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ausländischer anhänger hinter deutschem zugfahrzeug

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georg.v
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Fahrzeuge
1. Hyundai Terracan
BeitragVerfasst am: 18.01.2012 19:19:31    Titel:
 Antworten mit Zitat  

el Bodo hat folgendes geschrieben:
kamel007 hat folgendes geschrieben:
ist kein Gerücht, der Anhänger ist übers zugfahrzeug versichert, das gilt auch wenn er sich losreißt , und auch für alle Schäden die er verursacht bis er zum Stillstand gekommen ist
die Haftpflicht für den Anhänger selber gilt nur, wenn du ihn schiebst, oder er wegrollt usw. ohne zugfahrzeug, deshalb ist die ja so billig


Ich weiß nicht obs in Deutschland genau so ist wie in Österreich - hier muss der Hänger nachweislich eine längere Zeit vom zugfahrzeug getrennt sein damit die Hängerhaftpflicht zum Tragen kommt. Ansonsten "frisst" den Schaden die Haftpflicht vom zugfahrzeug.
Wie man den Nachweis erbringen soll ist mir aber schleierhaft...

lg Bodo


hehe. noch dazu, weil ja ein anhänger nicht ohne zugfahrzeug auf öffentlichem grund stehen darf.

also bezieht sich das alles darauf, dass mein anhänger ohne zugfahrzeug auf eigengrund schon länger herumsteht, sich dann dort plötzlich losreisst, durchs gartentor abpascht, und auf der straße etwas anstellt.
und dann bekomm sicher ich eine anzeige, weil ich die aufsichts-, ääh sicherungspflicht vernachlässigt hab, und der schaden deshalb fahrlässig entstanden ist. fazit: versicherung sellt ansprüche an mich. danke. YES

Hau mich, ich bin der Frühling
g.

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Unterschätze niemals die Dummheit des Vorbesitzers und die seines Schraubers. Die eigene aber auch nicht.

kostbaresvonvogl.at
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wammy
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Fahrzeuge
1. Delta Minicruiser
2. Daihatsu F20
BeitragVerfasst am: 19.01.2012 17:02:15    Titel:
 Antworten mit Zitat  

anhänger für sportzwecke müssen garnicht versichert werden.
brauchen aber ein eigenes kennzeichen(grün)zb bootstrailer oder pferdeanhänger die müssen normal zum tüv dürfen aber nur für den in dem fahrzeugschein eingetragenen zweck genutzt werden.
bei landwirtschaftlich genutzten hängern (grünes folgekennzeichen), muss auch nicht versichert werden.bis 20km/h sind sie auch tüv befreit.man darf auch zwei zweiachser aneinander hängen wobei der letzte kein einachser sein darf.

_________________
suche alle möglichen f20 -f65 ersatzteile und fahrzeuge.wer was hat bitte anbieten.
und alles zum Minicruiser
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möp
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...und hat diesen Thread vor 4968 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 20.01.2012 15:54:19    Titel:
 Antworten mit Zitat  

der adac hat mich vorhin mal zurückgerufen

deutsches zugfahrzeug, eng. hänger
in england kein problem
in deutschland nicht möglich, hat empfohlen ab der grenze n kurzzeitkennzeichen drauf zu machen

eng. zugfahrzeug, eng hänger ohne papiere und alles is in deutschland aber kein problem
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TK,s-TJ
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Fahrzeuge
1. TJ 4,0
2. Mondeo Tdci 2,2
3. Hela D24
4. , Cube AMS 150 Race
BeitragVerfasst am: 20.01.2012 19:33:27    Titel:
 Antworten mit Zitat  

wammy hat folgendes geschrieben:
anhänger für sportzwecke müssen garnicht versichert werden.
brauchen aber ein eigenes kennzeichen(grün)zb bootstrailer oder pferdeanhänger die müssen normal zum tüv dürfen aber nur für den in dem fahrzeugschein eingetragenen zweck genutzt werden.
bei landwirtschaftlich genutzten hängern (grünes folgekennzeichen), muss auch nicht versichert werden.bis 20km/h sind sie auch tüv befreit.man darf auch zwei zweiachser aneinander hängen wobei der letzte kein einachser sein darf.

YES
Und da gibt es 100derte Hau mich, ich bin der Frühling die sparen sich die 36 Euro Versicherung im Jahr und dann Obskur Parkrempler beim rangieren und die Autoversicherung steigt traurig
Respekt
Heiligenschein meinen Bootshänger haben wir immer von Hand rangiert Heiligenschein Supi

Nur mal so Winke Winke
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