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als LKW zulassen + als PKW versichern???

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basticsl
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BeitragVerfasst am: 24.11.2011 13:02:17    Titel: als LKW zulassen + als PKW versichern???
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Tag,

ich hab nochmal eine kurze Frage zur Zulassung als LKW.
Wenn ich ein Geländewagen als LKW zulasse (mit den entsprechenden Umbauten) kann ich ihn dann trotzdem als PKW bei meiner Versicherung versichern oder wird der automatisch als LKW (nach Nutzlast und so) versichert?
Wie is das denn bei euch?

Danke schonmal!
Gruß Basti

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flashman
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BeitragVerfasst am: 24.11.2011 13:05:35    Titel:
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Das Thema haben wir ja gerade parallel im Santana Bereich. Ich habe bereits einen LKW als PKW versichert. Tordi merkte dazu an, dass das nur bei Fahrzeugen geht, die auch als PKW existieren und nur einzeln zum LKW umgeschlüsselt wurden. Zudem muss klar eine Nicht LKW Nutzung vorliegen. Und man selber schafft es direkt eher selten, hier ist der Weg über eine fähigen Makler sinnvoller.

Aber generell auf Deine Frage bezogen: Ja, sowas geht.

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basticsl
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BeitragVerfasst am: 24.11.2011 13:43:09    Titel:
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Ok, das klingt ja schonmal garnich schlecht. Mit "fähigen Makler" meinst du den Versicherungsmakler oder? Also das obliegt dann der Versicherung wenn die es aktzeptieren dass es nur als PKW genutzt wird, seh ich das richtig?
In meinem fall gibt es das fahrzeug als reinen PKW.

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flashman
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BeitragVerfasst am: 24.11.2011 13:49:48    Titel:
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basticsl hat folgendes geschrieben:
Ok, das klingt ja schonmal garnich schlecht. Mit "fähigen Makler" meinst du den Versicherungsmakler oder? Also das obliegt dann der Versicherung wenn die es aktzeptieren dass es nur als PKW genutzt wird, seh ich das richtig?
In meinem fall gibt es das fahrzeug als reinen PKW.


Korrekt Euer Wunsch sei mir Befehl

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basticsl
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BeitragVerfasst am: 24.11.2011 14:00:53    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Jetz noch eine Frage dazu: Wenn ich den Umbau mach muß ich ja beim Tüv vorfahren oder kann ich direkt zum Finanzamt?
Weil nich dass wenn ich zum Tüv fahr und die Schlüsselnummer durchgestrichen werden, dann hat mein Versicherungsvertreter nämlich ein Problem mim versichern als PKW hat er gemeint.
Also muß man erst beim Tüv vorfahren oder nich?

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colli1979
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1. LandRover Freelander 2
BeitragVerfasst am: 24.11.2011 15:21:30    Titel:
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da schleiße ich mich an: Muss ein steuerrechtlich zum Lkw umgebauter GW vom TÜV auch als Lkw abgenommen sein, um beim Finanzamt eine Besteuerung nach Gewicht zu bekommen? oder geht das dann wieder nicht mit deren Richtlinien überein? oder ist auch DAS Auslegungssache des für mich zuständigen Finanzbeamten?

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Grüße Colli
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Trooper
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BeitragVerfasst am: 24.11.2011 16:35:41    Titel:
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also ich hab das thema heute vormittag mit meienem Versicherungsheini durchgesprochen .

Herraus kahm das der Patrol als PKW 2012 454,37 kosten wird.
Als LKW wird er nur 432,51 euro kosten - alöso sogar etwas günstiger.


Ersagte mir aber das die Kisten als LKW normalerweise teurer sind als als PKW - in dem fall ist es günstiger weil der nissan als PKW extrem teuer ist weil er ja in dieser einstufung bei 23 von 24 liegt Hau mich, ich bin der Frühling

als LKW gibt es diese Einstufung ja nicht .


mein Jeep hat komischerweise auch 23 ... giubts eig überhaupt geländewagen die da weniger haben ? Hau mich, ich bin der Frühling
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flashman
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BeitragVerfasst am: 24.11.2011 16:58:20    Titel:
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basticsl hat folgendes geschrieben:
Jetz noch eine Frage dazu: Wenn ich den Umbau mach muß ich ja beim Tüv vorfahren oder kann ich direkt zum Finanzamt?
Weil nich dass wenn ich zum Tüv fahr und die Schlüsselnummer durchgestrichen werden, dann hat mein Versicherungsvertreter nämlich ein Problem mim versichern als PKW hat er gemeint.
Also muß man erst beim Tüv vorfahren oder nich?


Du musst nach einem Umbau immer zuerst zum TÜV. Da gibt es gar keine Frage oder Spielraum. Das Finanzamt hat in dieser Reihe nichts verloren. Ich verstehe die Frage auch nicht ganz.

@colli1979: Theoretisch nein...Also man könnte auch nen PKW als LKW versteuern. In der Praxis kenne ich aber keinen Fall. Dürfte nicht viele geben, die das durch haben. Spannende Frage.

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Club der Ehemaligen



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BeitragVerfasst am: 24.11.2011 20:37:18    Titel:
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Basti, das Finanzamt nimmt die Beurteilung Pkw oder Lkw Steuer (bezogen auf strittige Fälle) völlig autark vor, nach eigenen Richtlinien, im Zweifelsfall scheren die sich nen Pfifferling um die Einstufung, die der TÜV vorgenommen hat.
Konkretes Beispiel: Unser Island-Lappländer, den du ja mal gesehen hast beim Flying-Grillen, ist lt. Papieren ein Pkw, das Finanzamt FS würde ihn aber (lt. Info Sachbearbeiter) als Lkw versteuern, egal ob da Pkw in den Papieren steht oder net, weil (O-Ton Finanzbeamter:) "das is doch ganz klar ein Lkw".

An deiner Stelle würd ich ERST mitm Finanzamt die Lkw-Sache klarmachen, das mitm TÜV kannst du ja dann immer noch machen (natürlich "unverzüglich", eh klar Grins ).
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torsten66
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BeitragVerfasst am: 24.11.2011 23:37:18    Titel:
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das macht wohl jedes finanzamt anders
hier in bielefeld haben die ganz klar gesagt wir machen nur das was in den papieren steht als wenn die zulassungsstelle in die papiere LKW einträgt ist es für die auch ein LKW und wird entsprechend versteuert
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Redneck
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1. Toyota Hilux XtraCab
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BeitragVerfasst am: 25.11.2011 06:30:39    Titel:
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Servus!

als langjähriger Pickup - Fahrer habe ich mit Einstufung / Zulassung / Versteuerung schon einiges erlebt.... Nee, oder?

Wichtig ist: Erst zum Finanzamt, dann zum TÜV! Denn wie bereits geschrieben wurde, leider hat in Deutschland das Steuerrecht mit dem Zulassungsrecht nichts zu tun. Was in der Praxis heißt, das Finanzamt kann in seiner Zuständigkeit klären, wie ein Fahrzeug versteuert wird! Da werden leider zweierlei Maßstäbe angelegt...

Es bringt also wenig, einiges an Geld in einen Umbau zu stecken, der vom TÜV gefordert wird, um dann letztlich doch nach Hubraum besteuert zu werden und nicht nach Gewicht. Frag beim Finanzamt, was Du für Kriterien erfüllen mußt, und fahr dann erst zum TÜV. so kannst Du am ehesten ausrechnen, wie viel Du Dir im Endeffekt sparst!

Letztlich kommt es auf einen gnädigen Finanzbeamten an. Bei meinem damaligen L200, der klar lt. Papieren ein LKW war, wurde ich die ersten beiden Jahre nach Gewicht versteuert, also günstiger. Dann kam der Hickhack, plötzlich hatte ich einen PKW, obwohl immer noch LKW in den Papieren stand! Also Steuer rauf von 172 auf 430 Euro! Einsprüche brachten alle nicht den gewünschten Erfolg, für das finanzamt stand bei einem Viertürer die Personenbeförderung im Vordergrund, die Ladefläche war kürzer als der Innenraum. So war der L200 für die ab sofort (steuerlich gesehen) kein LKW mehr! Obskur

Alle Begründungen, daß z.B. ein Pickup als LKW eingeführt wird mit 22% Zoll statt 10% wie bei einem PKW, daß ich weiterhin alle Nachteile des LKW hätte (Sonn- und Feiertagsfahrverbot mit Anhängern, teuerere Versicherung), interessierte überhaupt nicht! Schwachsinnige Abzocke, nichts anderes.

Zur LKW-Versicherung: Die ist in den allermeisten Fällen wesentlich teurerer als bei PKW! Ist aber auch Verhandlungssache. Die meisten Versicherungen richten sich bindend nach dem Eintrag in den Fahrzeugpapieren. Mitsubishi hat ein Abkommen mit der Nürnberger Versicherung, dort wird auch ein als LKW zugelassener L200 als PKW versichert. Leider haben die dieses Abkommen nur mit Mitsubishi (und Ford, da bin ich mir aber nicht 100%ig sicher)...
Andere Versicherungen lassen sich auf einen Deal ein und versichern als Lieferwagen, spart auch Kohle. Bei einer LKW-Zulassung kommt man auch mit den Prozenten nicht so weit runter wie als PKW. Ich würde dir also auch hier empfehlen, verschiedene Angebote einzuholen, vielleicht auch mal persönlich vorbeizufahren...

Erst wenn Du weißt, daß das Finanzamt sein OK gibt, was der TÜV verlangt und was Du an Versicherung zahlen mußt, kannst Du sagen, ob sich der Umbau lohnt oder nicht! So würde ich das machen...

Gruß aus Bayern, Jürgen

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basticsl
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BeitragVerfasst am: 25.11.2011 08:02:00    Titel:
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Hab gestern auch noch mim FA telefoniert, der betroffenen Mann hat gemeint wenn ich des umbau und er sein ok dafür gibt dass es ein LKW ist dann kann ich es als LKW versteuern, Der war recht nett und hat des mit mir durchgesprochen, da muß ich auch vorher nich zum Tüv weil es ja als PKW zugelassen wird (und versichert) und nur als LKW versteuert. Der vom FA weiß schonmal bescheid und ich meld mich wieder bei ihm dann gehen wir alles durch nach seinen Wünschen - find ich super von dem!
So, jetz brauch ich nur noch des Auto Hau mich, ich bin der Frühling

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BeitragVerfasst am: 25.11.2011 15:41:23    Titel:
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Basti, bei deinem/unsrem Finanzamt ist zwar die Widerspruchstelle jenseits von Gut und Böse, aber die normalen Sachbearbeiter sind da voll okay, hab bisher mehrfach gute Erfahrungen gemacht, wenn man bei denen anruft und den Fall freundlich-sachlich klärt, dann sind die recht entgegenkommend - hier kann man sogar 3 Monate später die Kfz-Steuer zahlen (statt Bankeinzug zur Fälligkeit), das gibt´s sonst glaub ich nirgendwo, oder? Grins
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BeitragVerfasst am: 25.11.2011 16:03:07    Titel:
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da wünsch ich viel glück und bitte mal um info wenn alles durch ist ... denn ich kanns mir beim besten willen nicht vorstellen.
die eintragung LKW war immer die erste maßgabe wenn ich bei mir mit nem FA gesprochen hab, was bei mir von anfang an der fall war.
ansonsten war es bei mir wie bei redneck.
aber alles was ich beim tüv machen mußte war sitze hinten austragen lassen. den hatt auch der gittereinbau nicht interessiert. den wollte nur das FA sehen, damit sie klar abgrenzen können bis wo personenbeförderung geht.
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The Rat
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2. Chevy C10
3. Käfer 1600i
4. Qek Junior
BeitragVerfasst am: 26.11.2011 17:18:25    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Nur kurz zur Info.
Meinem Finanzamt ist die Eintragung "LKW" meines Def.90 softtop völlig egal. Ebenso die vorhandene Laderaumabtrennung, die nicht vorhandenen hinteren Sitz- und Gurtbefestigungen, die nicht vorhandenen hinteren Seitenfenster, die eingetragenen 3 Sitzplätze, die Verzurrmöglichkeiten.
Reaktion nach meinem Einspruch:
"....Die Höchstgeschwindigkeit von 135km/h (Motorisierung), Gestaltung von Karoserie und die bei Besetzung von 3 Personen übrigbleibende, geringe Nutzlast von 501kg (zGg. 2,4t) deuten wohl eher auf einen Geländewagen hin, der sowohl zur Beförderung von Personen, als auch zur Beförderung von Gütern geeignet ist. Unter Berücksichtigung aller Merkmale des Fahrzeugs läßt sich eine objektive Beschaffenheit zur überwiegenden Güterbeförderung nicht feststellen."
Jeder Finanzamtheini entscheidet da eigenmächtig .......und darf das auch!
Sieht nicht gut aus bei mir. traurig
Also, verlaßt euch nicht ausschließlich auf eure Papiere!

Gruß
Bernd
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