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Arbeitsscheinwerfer zulassung ??? bitte um Rat ...

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ryder89
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...und hat diesen Thread vor 5725 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 26.12.2009 19:43:13    Titel: Arbeitsscheinwerfer zulassung ??? bitte um Rat ...
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Hallo,

will am mein auto zusatzscheiwerfer anbringen. Hab nun aber das was normal zugelassen ist, alles schon dran...
d.h. 4 x Fern und 2 x nebel, dazu normal 2 x stand und 2 x abblendlicht.

So will für den besten look aber noch 2 viereckige scheinwerfer ( fern )

Will die nun als Arbeitsscheinwerfer deklarieren. Reicht ein Schalter im innenraum mit Beschriftung " Arbeitsscheinwerfer " ODER MUSS ICH ZUM TÜV ?

Und wollte diese hier nehmen ...

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=310185808092&ssPageName=STRK:MEWAX:IT

geht jeder Fernlichtzusatzscheinwerfer als arbeitsscheiwerfer oder müssen die bespndere kennzeichungen auf dem Glas haben ?

MFG
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vinzenz
Das alte Autoleiden plus Gicht..
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BeitragVerfasst am: 26.12.2009 19:54:02    Titel: Re: Arbeitsscheinwerfer zulassung ??? bitte um Rat ...
 Antworten mit Zitat  

ryder89 hat folgendes geschrieben:


geht jeder Fernlichtzusatzscheinwerfer als arbeitsscheiwerfer oder müssen die bespndere kennzeichungen auf dem Glas haben ?

MFG


da müssen übliche "Baustelle"-Symbole auf die Streuscheibe geklebt werden

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flashman
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BeitragVerfasst am: 26.12.2009 20:02:55    Titel:
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@Vinz: Bitte! Hau mich, ich bin der Frühling

@Ryder: Extra Schalter reicht. Dafür interessiert sich bei GW sowieso niemand. Aber wenn Du der STVZO / FZO Genüge tun willst, dann machst Du es wie selbst geschrieben und kennzeichnest den Schalter separat. Winke Winke

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Bart
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1. japanisch, und neuerdings auch amerikanisch
BeitragVerfasst am: 26.12.2009 20:10:19    Titel: Re: Arbeitsscheinwerfer zulassung ??? bitte um Rat ...
 Antworten mit Zitat  

vinzenz hat folgendes geschrieben:
ryder89 hat folgendes geschrieben:


geht jeder Fernlichtzusatzscheinwerfer als arbeitsscheiwerfer oder müssen die bespndere kennzeichungen auf dem Glas haben ?

MFG


da müssen übliche "Baustelle"-Symbole auf die Streuscheibe geklebt werden


Und am besten über die ganze Streuscheibe des Scheinwerfers damit es gut kenntlich ist Vertrau mir

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ryder89
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...und hat diesen Thread vor 5725 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 26.12.2009 20:13:33    Titel:
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Ok, danke schonmal für die antworten ... nur eins noch ... kann ich die in der ebay auktion also dafür nehmen. Wegen dem symbol, das haben die doch sicher nicht ...
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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 26.12.2009 20:14:35    Titel:
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das Symbol wird getrennt angeboten

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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 26.12.2009 20:19:08    Titel:
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§52 7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
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vinzenz
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BeitragVerfasst am: 26.12.2009 20:42:07    Titel:
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flashman hat folgendes geschrieben:
@Vinz: Bitte! Hau mich, ich bin der Frühling


meinte damit

Suche -> Technik allgemein = 30-1 Suchergebnisse

Suche -> Alle = 157 - 1 Suchergebnisse

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nicolas-eric
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1. Jeep Runicon
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BeitragVerfasst am: 26.12.2009 22:27:51    Titel:
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Mein TÜVer nannte den Begriff Rangierscheinwerfer und sagte, beim Rangieren darf man die auch nutzen, wenn man keine blendet. Allerdings habe ich darüber im Netz nichts gefunden.

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DerGlonntaler
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1. VW Amarok Grüne Plakette - 20 Jahre alter Benziner oder wie ist das zu verstehen :-) ?
BeitragVerfasst am: 26.12.2009 22:46:40    Titel:
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Rangierscheinwerfer kenn ich ned, nur Rückfahrscheinwerfer

das sind übrigends die einzigen Scheinwerfer die, als Zusatzscheinwerfer, keiner Norm unterliegen,

also weder E-Prüfzeichen noch die Wattzahl ist vorgeschrieben, sobald sie nur zusätzlich drann sind und mindestens ein bauartgeprüfter z.B im Rücklicht vorhanden ist, kann man hinschrauben was man will, egal ob Nebel oder Fernscheinwerfer, was man halt will, weite Sicht oder lieber in der Breite
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nicolas-eric
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1. Jeep Runicon
2. Porsche Diesel 218
BeitragVerfasst am: 27.12.2009 01:20:16    Titel:
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Das stimmt so nicht.
Es sind lediglich spezielle Rückfahrscheinwerfer erlaubt.
Und davon auch nur 1-2 Stück.
Nur bei KFZ über 3.5 Tonnen sind bis zu vier erlaubt. Das dürfen bei Bussen und LKW über 3.5 Tonnen (Klasse N2, N3, M2,M3) auch Nebelscheinwerfer sein.


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Don-Pero
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BeitragVerfasst am: 27.12.2009 07:45:02    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Mein TÜV-ler lässt die Arbeitsscheinwerfer nur durchgehen, wenn man ne Winde hat. "Wieso sollte man sie sonst brauchen..." Wut

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BeitragVerfasst am: 27.12.2009 08:25:58    Titel:
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Hallo

Ich habe mir zwei Fernscheinwefer a 55 Watt in meine Heckstosstange gebaut.
Wunderbares Licht beim rückwärts fahren. Der TÜV tler hat nichts gemerkt und
gesagt.

LongJohn
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ryder89
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...und hat diesen Thread vor 5725 Tagen gestartet!


BeitragVerfasst am: 27.12.2009 09:14:54    Titel:
 Antworten mit Zitat  

Ok, danke schonmal für die zahlreichen antworten :-)

Die solln aber eindeutig nach vorn gerichtet sein...

es handelt sich aber um einen Golf 3, weil wohne aufm Land und bin mal öffters aufm Feldweg unterwegs. Und teilweise liegt das was rum oder auch Tiere die öfft den Weg kreuzen.
mein Licht is ja nun mittlerweile so hell wie Xenon. Nur seitlich etwas schwach ...

Was ist denn nun mit den Baustellen Symbolen ? Brauch ich sowas echt ? Hab bei ebay nichts gefundenn....
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nicolas-eric
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BeitragVerfasst am: 27.12.2009 09:27:37    Titel:
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Arbeitsscheinwerfer darfst Du dran bauen, wie Du willst, wo Du willst und wie viel Du willst. Es gibt auch keine Vorschrift, was für ein Fahrzeug das sein muss. "Das ist doch kein Trecker, was willst Du mit Arbeitsscheinerfern" zählt nicht.
Die einzige Auflage ist, das sie nicht mit dem normalen Licht angehen. Dass die axtra bechriftet sein müssen ist freiwillig, aber nirgends vorgeschrieben, auch nicht, das sie im Strassenverkehr abgedeckt sein müssen.
Dabei kann man als Arbeitsscheinwerfer nehmen, was man will, da gibt es keine Vorschrift. Und wenn es Petroleum Lampn sind.



Nachzulesen hier:
http://www.dekra.de/de/c/document_library/get_file?uuid=56ee1f34-a2d5-42eb-b7e5-35b9536937b9&groupId=10100

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