LKWs sich ganz öffnete. Das Hindernis entstand also erst in voller Grösse, als der LKW-Fahrer schon halb dran vorbei war.
Da scheint mir das erste Urteil schon passender (Stichwort Lebensrealität), danke Dir für den Link!
Ob Radfahrer <-> Autofahrer da so einen Unterschied macht? Ich denke, dass ich als Verkehrsteilnehmer - wenn ich vor mir klar und deutlich ein Hinderniss erkennen kann - darauf Rücksicht zu nehmen habe, egal mit welchem Verkehrsmittel ich unterwegs bin. Muss dabei überhaupt nicht um Kinder gehen. Es kann ja auch sein, dass ich in einer Einfahrt stehe und 4m lange Bretter nach hinten aus dem Auto auslade (wobei dies deutlich von weitem zu erkennen ist!). | _________________ Beste Grüße!
"derBert" |
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 Abenteurer

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Verfasst am: 30.09.2011 16:18:16 Titel: |
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@Bert
aber denke dran....auch beim ersten Link gab es eine Schadensteilung bzw. eine Mithaftung.
Gruss
Christian | |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


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Verfasst am: 30.09.2011 16:37:06 Titel: |
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Auch im ersten Fall wird die Tür aber geöffnet, während Fahrzeuge vorbeifahren. Die initiale Frage ging glaub ich um den Fall, wie es aussieht, wenn die Tür schon komplett offen ist. Sie stellt damit ein statisches Hindernis da und statische Hindernisse können nicht an Unfällen Schuld sein, da sie weithin vorher sichtbar waren. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Offroader

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Verfasst am: 30.09.2011 16:38:05 Titel: |
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Zitat: | Die Richter hielten die Entscheidung ihrer Kollegen [der ersten Instanz] für lebensfremd. Im Übrigen gibt es keine Bestimmung, die das Öffnen der linken Tür grundsätzlich verbietet. Es muss nur sichergestellt sein, dass dabei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hielt es das Gericht für erwiesen, dass es zu dem Unfall nur gekommen war, weil der Beklagte es versäumt hatte, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu dem geparkten Fahrzeug des Klägers einzuhalten.
Dass sich der Kläger trotzdem mit einer Quote von 80 Prozent zufrieden geben muss, ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass er in seiner Berufung keine höheren Forderungen gestellt hat. |
Unabhängig davon versucht man logischerweise, solche Situationen wenn irgend möglich zu vermeiden. Mich interessierte einfach mal, ob "anhupen und beschimpfen" als gerechtfertigt anzusehen ist. | _________________ Beste Grüße!
"derBert" |
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