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MB Trac 800

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HPF
müder holznagel fetischist
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1. BJ 42 (verkauft :( )
2. Subaru Forster BJ 1998
BeitragVerfasst am: 06.06.2012 15:15:53    Titel:
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Äääh, seit wann braucht mal als Klasse-3-Inhaber einen T-Führerschein wenn man diesen Traktor fahren will?

Ist unter 7,5 t, also darf ich das fahren...

_________________
http://www.landy-treff.de/
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jeepgärtner
Quetscheschäff
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1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
2. Nissan Pickup D40
BeitragVerfasst am: 06.06.2012 15:46:11    Titel:
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da würde mich eine rechtsgrundlage auch mal interesieren, würde mich eher wegen baumaschinen betreffen.
wenn man das gerät vor dem umtausch fahren darf, muß man es auch nach dem umtausch fahren dürfen.
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Club der Ehemaligen



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Du bist daheim :-)

...und hat diesen Thread vor 4981 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 06.06.2012 15:47:15    Titel:
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Nein, darfst Du nicht!

Die alte Klasse 3 enthält Klasse L, das sind LoF Zugmaschinen bis 32km/h bbH sowie wahlweise Mitführen von zulassungsfreien Anhängern bis 25km/h bbH.

Wer Klasse 3 hat, kann -auf Antrag, wie schon geschildert- beim Umtausch in den EU-Kartenführerschein Klasse T eintragen lassen => LoF Zugmaschinen über 32km/h bis 60km/h, wahlweise mit bis zu 2(!!) Anhängern bis 40km/h bbH dahinter.


So bescheuert das auch sein mag: mit der alten "Pappe" darfst Du den MB Trac nicht fahren, mit der eingetauschten Plastikkarte (wenn Klasse T drin steht) schon. Führerscheinrecht halt Obskur Obskur Obskur
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jeepgärtner
Quetscheschäff
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1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
2. Nissan Pickup D40
BeitragVerfasst am: 06.06.2012 16:00:27    Titel:
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verstehe, da besteht der zugewinn erst beim umtausch Smile
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möp
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Mit dabei seit Ende 2007
Status: Urlaub


BeitragVerfasst am: 06.06.2012 16:07:17    Titel:
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mit der alten klasse 3 (bzw. neue c1) darfst du alle kfz bis 7,5t fahren
das schließt auch den mb trac mit ein

mit anhängern siehts dann aber wieder anders aus
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ThorstenD
Abenteurer
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Mit dabei seit Mitte 2008
Wohnort: bei Bremen


BeitragVerfasst am: 06.06.2012 16:18:15    Titel:
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möp hat folgendes geschrieben:
mit der alten klasse 3 (bzw. neue c1) darfst du alle kfz bis 7,5t fahren
das schließt auch den mb trac mit ein

mit anhängern siehts dann aber wieder anders aus


So ein Unsinn. Sorry, aber woher nimmst Du diese Informationen? Die heutige Klasse T war niemals Inhalt der Klasse 3 sondern schon immer der Klasse 2! Ist jetzt zwar völlig OT, und vielleicht sollte ein Mod die ganze Führerscheinthematik mal abtrennen und verschieben, aber falsch muss es hier dann auch nicht stehen bleiben.


Führerscheinklassen neu und alt im Vergleich:

Führerscheinklasse alt /Führerscheinklasse neu
1.............................../ A unbeschränkt
1A............................./ A beschränkt
1B............................./ A1
2.............................../ C, CE, T
2*............................./ D, DE
3.............................../ B, BE, C1, C1E
3*............................./ D1, D1E
4.............................../ M
5.............................../ L
Mofa........................../ Mofa

*Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibusse

_________________
GR-uß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!
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jeepgärtner
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1. Jeep Wrangler YJ 4,0 HO
2. Nissan Pickup D40
BeitragVerfasst am: 06.06.2012 16:57:13    Titel:
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ich stelle mal in den raum, das hier gerade aneinander vorbei geredet wird.
möp sagt ja nicht, das die alte 3 die neue T beinhaltet, sondern nur das man mit der 3 Kfz bis 7,5to fahren darf, also auch den MB Track!? wenn nicht, warum eigentlich? wie/als was ist der den zugelassen?
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möp
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Mit dabei seit Ende 2007
Status: Urlaub


BeitragVerfasst am: 06.06.2012 17:00:14    Titel:
 Antworten mit Zitat  

jeepgärtner hat folgendes geschrieben:

möp sagt ja nicht, das die alte 3 die neue T beinhaltet, sondern nur das man mit der 3 Kfz bis 7,5to fahren darf, also auch den MB Track!?


genau
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Club der Ehemaligen



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...und hat diesen Thread vor 4981 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 06.06.2012 18:09:31    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Es ist vollkommen zwecklos hier zu diskutieren, weil immer irgendwer alles besser weiß... Headbanger

Ein "Traktor", ganz egal ob 11PS Bautz oder 350PS Fendt, ist (in aller Regel) als "ZUGM. ACKERSCHLEPPER" zugelassen, welche in der Systematik des Kraftfahrt-Bundesamtes unter "LoF Zugmaschine" fällt (land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine). Und dafür braucht es nun einmal, je nach bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, entweder die Klasse L (bis 32km/h), die Klasse T (bis 60km/h) oder auch die Klasse CE (über 60km/h). Das zGG ist hier vollkommen piepegal (außer für die Steuer, sofern man welche zahlt Supi ).

Letzteres ist aber eine absolute Ausnahme, der einzige Schlepper der meinem Kenntnisstand nach in die Klasse "CE notwendig" fällt ist der JCB Fastrack mit Vmax 80km/h.
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Bart
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1. Pajero Automobile Randgruppe - Menschen wie Sie braucht unser Land. Und falls nicht, können Sie noch immer in der mittleren Mongolei als Gnu-Dompteur anheuern. V24, V 44
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BeitragVerfasst am: 06.06.2012 18:22:32    Titel:
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Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Letzteres ist aber eine absolute Ausnahme, der einzige Schlepper der meinem Kenntnisstand nach in die Klasse "CE notwendig" fällt ist der JCB Fastrack mit Vmax 80km/h.

Du vergißt den 'Stern' äh Unimog Supi
Ausserdem wären die Fendt's auch auf mehr als 60km/h tunebar Hau mich, ich bin der Frühling

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1. Unimog 404S
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4. Murray 12 PS Rasentraktor
BeitragVerfasst am: 06.06.2012 18:43:21    Titel:
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Bart hat folgendes geschrieben:
Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Letzteres ist aber eine absolute Ausnahme, der einzige Schlepper der meinem Kenntnisstand nach in die Klasse "CE notwendig" fällt ist der JCB Fastrack mit Vmax 80km/h.

Du vergißt den 'Stern' äh Unimog Supi
Ausserdem wären die Fendt's auch auf mehr als 60km/h tunebar Hau mich, ich bin der Frühling



Servus Bart

mein Unimog ist als LKW Fahrgestell im Brief eingetragen. 5 to zGG. Also ist dafür die alte Klasse 3 ( PKW ) gültig oder für die jüngeren unter uns die Klasse C1

Grüße
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BeitragVerfasst am: 06.06.2012 18:49:48    Titel:
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Zookitreiber hat folgendes geschrieben:
Bart hat folgendes geschrieben:
Sir Landy hat folgendes geschrieben:
Letzteres ist aber eine absolute Ausnahme, der einzige Schlepper der meinem Kenntnisstand nach in die Klasse "CE notwendig" fällt ist der JCB Fastrack mit Vmax 80km/h.

Du vergißt den 'Stern' äh Unimog Supi
Ausserdem wären die Fendt's auch auf mehr als 60km/h tunebar Hau mich, ich bin der Frühling



Servus Bart

mein Unimog ist als LKW Fahrgestell im Brief eingetragen. 5 to zGG. Also ist dafür die alte Klasse 3 ( PKW ) gültig oder für die jüngeren unter uns die Klasse C1

Grüße

Steht das auch so drinnen wennd er für die Landwirtschaft gebaut worden ist Unsicher

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BeitragVerfasst am: 06.06.2012 19:05:22    Titel:
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Bei den Agrar Unimogs steht es so bestimmt drinne. Landwirtschaftliche zugmaschine. Die fahren ja auch bloß 60 soweit ich weiß.

Mein Mog läuft 110-120 KM/H
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BeitragVerfasst am: 06.06.2012 19:22:05    Titel:
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Der 404 war ab Werk IMMER ein LKW.
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BeitragVerfasst am: 06.06.2012 19:23:39    Titel:
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jeepgärtner hat folgendes geschrieben:
da würde mich eine rechtsgrundlage auch mal interesieren, würde mich eher wegen baumaschinen betreffen.
wenn man das gerät vor dem umtausch fahren darf, muß man es auch nach dem umtausch fahren dürfen.


Durfte man vor dem Umtausch auch nicht

war auf 25 km/h beschränkt.

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