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 Bin neu hier

Mit dabei seit Ende 2009 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5725 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 26.12.2009 19:43:13 Titel: Arbeitsscheinwerfer zulassung ??? bitte um Rat ... |
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Hallo,
will am mein auto zusatzscheiwerfer anbringen. Hab nun aber das was normal zugelassen ist, alles schon dran...
d.h. 4 x Fern und 2 x nebel, dazu normal 2 x stand und 2 x abblendlicht.
So will für den besten look aber noch 2 viereckige scheinwerfer ( fern )
Will die nun als deklarieren. Reicht ein Schalter im innenraum mit Beschriftung " " ODER MUSS ICH ZUM TÜV ?
Und wollte diese hier nehmen ...
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=310185808092&ssPageName=STRK:MEWAX:IT
geht jeder Fernlichtzusatzscheinwerfer als arbeitsscheiwerfer oder müssen die bespndere kennzeichungen auf dem Glas haben ?
MFG | |
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 Das alte Autoleiden plus Gicht..


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 26.12.2009 19:54:02 Titel: Re: Arbeitsscheinwerfer zulassung ??? bitte um Rat ... |
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ryder89 hat folgendes geschrieben: |
geht jeder Fernlichtzusatzscheinwerfer als arbeitsscheiwerfer oder müssen die bespndere kennzeichungen auf dem Glas haben ?
MFG |
da müssen übliche "Baustelle"-Symbole auf die Streuscheibe geklebt werden | _________________ ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung ! |
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 Vertikalzeppelin, erdgebunden


Mit dabei seit Mitte 2005 Wohnort: Limbach-Oberfrohna Status: Offline
| Fahrzeuge 1. Landcruiser HZJ105  2. Volvo XC90  3. Mitsubishi Pajero V60 3.2DI-D 4. Opel Monty 3.5 V6 LPG  5. Air Patrol 2.0 Rallye  |
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Verfasst am: 26.12.2009 20:02:55 Titel: |
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@Vinz: Bitte!
@Ryder: Extra Schalter reicht. Dafür interessiert sich bei GW sowieso niemand. Aber wenn Du der STVZO / FZO Genüge tun willst, dann machst Du es wie selbst geschrieben und kennzeichnest den Schalter separat.  | _________________ Leben ist draußen. Denn wer das Abenteuer sucht, darf den Luxus nicht fürchten.
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 Kein Titel, keine Kekse


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Rotachin eastern Bavaria Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. japanisch, und neuerdings auch amerikanisch |
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Verfasst am: 26.12.2009 20:10:19 Titel: Re: Arbeitsscheinwerfer zulassung ??? bitte um Rat ... |
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vinzenz hat folgendes geschrieben: | ryder89 hat folgendes geschrieben: |
geht jeder Fernlichtzusatzscheinwerfer als arbeitsscheiwerfer oder müssen die bespndere kennzeichungen auf dem Glas haben ?
MFG |
da müssen übliche "Baustelle"-Symbole auf die Streuscheibe geklebt werden |
Und am besten über die ganze Streuscheibe des Scheinwerfers damit es gut kenntlich ist  | _________________ Gruß, der Bärtige
____________
Geländewagenfreunde bay. Wald e.V. mein Verein
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Wers glump kennd der fohrd an FENDT =P
____________
Verschiedenste Pajeroteile abzugeben, bei Interesse einfach PN =D |
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 Bin neu hier

Mit dabei seit Ende 2009 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5725 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 26.12.2009 20:13:33 Titel: |
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Ok, danke schonmal für die antworten ... nur eins noch ... kann ich die in der ebay auktion also dafür nehmen. Wegen dem symbol, das haben die doch sicher nicht ... | |
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 Das alte Autoleiden plus Gicht..


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 26.12.2009 20:14:35 Titel: |
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das Symbol wird getrennt angeboten | _________________ ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung ! |
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Verfasst am: 26.12.2009 20:19:08 Titel: |
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§52 7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. | |
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 Das alte Autoleiden plus Gicht..


Mit dabei seit Ende 2005 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 26.12.2009 20:42:07 Titel: |
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flashman hat folgendes geschrieben: | @Vinz: Bitte!
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meinte damit
Suche -> Technik allgemein = 30-1 Suchergebnisse
Suche -> Alle = 157 - 1 Suchergebnisse | _________________ ich hab keine Angst vor der globalen Erwärmung - ich hab Angst vor der globalen Verblödung ! |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Stemmen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Runicon 2. Porsche Diesel 218 |
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Verfasst am: 26.12.2009 22:27:51 Titel: |
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Mein TÜVer nannte den Begriff Rangierscheinwerfer und sagte, beim Rangieren darf man die auch nutzen, wenn man keine blendet. Allerdings habe ich darüber im Netz nichts gefunden. | _________________
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Verfasst am: 26.12.2009 22:46:40 Titel: |
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Rangierscheinwerfer kenn ich ned, nur Rückfahrscheinwerfer
das sind übrigends die einzigen Scheinwerfer die, als , keiner Norm unterliegen,
also weder E-Prüfzeichen noch die Wattzahl ist vorgeschrieben, sobald sie nur zusätzlich drann sind und mindestens ein bauartgeprüfter z.B im Rücklicht vorhanden ist, kann man hinschrauben was man will, egal ob Nebel oder Fernscheinwerfer, was man halt will, weite Sicht oder lieber in der Breite | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Stemmen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Runicon 2. Porsche Diesel 218 |
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Verfasst am: 27.12.2009 01:20:16 Titel: |
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Das stimmt so nicht.
Es sind lediglich spezielle Rückfahrscheinwerfer erlaubt.
Und davon auch nur 1-2 Stück.
Nur bei KFZ über 3.5 Tonnen sind bis zu vier erlaubt. Das dürfen bei Bussen und LKW über 3.5 Tonnen (Klasse N2, N3, M2,M3) auch Nebelscheinwerfer sein.
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Verfasst am: 27.12.2009 07:45:02 Titel: |
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Mein TÜV-ler lässt die nur durchgehen, wenn man ne hat. "Wieso sollte man sie sonst brauchen..."  | _________________ Why join the navy if you can be a pirate?
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 Club der Ehemaligen
Status: Immer da - Ehrlich Du bist daheim :-)
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Verfasst am: 27.12.2009 08:25:58 Titel: |
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Hallo
Ich habe mir zwei Fernscheinwefer a 55 Watt in meine Heckstosstange gebaut.
Wunderbares Licht beim rückwärts fahren. Der TÜV tler hat nichts gemerkt und
gesagt.
LongJohn | |
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 Bin neu hier

Mit dabei seit Ende 2009 Status: Verschollen
...und hat diesen Thread vor 5725 Tagen gestartet!
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Verfasst am: 27.12.2009 09:14:54 Titel: |
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Ok, danke schonmal für die zahlreichen antworten :-)
Die solln aber eindeutig nach vorn gerichtet sein...
es handelt sich aber um einen Golf 3, weil wohne aufm Land und bin mal öffters aufm Feldweg unterwegs. Und teilweise liegt das was rum oder auch Tiere die öfft den Weg kreuzen.
mein Licht is ja nun mittlerweile so hell wie Xenon. Nur seitlich etwas schwach ...
Was ist denn nun mit den Baustellen Symbolen ? Brauch ich sowas echt ? Hab bei ebay nichts gefundenn.... | |
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 Abenteurer


Mit dabei seit Mitte 2008 Wohnort: Stemmen Status: Verschollen
| Fahrzeuge 1. Jeep Runicon 2. Porsche Diesel 218 |
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Verfasst am: 27.12.2009 09:27:37 Titel: |
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Arbeitsscheinwerfer darfst Du dran bauen, wie Du willst, wo Du willst und wie viel Du willst. Es gibt auch keine Vorschrift, was für ein Fahrzeug das sein muss. "Das ist doch kein Trecker, was willst Du mit Arbeitsscheinerfern" zählt nicht.
Die einzige Auflage ist, das sie nicht mit dem normalen Licht angehen. Dass die axtra bechriftet sein müssen ist freiwillig, aber nirgends vorgeschrieben, auch nicht, das sie im Strassenverkehr abgedeckt sein müssen.
Dabei kann man als nehmen, was man will, da gibt es keine Vorschrift. Und wenn es Petroleum Lampn sind.
Nachzulesen hier:
http://www.dekra.de/de/c/document_library/get_file?uuid=56ee1f34-a2d5-42eb-b7e5-35b9536937b9&groupId=10100 | _________________
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