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 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: München Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4990 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux 2. Vespa PX80 Bj. 83  |
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Verfasst am: 24.11.2011 13:02:17 Titel: als LKW zulassen + als PKW versichern??? |
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Tag,
ich hab nochmal eine kurze Frage zur Zulassung als LKW.
Wenn ich ein Geländewagen als LKW zulasse (mit den entsprechenden Umbauten) kann ich ihn dann trotzdem als PKW bei meiner Versicherung versichern oder wird der automatisch als LKW (nach Nutzlast und so) versichert?
Wie is das denn bei euch?
Danke schonmal!
Gruß Basti | _________________ Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst in den Du fährst.
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern! |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 24.11.2011 13:05:35 Titel: |
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Das Thema haben wir ja gerade parallel im Santana Bereich. Ich habe bereits einen LKW als PKW versichert. Tordi merkte dazu an, dass das nur bei Fahrzeugen geht, die auch als PKW existieren und nur einzeln zum LKW umgeschlüsselt wurden. Zudem muss klar eine Nicht LKW Nutzung vorliegen. Und man selber schafft es direkt eher selten, hier ist der Weg über eine fähigen Makler sinnvoller.
Aber generell auf Deine Frage bezogen: Ja, sowas geht. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: München Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4990 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux 2. Vespa PX80 Bj. 83  |
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Verfasst am: 24.11.2011 13:43:09 Titel: |
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Ok, das klingt ja schonmal garnich schlecht. Mit "fähigen Makler" meinst du den Versicherungsmakler oder? Also das obliegt dann der Versicherung wenn die es aktzeptieren dass es nur als PKW genutzt wird, seh ich das richtig?
In meinem fall gibt es das fahrzeug als reinen PKW. | _________________ Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst in den Du fährst.
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern! |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 24.11.2011 13:49:48 Titel: |
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basticsl hat folgendes geschrieben: | Ok, das klingt ja schonmal garnich schlecht. Mit "fähigen Makler" meinst du den Versicherungsmakler oder? Also das obliegt dann der Versicherung wenn die es aktzeptieren dass es nur als PKW genutzt wird, seh ich das richtig?
In meinem fall gibt es das fahrzeug als reinen PKW. |
Korrekt  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: München Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4990 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux 2. Vespa PX80 Bj. 83  |
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Verfasst am: 24.11.2011 14:00:53 Titel: |
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Jetz noch eine Frage dazu: Wenn ich den Umbau mach muß ich ja beim Tüv vorfahren oder kann ich direkt zum Finanzamt?
Weil nich dass wenn ich zum Tüv fahr und die Schlüsselnummer durchgestrichen werden, dann hat mein Versicherungsvertreter nämlich ein Problem mim versichern als PKW hat er gemeint.
Also muß man erst beim Tüv vorfahren oder nich? | _________________ Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst in den Du fährst.
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern! |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2007 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. LandRover Freelander 2 |
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Verfasst am: 24.11.2011 15:21:30 Titel: |
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da schleiße ich mich an: Muss ein steuerrechtlich zum Lkw umgebauter GW vom TÜV auch als Lkw abgenommen sein, um beim Finanzamt eine Besteuerung nach Gewicht zu bekommen? oder geht das dann wieder nicht mit deren Richtlinien überein? oder ist auch DAS Auslegungssache des für mich zuständigen Finanzbeamten? | _________________ Grüße Colli |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2010 Status: Offline
| Fahrzeuge 1. 88er W160 SD33T 2. Defender 130 |
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Verfasst am: 24.11.2011 16:35:41 Titel: |
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also ich hab das thema heute vormittag mit meienem Versicherungsheini durchgesprochen .
Herraus kahm das der als PKW 2012 454,37 kosten wird.
Als LKW wird er nur 432,51 euro kosten - alöso sogar etwas günstiger.
Ersagte mir aber das die Kisten als LKW normalerweise teurer sind als als PKW - in dem fall ist es günstiger weil der nissan als PKW extrem teuer ist weil er ja in dieser einstufung bei 23 von 24 liegt
als LKW gibt es diese Einstufung ja nicht .
mein Jeep hat komischerweise auch 23 ... giubts eig überhaupt geländewagen die da weniger haben ?  | |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 24.11.2011 16:58:20 Titel: |
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basticsl hat folgendes geschrieben: | Jetz noch eine Frage dazu: Wenn ich den Umbau mach muß ich ja beim Tüv vorfahren oder kann ich direkt zum Finanzamt?
Weil nich dass wenn ich zum Tüv fahr und die Schlüsselnummer durchgestrichen werden, dann hat mein Versicherungsvertreter nämlich ein Problem mim versichern als PKW hat er gemeint.
Also muß man erst beim Tüv vorfahren oder nich? |
Du musst nach einem Umbau immer zuerst zum TÜV. Da gibt es gar keine Frage oder Spielraum. Das Finanzamt hat in dieser Reihe nichts verloren. Ich verstehe die Frage auch nicht ganz.
@colli1979: Theoretisch nein...Also man könnte auch nen PKW als LKW versteuern. In der Praxis kenne ich aber keinen Fall. Dürfte nicht viele geben, die das durch haben. Spannende Frage. | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 24.11.2011 20:37:18 Titel: |
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Basti, das Finanzamt nimmt die Beurteilung Pkw oder Lkw Steuer (bezogen auf strittige Fälle) völlig autark vor, nach eigenen Richtlinien, im Zweifelsfall scheren die sich nen Pfifferling um die Einstufung, die der TÜV vorgenommen hat.
Konkretes Beispiel: Unser Island-Lappländer, den du ja mal gesehen hast beim Flying-Grillen, ist lt. Papieren ein Pkw, das Finanzamt FS würde ihn aber (lt. Info Sachbearbeiter) als Lkw versteuern, egal ob da Pkw in den Papieren steht oder net, weil (O-Ton Finanzbeamter:) "das is doch ganz klar ein Lkw".
An deiner Stelle würd ich ERST mitm Finanzamt die Lkw-Sache klarmachen, das mitm TÜV kannst du ja dann immer noch machen (natürlich "unverzüglich", eh klar ). | |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Bielefeld Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Nissan X-trail ( T31) Bj.2010 |
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Verfasst am: 24.11.2011 23:37:18 Titel: |
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das macht wohl jedes finanzamt anders
hier in bielefeld haben die ganz klar gesagt wir machen nur das was in den papieren steht als wenn die zulassungsstelle in die papiere LKW einträgt ist es für die auch ein LKW und wird entsprechend versteuert | |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2010 Wohnort: Weiden (Oberpfalz) Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux XtraCab 2. Jeep Wrangler JK |
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Verfasst am: 25.11.2011 06:30:39 Titel: |
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Servus!
als langjähriger Pickup - Fahrer habe ich mit Einstufung / Zulassung / Versteuerung schon einiges erlebt....
Wichtig ist: Erst zum Finanzamt, dann zum TÜV! Denn wie bereits geschrieben wurde, leider hat in Deutschland das Steuerrecht mit dem Zulassungsrecht nichts zu tun. Was in der Praxis heißt, das Finanzamt kann in seiner Zuständigkeit klären, wie ein Fahrzeug versteuert wird! Da werden leider zweierlei Maßstäbe angelegt...
Es bringt also wenig, einiges an Geld in einen Umbau zu stecken, der vom TÜV gefordert wird, um dann letztlich doch nach Hubraum besteuert zu werden und nicht nach Gewicht. Frag beim Finanzamt, was Du für Kriterien erfüllen mußt, und fahr dann erst zum TÜV. so kannst Du am ehesten ausrechnen, wie viel Du Dir im Endeffekt sparst!
Letztlich kommt es auf einen gnädigen Finanzbeamten an. Bei meinem damaligen L200, der klar lt. Papieren ein LKW war, wurde ich die ersten beiden Jahre nach Gewicht versteuert, also günstiger. Dann kam der Hickhack, plötzlich hatte ich einen PKW, obwohl immer noch LKW in den Papieren stand! Also Steuer rauf von 172 auf 430 Euro! Einsprüche brachten alle nicht den gewünschten Erfolg, für das finanzamt stand bei einem Viertürer die Personenbeförderung im Vordergrund, die Ladefläche war kürzer als der Innenraum. So war der L200 für die ab sofort (steuerlich gesehen) kein LKW mehr!
Alle Begründungen, daß z.B. ein Pickup als LKW eingeführt wird mit 22% Zoll statt 10% wie bei einem PKW, daß ich weiterhin alle Nachteile des LKW hätte (Sonn- und Feiertagsfahrverbot mit Anhängern, teuerere Versicherung), interessierte überhaupt nicht! Schwachsinnige Abzocke, nichts anderes.
Zur LKW-Versicherung: Die ist in den allermeisten Fällen wesentlich teurerer als bei PKW! Ist aber auch Verhandlungssache. Die meisten Versicherungen richten sich bindend nach dem Eintrag in den Fahrzeugpapieren. Mitsubishi hat ein Abkommen mit der Nürnberger Versicherung, dort wird auch ein als LKW zugelassener L200 als PKW versichert. Leider haben die dieses Abkommen nur mit Mitsubishi (und , da bin ich mir aber nicht 100%ig sicher)...
Andere Versicherungen lassen sich auf einen Deal ein und versichern als Lieferwagen, spart auch Kohle. Bei einer LKW-Zulassung kommt man auch mit den Prozenten nicht so weit runter wie als PKW. Ich würde dir also auch hier empfehlen, verschiedene Angebote einzuholen, vielleicht auch mal persönlich vorbeizufahren...
Erst wenn Du weißt, daß das Finanzamt sein OK gibt, was der TÜV verlangt und was Du an Versicherung zahlen mußt, kannst Du sagen, ob sich der Umbau lohnt oder nicht! So würde ich das machen...
Gruß aus Bayern, Jürgen | _________________
Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ausgeglichen!!! |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Anfang 2008 Wohnort: München Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 4990 Tagen gestartet!
| Fahrzeuge 1. Toyota Hilux 2. Vespa PX80 Bj. 83  |
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Verfasst am: 25.11.2011 08:02:00 Titel: |
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Hab gestern auch noch mim FA telefoniert, der betroffenen Mann hat gemeint wenn ich des umbau und er sein ok dafür gibt dass es ein LKW ist dann kann ich es als LKW versteuern, Der war recht nett und hat des mit mir durchgesprochen, da muß ich auch vorher nich zum Tüv weil es ja als PKW zugelassen wird (und versichert) und nur als LKW versteuert. Der vom FA weiß schonmal bescheid und ich meld mich wieder bei ihm dann gehen wir alles durch nach seinen Wünschen - find ich super von dem!
So, jetz brauch ich nur noch des Auto  | _________________ Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst in den Du fährst.
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern! |
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 25.11.2011 15:41:23 Titel: |
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Basti, bei deinem/unsrem Finanzamt ist zwar die Widerspruchstelle jenseits von Gut und Böse, aber die normalen Sachbearbeiter sind da voll okay, hab bisher mehrfach gute Erfahrungen gemacht, wenn man bei denen anruft und den Fall freundlich-sachlich klärt, dann sind die recht entgegenkommend - hier kann man sogar 3 Monate später die Kfz-Steuer zahlen (statt Bankeinzug zur Fälligkeit), das gibt´s sonst glaub ich nirgendwo, oder?  | |
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 Quetscheschäff


Mit dabei seit Mitte 2009 Wohnort: schöneiche Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO 2. Nissan Pickup D40 |
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Verfasst am: 25.11.2011 16:03:07 Titel: |
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da wünsch ich viel glück und bitte mal um info wenn alles durch ist ... denn ich kanns mir beim besten willen nicht vorstellen.
die eintragung LKW war immer die erste maßgabe wenn ich bei mir mit nem FA gesprochen hab, was bei mir von anfang an der fall war.
ansonsten war es bei mir wie bei redneck.
aber alles was ich beim tüv machen mußte war sitze hinten austragen lassen. den hatt auch der gittereinbau nicht interessiert. den wollte nur das FA sehen, damit sie klar abgrenzen können bis wo personenbeförderung geht. | |
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 Offroader


Mit dabei seit Ende 2008
| Fahrzeuge 1. Wrangler JK 2. Chevy C10 3. Käfer 1600i 4. Qek Junior |
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Verfasst am: 26.11.2011 17:18:25 Titel: |
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Nur kurz zur Info.
Meinem Finanzamt ist die Eintragung "LKW" meines Def.90 völlig egal. Ebenso die vorhandene Laderaumabtrennung, die nicht vorhandenen hinteren Sitz- und Gurtbefestigungen, die nicht vorhandenen hinteren Seitenfenster, die eingetragenen 3 Sitzplätze, die Verzurrmöglichkeiten.
Reaktion nach meinem Einspruch:
"....Die Höchstgeschwindigkeit von 135km/h (Motorisierung), Gestaltung von Karoserie und die bei Besetzung von 3 Personen übrigbleibende, geringe Nutzlast von 501kg (zGg. 2,4t) deuten wohl eher auf einen Geländewagen hin, der sowohl zur Beförderung von Personen, als auch zur Beförderung von Gütern geeignet ist. Unter Berücksichtigung aller Merkmale des Fahrzeugs läßt sich eine objektive Beschaffenheit zur überwiegenden Güterbeförderung nicht feststellen."
Jeder Finanzamtheini entscheidet da eigenmächtig .......und darf das auch!
Sieht nicht gut aus bei mir.
Also, verlaßt euch nicht ausschließlich auf eure Papiere!
Gruß
Bernd | |
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